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Julia Klöckners Tierleid-Bilanz

Wir nehmen die Jahresbilanz von Bundesministerin Julia Klöckner zum Anlass, selbst ein Zwischenfazit zu ziehen: Trotz großer Versprechungen hat sich an vielen Missständen in der Tierhaltung bislang so gut wie nichts geändert. Verantwortliche verstoßen weiter routinemäßig aus rein wirtschaftlichen Interessen gegen das Tierschutzrecht. Auch für die Ministerin scheinen sie stets schwerer zu wiegen als das Staatsziel Tierschutz. Nachfolgend einige Beispiele.

Tiertransporte in Drittländer: Thema konsequent ignoriert

Obwohl die katastrophalen Zustände bei Tiertransporten innerhalb und außerhalb der EU seit Jahren bekannt sind, sah die Bundesministerin lange keinen Grund zu handeln. Exportgewinne sind ihr wichtiger, wie sie in ihrer eigenen Bilanz schreibt: Durch ihr Ministerium »konnten die Absatzmärkte für Tiere und tierische Erzeugnisse in Drittländern [...] erhalten und erweitert werden«.

Unter den Veterinärbehörden macht sich inzwischen die Einsicht breit, dass sie Verantwortung für die Transporte haben und gegebenenfalls mitverantwortlich für tausendfaches Tierleid sind. Denen, die das nicht mehr mittragen wollen, warf Klöckner »überstürztes« Handeln vor. Die derzeitige Lösung der Bundesministerin, die Abkommen mit Drittländern über Schlachttiertransporte zu kündigen, ist Augenwischerei. Der überwiegende Teil der Tiere geht zu vermeintlichen Zuchtzwecken in Drittländer. Daran, dass die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen transportiert und geschlachtet werden, ändert das nichts.

Besser wäre es, alle Transporte in Drittländer sofort bundes- oder gar europaweit auszusetzen – mindestens solange nicht sichergestellt werden kann, dass die deutschen bzw. europäischen Tierschutzvorschriften eingehalten werden können.

Betäubungslose Ferkelkastration: verfassungswidrige Verlängerung

Trotz einer fünfjährigen Übergangsfrist, welche die Tierindustrie weitestgehend tatenlos verstreichen ließ, setzte sich die Bundesministerin dafür ein, die Betäubungspflicht bei Ferkelkastrationen um weitere zwei Jahre aufzuschieben. Klöckner schob die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweinezüchter:innen vor. Da es aber bereits praxistaugliche Alternativen gibt, ist dieser wirtschaftlich motivierte Aufschub verfassungswidrig.

Für die Zukunft setzt die Bundesministerin, ganz im Sinne der Agrarlobby, weiter auf den chirurgischen Eingriff am Tier. Dass die von ihr akzeptierte Lokalanästhesie für die Ferkel ähnlich schmerzhaft ist wie die Kastration ohne Betäubung, scheint sie nicht weiter zu stören. Die aus Tierschutzsicht einzig akzeptablen Lösungen wären jedoch die Ebermast mit oder ohne Immunokastration oder die Betäubung mit Isofluran.

Weiteres Schweine-Leid: Kupieren von Schwänzen und Kastenstände

Das Kupieren von Ringelschwänzen in der Schweinehaltung ist in Europa nur ausnahmsweise erlaubt. Dennoch ist es in Deutschland gang und gäbe, damit sich die Tiere nicht gegenseitig blutig beißen. Besser wäre es, sich um Haltungsbedingungen zu bemühen, in denen Schweine keine solchen Verhaltensstörungen entwickeln. Beim »Tierwohl«-Label der Bundesministerin ist das Kupieren erst ab Stufe zwei ausgeschlossen. Sie fördert somit, dass Verantwortliche geltendes EU-Recht in der deutschen Landwirtschaft sogar unter ihrer »Tierwohl«-Stufe eins brechen.

Für die Kastenstandhaltung hat die Bundesministerin laut eigener Jahresbilanz neue Anforderungen und Pflichten entwickelt. Bereits seit den neunziger Jahren ist bekannt, dass die Kastenstände vieler Betriebe gegen Tierschutzvorschriften verstoßen. Ein aktuelles Gutachten und ein Gerichtsurteil belegen, dass sie grundsätzlich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Daran ändern auch kürzere Fixierungszeiten und etwas mehr Platz nichts, wie sie Klöckner nun anstrebt. Eilig hat sie es damit ebenfalls nicht: Die Übergangszeit soll 17 Jahre betragen.

Männliche Küken: weiterhin Abfallprodukte

Beim massenhaften Töten männlicher Küken aus Legelinien, die für eine Mast nicht geeignet sind, spricht die Bundesministerin von einem Durchbruch: Das neue Verfahren soll bald flächendeckend eingesetzt werden. Es ermöglicht jedoch nur, dass die Küken vor dem Schlupf aussortiert und z. B. zu Tierfutter verarbeitet werden. Es ist allerdings möglich, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt schmerzempfindlich sind. Außerdem ändert dies nichts daran, dass Legelinien weiterhin auf eine extreme und gesundheitsschädliche Legeleistung hin gezüchtet und die Hälfte ihrer Nachkommen als minderwertig entsorgt werden.

»Tierwohl«-Kennzeichnung: noch wirkungslos

Die »Tierwohl«-Kennzeichnung der Bundesministerin überträgt die Verantwortung für ein scheinbares Mehr an Tierschutz an die Verbraucher. Sie existiert bislang aber nur für eine Tierart und ist lediglich freiwillig. So wird sie nur wenige Tiere erreichen und kaum Wirkung entfalten. Die Kriterien liegen zwar über den viel zu niedrigen gesetzlichen Mindeststandards, echtes Wohlergehen garantieren jedoch auch sie nicht. Durch die lange Entwicklungszeit steht das System nun außerdem neben dem des Einzelhandels und trägt eher zur Verwirrung als zur Orientierung bei. Es braucht vielmehr eine einheitliche und verpflichtende Kennzeichnung.

Missstände: Aufklärer:innen kriminalisiert

Rechercheaktivist:innen, die Missstände in der Tierhaltung aufdecken, kriminalisiert die Bundesministerin. Sie strebt härtere Strafen an, notwendig ist das nicht: Es gibt bereits den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Wann dieser greift und unter welchen Bedingungen ein rechtfertigender Notstand vorliegt, können die Gerichte klären. Geschehen ist dies vor dem Oberlandesgericht Naumburg: Das Interesse der Öffentlichkeit, über die illegalen Zustände in der industriellen Tierhaltung zu erfahren, kann unter Umständen einen Hausfriedensbruch rechtfertigen.

Mit dem Anlass der Rechercheaktionen befasst sich Klöckner kaum. Für die Aufklärung von Missständen in Ställen und Schlachthöfen verweist sie auf die Verantwortung der Veterinärämter, die jedoch oft untätig bleiben.

Subventionen: Geld für Großbetriebe

Auch beim Thema Subventionen hat sich nichts geändert, obwohl seit langem kritisiert wird, dass die aktuelle Verteilungspolitik große landwirtschaftliche Betriebe bevorzugt. Die Bundesministerin lehnt es ab, Direktzahlungen abzuschaffen oder für Großbetriebe zu begrenzen.

Umweltschutz: bloß nicht so streng

Umweltprobleme der Landwirtschaft, die zu großen Teilen mit der industriellen Tierhaltung verknüpft sind, greift die Bundesministerin ebenfalls nur zaghaft auf: Den Treibhausgasausstoß in der Tierhaltung will sie einschränken. Es steht zu befürchten, dass Klöckner dafür die Überzüchtung der Tiere noch weiter treiben will, um die Effizienz der Tierproduktion weiter zu erhöhen. Das hätte katastrophale Auswirkungen auf den Tierschutz. Effektiver wäre es, die Tierhaltung zu reduzieren und den Konsum von Tierprodukten zu minimieren.

Ähnliches gilt, wenn es darum geht, den Gülleüberschuss aus der industriellen Tierhaltung zu verringern. Zu diesem Thema äußerte sich die Bundesministerin in ihrer Jahresbilanz nicht, obwohl Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen zu hoher Nitratwerte verurteilt wurde.

Fazit: Tierschutz ist eine Pflicht, keine Kür

Julia Klöckners Politik ist geprägt von Freiwilligkeit und wirtschaftlichen Erwägungen. Der Tierschutz ist jedoch als gesellschaftlicher Konsens im Grundgesetz verankert und daher Staatsziel. Auch eine aktuelle Umfrage des Landwirtschaftsministeriums kommt zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland Verbesserungen sehen will.

Für ihre Zurückhaltung macht die Bundesministerin dennoch gerne das Einkaufsverhalten der Verbraucher:innen verantwortlich, das den Wünschen nach Tierschutz scheinbar widerspricht. Das ist jedoch zu kurz gedacht: Die Aufgabe, für eine tierschutzgerechte und nachhaltige Landwirtschaft zu sorgen, hat in erster Linie sie. Verbraucher:innen sollten nicht im Supermarkt darüber entscheiden müssen, ob einem Tier viel oder etwas weniger Leid angetan wird. Zumal sie dort vor lauter falscher Tierschutzversprechen kaum sinnvolle Entscheidungen treffen können und ihnen vermittelt wird, dass es in Ordnung sei, zum Billigfleisch zu greifen. Es dürfen vielmehr keine Tierprodukte mehr hergestellt werden, hinter denen routinemäßige Tierschutzverstöße stehen.

Nicht zuletzt ist es irreführend, dass die Bundesministerin in ihrer Jahresbilanz betont, sie habe zwischen verschiedenen widersprüchlichen Interessengruppen, wie Tierhalter:innen, Verbraucher:innen und Tierschützer:innen, zu vermitteln. Vermittlungsversuche, bei denen die Entscheidungen ohnehin immer zugunsten der industriellen Tierhaltung getroffen werden, sind fatal. Tierschutz ist kein Interesse, sondern eine gesetzliche Pflicht. Dieser merkbar nachzukommen, ist Aufgabe der Bundesministerin.

(jw)

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