Tiertransporte: Schritte in die richtige Richtung

Tiertransporte stehen bereits seit Jahren in der Kritik. In letzter Zeit sind sie vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das Europäische Parlament mahnt nun bereits zum zweiten Mal an, den Tierschutz bei Tiertransporten dringend zu verbessern. Zugleich sorgt in Deutschland ein juristischer Fachartikel für Wirbel, der Amtsveterinär:innen eine Mitschuld an Tierquälerei zuspricht, wenn sie Tiere ins Ungewisse schicken. Wir berichten über die wichtigen Entwicklungen der vergangenen Monate.

Bericht belegt deutlichen Verbesserungsbedarf

Im Oktober 2018 legte der Agrarausschuss des EU-Parlaments einen sogenannten Sachstandsbericht über die Umsetzung der Verordnung zum »Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen« (VO (EG) Nr. 1/2005) vor. Hauptverantwortlich für den Bericht war der konservative dänische Abgeordnete Jørn Dohrmann. Er hatte sich dafür im Sommer 2018 selbst ein Bild von der Situation an der türkischen Grenze gemacht, wo die meisten Tiertransporte die Europäische Union verlassen.

Der Bericht sagt aus, dass die Verordnung zwar bereits für einige Verbesserungen gesorgt habe, benennt aber auch viele Punkte, in denen noch nachgebessert werden müsse. Ein großes Problem sei es, dass die einzelnen Mitgliedstaaten Vorgaben unterschiedlich in eigene Gesetze umgesetzt haben. Zudem kontrollieren sie deren Einhaltung nicht in vergleichbarem Umfang, manche so gut wie gar nicht. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen EU-Staaten, um die Transporte zu überwachen, sei ebenfalls dürftig.

EU-Parlament fordert Überarbeitung der Gesetze

In Folge des Berichts nahm das EU-Parlament mit großer Mehrheit am 14. Februar eine Entschließung an. Diese ist nicht bindend, fordert jedoch die EU-Kommission zum Handeln auf. Es ist bereits die zweite Aufforderung dieser Art, die das Parlament an die Kommission richtet. Es weist nun darauf hin, dass die lang bekannten Missstände nach wie vor bestehen: Zu lange Transportzeiten, u. a. auch durch lange Wartezeiten an Grenzübergängen, gedrängte Verhältnisse in den Fahrzeugen sowie eine mangelhafte Versorgung und Regulierung der Temperaturen verursachen Leiden bei den Tieren. Sehr häufig werden zudem Tiere verladen, die eigentlich nicht transportfähig seien. Weitere konkrete Schwachstellen seien z. B. die Kontrolle der Fahrtenbücher, die Ausbildung der Arbeiter:innen, Grenzkontrollen und fehlende Sanktionen bei Verstößen.

Das Parlament kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Anwendung der Tierschutztransportverordnung nicht ausreichend sei. Außerdem seien die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und der aktuelle Stand der Technik nicht in der Verordnung berücksichtigt. Die EU-Gesetze seien daher lücken- und mangelhaft und müssen überarbeitet werden.

Gesetze stärken und Alternativen suchen

Das Europäische Parlament fordert von der Europäischen Kommission stärkere und einheitliche Kontrollen und Sanktionen für Mitgliedstaaten, die die Regelungen nicht umsetzen. Über Verstöße müssen sich die Mitgliedstaaten austauschen. Für die Kontrollen solle modernste Technik zur Verfügung stehen. Für Transportfahrzeuge und -Schiffe müssen einheitliche, wissenschaftlich fundierte Standards gelten, z. B. für die Temperaturkontrolle, die Wasserversorgung und die Besatzdichte. Auch Häfen müssen an Tierschutzstandards angepasst werden. Welche Tiere transportfähig seien, dafür brauche es eine klare Definition. Die Transporte sollen zudem »so kurz wie möglich« gehalten werden.

Für den Transport in Drittländer fordert das Parlament, bilaterale Abkommen abzuschließen, um die Tierschutzstandards dieser Transporte denen der EU anzugleichen. Gelänge dies nicht, müssen sie verboten werden. Darüber hinaus solle die EU-Kommission Strategien entwickeln, um den Transport lebender Tiere überflüssig zu machen, z. B. durch den Handel mit Fleisch, Tierkörpern, Sperma und Embryonen sowie eine regionale Verarbeitung.

Das EU-Parlament empfiehlt zudem einen Untersuchungsausschuss ab Beginn der nächsten Wahlperiode. Er solle Verstöße und Missstände bei Tiertransporten innerhalb und außerhalb der EU untersuchen und überwachen.

Amtsveterinär:innen machen sich mitschuldig

Parallel zu den Entwicklungen auf europäischer Ebene veröffentlichten der Jurist Christoph Maisack und der Tierarzt Alexander Rabitsch Ende 2018 einen Fachartikel, in dem sie auf die Mitverantwortung deutscher und österreichischer Amtsveterinär:innen hinweisen: Wer Tiertransporte genehmige, die für die Tiere Qualen zur Folge haben, leiste Beihilfe zur Tierquälerei.

Dies gelte auch dann, wenn die Tierquälerei außerhalb der EU und nach dem Transport stattfinde, z. B. weil Tiere auf qualvolle Art und Weise geschlachtet werden. Dafür sei es auch nicht relevant, ob die Tiere zur Schlachtung oder zu Zuchtzwecken in das Land gelangen, da sie in jedem Fall früher oder später geschlachtet werden.

Strafrechtlich sei diese Mittäterschaft zwar nicht zu belangen. Als Beamte seien Amtsveterinär:innen jedoch den Tierschutzbestimmungen des eigenen Landes verpflichtet. Erhalten sie Anweisungen, die dagegen verstoßen, seien sie berechtigt und sogar verpflichtet, diesen nicht zu folgen. Besonders in der Türkei, den Ländern des Nahen Ostens, den Maghreb-Staaten und den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion müsse man von einem Umgang ausgehen, der nicht mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar sei.

Transportstopp aus Bayern und Schleswig-Holstein

Bereits im Jahr 2015 hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt, dass die EU-Tierschutztransportverordnung auch für Transporte außerhalb der EU gilt. Zuvor hatte das Veterinäramt in Kempten (Bayern) den Transport von Kälbern nach Usbekistan verweigert, weil bei diesem außerhalb der EU-Grenzen keine ausreichenden Ruhe- oder Umladeorte mehr vorgesehen waren.

Im Januar 2019 reagierte das Veterinäramt im bayerischen Landshut auf den aktuellen Fachartikel und verweigerte den Transport einer schwangeren Kuh nach Usbekistan. Die Reise von 5.000 Kilometern und die usbekischen Schlachtpraktiken wollte es nicht mittragen. Für zukünftige Transporte erwartet das Amt nun Anweisungen vom bayerischen Landesumweltministerium und überträgt diesem damit die Verantwortung.

Weitere bayerische und auch schleswig-holsteinische Veterinärämter schlossen sich an und stellen derzeit keine sogenannten Vorlaufatteste für Transporte in Drittländer mehr aus. Die zuständigen Landesministerien in Bayern und Schleswig-Holstein reagierten auf die juristische Verunsicherung mit einem vorläufigen Transportstopp für Nicht-EU-Länder. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Schleswig stellt diesen allerdings infrage: Das Gericht verpflichtete einen Landkreis dazu, ein Vorlaufattest zu erstellen. Es begründete die Entscheidung damit, dass dieses nur die Seuchenfreiheit für den Transport in eine Sammelstelle zu bestätigen habe, die im konkreten Fall in Niedersachsen liegt. Die eigentliche Entscheidung über den Transport nach Marokko müssen dann die niedersächsischen Amtstierärzt:innen treffen. Hier zeigt sich: Um die Situation zufriedenstellend zu klären, bräuchte es eine bundesweite Lösung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft um Ministerin Julia Klöckner.

Probleme erkannt, aber noch nicht gebannt

Wir finden es erfreulich, dass sich hierzulande Amtsveterinär:innen zunehmend ihrer Verantwortung bewusst werden und ihren Einfluss nutzen, um Tierqual zu verhindern und Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene anzuregen. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein. Auch die Entschließung des EU-Parlaments ist eine starke und klare Stimme in der aktuellen Debatte. Die gesellschaftliche Akzeptanz für die Zustände bei Tiertransporten sinkt offenbar zusehends. Es liegt nun an der EU-Kommission und dem Bundeslandwirtschaftsministerium, den Tierschutz zu stärken und das Leid von Millionen von Tieren jährlich zu mindern.

Als elementar sehen wir die Forderung des EU-Parlaments, die gesetzlichen Regelungen dem aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen. Viele der heute noch üblichen Praktiken sind gesetzeskonform und verursachen dennoch Leiden bei den Tieren. So ist es z. B. erlaubt, Elektrotreiber zu nutzen. Eine Überarbeitung der Rechtsgrundlagen ist daher längst überfällig. Selbstverständlich müssen diese von den EU-Staaten kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden; bei Transporten innerhalb wie außerhalb der EU.

Ein essentieller erster Schritt sind die Bestrebungen, Tiertransporte in bestimmte Drittländer gänzlich zu unterlassen. Wir und andere Organisationen fordern darüber hinaus einen generellen Stopp von Tiertransporten in Länder außerhalb der EU. Zudem sollte kein Transport von Tieren länger als acht Stunden dauern.

(jw)

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