Unsere Arbeit

Tierschutzklagen

Mit unseren Tierschutzklagen greifen wir Standardpraktiken in der Massentierhaltung an, die gegen das Tierschutzrecht verstoßen. Entsprechende Urteile haben zur Folge, dass tierquälerische Praktiken beendet werden müssen.

Da der Gesetzgeber oft auf Seiten der Tiernutzer:innen steht, könnte er als Gegenmaßnahme versucht sein, das Tierschutzrecht zu verschlechtern und die von den Gerichten als illegal festgestellten Praktiken nachträglich zu legalisieren. Der Tierschutz genießt in Deutschland aber Verfassungsrang (Art. 20a GG). Damit ist er ein Staatsziel, woraus sich ein sogenanntes Verschlechterungsverbot ergibt. Der Gesetzgeber würde sich daher auf sehr dünnes Eis begeben, das wir bei Bedarf durch weitere Klagen zum Brechen bringen würden.

Bei den Klagen ist Geduld gefragt: Sie können durch drei Instanzen gehen, was in der Regel mehrere Jahre dauert. Auch nach den Urteilen kann es eine Zeit lang dauern, bis illegale Praktiken geändert werden – siehe die Urteile gegen das Töten männlicher Küken sowie zur Kastenstandhaltung von Muttersauen.

Aktuell laufende Tierschutzklagen

Puten-Klage

Die gängigen Zustände in der Putenmast sind katastrophal. Gemeinsam mit dem Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. sind wir deshalb aktiv geworden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in zweiter Instanz gibt uns in wichtigen Punkten Recht – wird aber von der Gegenseite angefochten. Auch von Tierschutzseite wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, um durch die Revision noch weiter reichende Klärungen zu erwirken. Im Februar 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision des Veterinäramts zugelassen. Seitdem geht es nun auch in dritter Instanz weiter. Mit einem Urteil rechnen wir bis 2026.

Masthuhn-Klagen

Die Hühnermast ist gekennzeichnet von tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen und qualgezüchteten Tieren. Gemeinsam mit dem Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. und dem Albert Schweitzer Tierschutz Niedersachsen e.V. hatten wir eine Klage gegen diese Zustände angeschoben, die in erster Instanz zwar verloren ging. Sie führte aber – ähnlich wie bei der Puten-Klage – zu der Klärung, unter welchen Umständen Verbandsklage erhoben werden darf. Inzwischen wurde von den drei beteiligten Organisationen eine zweite Klage erhoben, mit der die tierschutzwidrigen Zustände abermals angegangen werden sollen.

Abgeschlossene Klagen

Mega-Schweinemastanlage in Haßleben verhindert

Gemeinsam mit anderen Organisationen haben wir eine Klage unterstützt, die nach jahrelangem Warten ein voller Erfolg war: Die Mega-Anlage der ehemaligen DDR darf nicht wieder in Betrieb genommen werden. Da unsere Klage eine sogenannte aufschiebende Wirkung hatte, blieb die Anlage auch von Anfang an leer.

Verfassungsbeschwerde zu »sozial adäquater« Massentierhaltung

Das Landgericht Heilbronn stützte sein Urteil auf die unglaubliche Argumentation, dass Tierquälerei in der Massentierhaltung per se legal sei, weil die Missstände ja öffentlich bekannt seien und geduldet würden. Damit sei Massentierhaltung »sozial adäquat«. Verstöße gegen das Tierschutzrecht würden aus »vernünftigen Gründen« erfolgen und seien damit erlaubt. Zu unserer großen Verwunderung hat das Oberlandesgericht Stuttgart dieses himmelschreiende Urteil in der Revision durchgewinkt. Unsere Vermutung: Man hat sich dort nicht mit der Sachlage auseinandergesetzt und wollte das Thema schnell vom Tisch bekommen. Es wurde deshalb Verfassungsbeschwerde eingereicht, die jedoch – nach fast vier Jahren – zurückgewiesen wurde.

Kükentöten ist illegal

Hier war unser ehemaliges Vorstandsmitglied Hans-Georg Kluge (in anderer Rolle) aktiv. Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht nur entschieden, dass das Töten männlicher »Eintagsküken« einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Es hat zusätzlich betont, dass Wirbeltiere ein grundsätzliches Lebensrecht haben, das nicht allein aus ökonomischen Gründen verletzt werden darf.

Klagen in NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte ein Verbandsklagerecht, das im Jahr 2013 eingeführt wurde und 2018 auslief. Gemeinsam mit ARIWA und der Erna-Graff-Stiftung hatten wir drei Klagen angeschoben. Nachdem das Verbandsklagegesetz ersatzlos ausgelaufen war, kämpften wir dafür, diese Klagen auch zu Ende führen zu können. Denn dass laufende Verfahren einfach abgewürgt werden, ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat im Frühsommer 2025 aber – nach überlangen vier Jahren Bearbeitung – entschieden, dass keine der Klagen fortgeführt werden darf. Das Hauptargument lautet, dass mit Auslaufen des Gesetzes auch die Klagebefugnis des klagenden Vereins erloschen sei. Da der Gesetzgeber keine Regelung getroffen habe, was mit Klagen geschehen soll, die auch noch nach Ablauf des Gesetzes nicht entschieden sind, gelte eben das jeweils aktuelle Prozessrecht. Aus Sicht des Tierschutzes ist es nur schwer zu ertragen, dass ein ordnungsgemäß begonnenes Verfahren wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen kann, weil sich das Recht zwischenzeitlich ändert. Dass die Politik im Gesetz keine Übergangsregelung für bereits anhängige Verfahren getroffen hat, ist entweder als Totalversagen oder als bewusste Verhinderung von Tierschutz einzuschätzen. Bei den Klagen ging es um:

Ermöglichen Sie weitere Klagen für die Tiere

Wir möchten noch weit mehr Klagen für die Tiere auf den Weg bringen, denn wir sehen hier einen entscheidenden Hebel, um Tierleid zu reduzieren und die Bedingungen für Tiere in der Landwirtschaft zu verbessern. Wir freuen uns, wenn Sie mit einer Spende oder Förderschaft helfen!

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