Tierschutzklagen
Mit unseren Tierschutzklagen greifen wir Standardpraktiken in der Massentierhaltung an, die gegen das Tierschutzrecht verstoßen. Entsprechende Urteile haben zur Folge, dass tierquälerische Praktiken beendet werden müssen.
Da der Gesetzgeber oft auf Seiten der Tiernutzer:innen steht, könnte er als Gegenmaßnahme versucht sein, das Tierschutzrecht zu verschlechtern und die von den Gerichten als illegal festgestellten Praktiken nachträglich zu legalisieren. Der Tierschutz genießt in Deutschland aber Verfassungsrang (Art. 20a GG). Damit ist er ein Staatsziel, woraus sich ein sogenanntes Verschlechterungsverbot ergibt. Der Gesetzgeber würde sich daher auf sehr dünnes Eis begeben, das wir bei Bedarf durch weitere Klagen zum Brechen bringen würden.
Bei den Klagen ist Geduld gefragt: Sie können durch drei Instanzen gehen, was in der Regel mehrere Jahre dauert. Auch nach den Urteilen kann es eine Zeit lang dauern, bis illegale Praktiken geändert werden – siehe die Urteile gegen das Töten männlicher Küken sowie zur Kastenstandhaltung von Muttersauen.
Aktuell laufende Tierschutzklagen
Puten-Klage
Die gängigen Zustände in der Putenmast sind katastrophal. Gemeinsam mit dem Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. sind wir deshalb aktiv geworden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in zweiter Instanz gibt uns in wichtigen Punkten Recht – wird aber von der Gegenseite angefochten. Auch von Tierschutzseite wird Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden, um durch die Revision noch weiter reichende Klärungen zu erwirken.
Klagen in NRW
Nordrhein-Westfalen hatte ein Verbandsklagerecht, das die letzte rot-grüne Landesregierung eingeführt hatte und das von der aktuellen schwarz-gelben Regierung nicht verlängert wurde. Gemeinsam mit ARIWA und der Erna-Graff-Stiftung hatten wir drei Klagen angeschoben und kämpfen jetzt dafür, sie zu Ende führen zu können. Dass laufende Verfahren einfach abgewürgt werden, ist nicht vertretbar. Konkret geht es um:
- den Einsatz von Kastenständen in der Schweinezucht,
- den Lebendverkauf von Hummern,
- die Zustände in der Schweinemastanlage der Familie Schulze Föcking.
Abgeschlossene Klagen
Verfassungsbeschwerde zu »sozial adäquater« Massentierhaltung
Das Landgericht Heilbronn stützte sein Urteil auf die unglaubliche Argumentation, dass Tierquälerei in der Massentierhaltung per se legal sei, weil die Missstände ja öffentlich bekannt seien und geduldet würden. Damit sei Massentierhaltung »sozial adäquat«. Verstöße gegen das Tierschutzrecht würden aus »vernünftigen Gründen« erfolgen und seien damit erlaubt. Zu unserer großen Verwunderung hat das Oberlandesgericht Stuttgart dieses himmelschreiende Urteil in der Revision durchgewinkt. Unsere Vermutung: Man hat sich dort nicht mit der Sachlage auseinandergesetzt und wollte das Thema schnell vom Tisch bekommen. Es wurde deshalb Verfassungsbeschwerde eingereicht, die jedoch – nach fast vier Jahren – zurückgewiesen wurde.
Mega-Schweinemastanlage in Haßleben verhindert
Gemeinsam mit anderen Organisationen haben wir eine Klage unterstützt, die nach jahrelangem Warten ein voller Erfolg war: Die Mega-Anlage der ehemaligen DDR darf nicht wieder in Betrieb genommen werden. Da unsere Klage eine sogenannte aufschiebende Wirkung hatte, blieb die Anlage auch von Anfang an leer.
Stall-Recherchen sind grundsätzlich legal
Unser Vorstandsmitglied Hans-Georg Kluge hat Aktivist:innen in drei Instanzen vor Gericht vertreten und in allen Instanzen gewonnen: Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass die zuständigen Behörden nicht gegen Rechtsverstöße in Betrieben vorgehen, dann liegt ein sogenannter rechtfertigender Notstand vor. Das bedeutet, dass das eigentlich nicht legale Filmen in Ställen legal wird, weil die Anfertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen ein vergleichsweise mildes Mittel sind, um gegen die Missstände vorzugehen.
Kükentöten ist illegal
Auch hier war unser Vorstandsmitglied Hans-Georg Kluge (in anderer Rolle) aktiv. Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht nur entschieden, dass das Töten männlicher »Eintagsküken« einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Es hat zusätzlich betont, dass Wirbeltiere ein grundsätzliches Lebensrecht haben, das nicht allein aus ökonomischen Gründen verletzt werden darf.
Ermöglichen Sie weitere Klagen für die Tiere
Wir möchten noch weit mehr Klagen für die Tiere auf den Weg bringen, denn wir sehen hier einen entscheidenden Hebel, um die Abschaffung der Massentierhaltung voranzubringen. Wir freuen uns, wenn Sie uns dabei mit einer Spende oder Förderschaft helfen!