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Klage gegen illegale Kastenstände eingereicht

Animal Rights Watch (ARIWA) hat Klage gegen den Kreis Kleve eingereicht. Der Grund: Die Kreisveterinärbehörde toleriert seit Jahren zu schmale, illegale Kastenstände in Schweinezuchtbetrieben. Kleve ist dabei kein Einzelfall – bundesweit werden Zuchtsauen in zu schmalen Kastenständen eingesperrt. In dem richtungsweisenden Musterverfahren soll nun NRW-weit die Frage nach der Breite von Kastenständen geklärt werden. Möglich wird dies allein durch das Tierschutz-Verbandsklagerecht (TierschutzVMG NRW), das sich somit als unentbehrlich erweist, um Tierschutzbelange durchzusetzen. Würde das Tierschutzgesetz allerdings ernst genommen, bliebe als Lösung nur die völlige Abschaffung der körperengen Käfige und letztlich ein Ende der Schweinezucht.

Zum Sachverhalt: ARIWA hat seit Juli 2014 die Kreisverwaltung Kleve mehrfach aufgefordert, gegen zu schmale Kastenstände und Abferkelkörbe in einer Schweinezucht einzuschreiten. Über Jahre weigerte sich die zuständige Veterinärbehörde jedoch. Nun wird gerichtlich geklärt, ob die Behörde einschreiten muss und welche Kastenstände der TierSchNutztV genügen. Unterstützt wird die Initiative von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Tierschutzwidrige Kastenstände und Abferkelgitter werden standardmäßig in deutschen Schweinezuchten eingesetzt. Dabei regelt eine seit über 20 Jahren gültige Rechtsvorschrift (1994-2006 SchweinehaltungsVO, seit 2006 TierSchNutztV), dass Kastenstände so breit sein müssen, dass die Sauen im Liegen ihre Beine ausstrecken können. Im November 2015 wurde dies durch ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (3 L 386/14) bekräftigt. Dieses Urteil wurde im November 2016 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 B 11.16) bestätigt und ist damit bundesweit gültig.

»Erst mit der Tierschutz-Verbandsklage konnte der Streit um die Breite der Kastenstände auch in NRW vorangetrieben werden«, sagt Mahi Klosterhalfen von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Der Fall zeigt exemplarisch, dass das Verbandsklagerecht unentbehrlich ist, um Tierschutzbelange durchzusetzen. In Nordrhein-Westfalen ruhten durch das Engagement von ARIWA bereits im Vorfeld der eigentlichen Klage viele Bauvorhaben für Schweinezuchten, aufgrund der unklaren Rechtslage. Dadurch wurden nachweislich gesetzeswidrige Neubauten verhindert. »Die Abschaffung des Tierschutz-Verbandsklage-Gesetzes – wie es die CDU fordert – wäre ein fataler Rückschritt und würde das rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschützern weiter zementieren. Und das allein auf Kosten der Tiere«, sagt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

»Das Leid der Zuchtsauen in den körpergroßen Kastenständen und Abferkelgittern ist für uns Menschen kaum vorstellbar. Dass diese Tierquälerei im Jahre 2017 noch gang und gäbe ist, ist ein Skandal«, ergänzt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. »Im Grunde gilt das allerdings für die Schweinezucht insgesamt. Denn auch ohne Kastenstände ist tägliches Tierleid die Geschäftsgrundlage dieser Industrie.«

Nachtrag: Das Verbandsklagerecht wurde in Nordrhein-Westfalen von der schwarz-gelben Regierung nicht verlängert, so dass es mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten ist. Die Klagen, die damals jedoch erhoben wurden als das Verbandsklagerecht noch bestand, sind weiterhin anhängig, so auch diese.

Nachtrag: Am 29.01.2021 wurde die Tierschutznutztierhaltungsverordnung geändert: Die Kastenstandhaltung wird zu einem großen Teil abgeschafft. Allerdings gelten sehr lange Übergangsfristen für bereits genehmigte Anlagen.

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