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Unsere Arbeit

Tierschutzklagen: Recht durchsetzen, wo Gesetze nicht greifen

Massentierhaltung verstößt systematisch gegen das Tierschutzrecht – aber Behörden greifen selten ein. Dort setzen wir an: mit strategischen Tierschutzklagen, die Standardpraktiken der Branche vor Gericht bringen und die Politik zum Handeln zwingen.
Ein gewonnenes Verfahren wirkt weit über den Einzelfall hinaus. Wenn Gerichte in höchster Instanz entscheiden, dass eine gängige Haltungspraxis illegal ist, kann das Behörden und die gesamte Branche unter erheblichen Handlungsdruck setzen – und der Politik den Spielraum nehmen, tierschutzwidrige Praktiken weiter zu dulden.

Was ist eine Tierschutz-Verbandsklage?

Eine Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzorganisationen, die Einhaltung des Tierschutzrechts gerichtlich einzufordern – ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. Das Instrument ist notwendig, weil Tiere keine Rechtssubjekte sind: Sie können nicht selbst klagen. Ohne Verbandsklagerecht gibt es keine wirksame Handhabe gegen Behörden, die trotz offensichtlicher Verstöße nicht einschreiten. Tierschutz-Verbandsklagegesetze gibt es aktuell leider nur in acht Bundesländern. Wir setzen uns für ein bundesweites Tierschutz-Verbandsklagerecht ein.

Tierschutzklagen als Hebel – und ihre Grenzen

Tierschutz genießt in Deutschland Verfassungsrang (Art. 20a GG) – damit hat der Staat die Verantwortung, Tiere zu schützen.

Klagen brauchen Geduld: Sie gehen durch bis zu drei Instanzen und dauern oft viele Jahre. Und auch nach einem Urteil ist unsere Arbeit nicht beendet – wir begleiten die Umsetzung, wo nötig auch mit Anschlusskampagnen.

Laufende Verfahren

Wie bereiten derzeit neue Klagen gegen tierschutzwidrige Standardpraktiken in der landwirtschaftlichen Tierhaltung vor.

Abgeschlossene Verfahren

Putenklage: Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts 2026

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 23. April 2026 entschieden: Die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen das Tierschutzrecht. Behörden dürfen – und müssen – strengere Anforderungen an Putenmastbetriebe stellen, auch ohne spezifische Haltungsverordnung. Fehlende Detailregelungen sind kein Freibrief für tierschutzwidrige Zustände.

Das Urteil hat Präzedenzcharakter für die gesamte Branche. Die freiwilligen Industrie-Eckwerte taugen nicht als Maßstab für eine tierschutzkonforme Putenhaltung – das hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigt. Jetzt ist das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert: Es muss verbindliche Regelungen für die Putenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erlassen.

Den Ausgangspunkt bildeten Videoaufnahmen aus dem Jahr 2015 in einem Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall. Der Betrieb hielt die Tiere nach den freiwilligen Branchenstandards – das Veterinäramt stufte das als ordnungsgemäß ein. Der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. klagte dagegen mit unserer Unterstützung. Neun Jahre später das Ergebnis: ein wegweisendes Urteil für Millionen Puten.

→ Mehr zur Putenklage.

Hühnermast in Niedersachsen vor Gericht

Die Hühnermast ist geprägt von tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen und qualgezüchteten Tieren. Gemeinsam mit dem Landestierschutzverband Niedersachsen e. V. und dem Albert Schweitzer Tierschutz Niedersachsen e. V. hatten wir eine Tierschutzklage gegen diese Zustände erhoben. Die erste Klage ging in erster Instanz verloren, führte aber zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen Tierschutz-Verbandsklage erhoben werden darf. Auf dieser Grundlage haben die drei beteiligten Organisationen eine zweite Klage erhoben, mit der die tierschutzwidrigen Zustände in der Hühnermast erneut angegangen wurden. Doch auch diese mussten wir beenden. Am Thema bleiben wir aber dran.

NRW-Klagen konnten nicht zu Ende geführt werden

Nordrhein-Westfalen hatte 2013 ein Tierschutz-Verbandsklagerecht eingeführt. Gemeinsam mit Animal Rights Watch (ARIWA) und der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz haben wir drei Tierschutzklagen angeschoben und danach dafür gekämpft, sie auch nach Auslaufen des Gesetzes 2018 zu Ende führen zu können.

Im Frühsommer 2025 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW nach vier Jahren Bearbeitung, dass alle drei Verfahren einzustellen seien. Die Begründung: Mit dem Auslaufen des Gesetzes sei auch die Klagebefugnis erloschen. Eine Übergangsregelung für bereits anhängige Verfahren hatte der Gesetzgeber nicht getroffen – entweder politisches Versagen oder bewusste Verhinderung von Tierschutz.

Bei den Klagen ging es um illegale Kastenstände in der Schweinezucht, den Lebendverkauf von Hummern und die Zustände in der Schweinemastanlage der Familie Schulze Föcking.

Was daraus folgt: Ohne dauerhaft gesichertes Klagerecht können laufende Verfahren durch politische Entscheidungen abgewürgt werden.

Stallfilmer-Verfahren: Tierschutz braucht das Verbandsklagerecht

2015 filmten Aktivist:innen tierschutzwidrige Zustände in einem Putenmastbetrieb – Aufnahmen, die später Grundlage der Putenklage wurden. Unabhängig davon wurden die Filmenden wegen Hausfriedensbruchs strafrechtlich verfolgt. Das Landgericht Heilbronn begründete die Verurteilung damit, Tierquälerei in der Massentierhaltung sei per se legal, weil die Missstände öffentlich bekannt und gesellschaftlich geduldet seien. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte dieses Urteil in der Revision. Die anschließende Verfassungsbeschwerde wurde nach fast vier Jahren zurückgewiesen.

Mega-Schweinemastanlage in Haßleben verhindert

Die geplante Wiederinbetriebnahme einer Schweinemastanlage in Haßleben (Brandenburg, 37.000 Mastplätze) wurde durch eine Klage gestoppt, die wir finanziell unterstützt haben. Da die Klage aufschiebende Wirkung hatte, blieb die Anlage von Anfang an leer. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob 2017 die Betriebsgenehmigung auf. Die Anlage wurde nie in Betrieb genommen.

Das Verbandsklagerecht ist die Voraussetzung für wirksame Tierschutzklagen

Tierschutzorganisationen können in Deutschland nur in Bundesländern klagen, die ein Verbandsklagerecht eingeführt haben. Auf Bundesebene gibt es dieses Recht bis heute nicht – anders als im Umweltrecht. Ohne Tierschutz-Verbandsklagerecht gibt es keine Handhabe gegen Behörden, die trotz offensichtlicher Verstöße nicht einschreiten.
Die Putenklage war nur möglich, weil Baden-Württemberg ein solches Recht kennt. Die NRW-Klagen scheiterten, weil das dortige Recht nicht erneuert wurde. Beides zeigt: Die Reichweite unserer juristischen Arbeit hängt direkt davon ab, wie weit das Verbandsklagerecht politisch verankert ist.

→ Mehr zu unserer politischen Arbeit.

Häufige Fragen zu Tierschutzklagen

Was ist der Unterschied zwischen einer Tierschutzklage und einer Strafanzeige?

Eine Strafanzeige richtet sich gegen Einzelpersonen und führt, wenn überhaupt, zu einem Strafverfahren – mit hohen Beweishürden und geringen Erfolgsaussichten. Die Mehrheit der Ermittlungsverfahren wird eingestellt, wogegen sich eine Tierschutzorganísation nicht zur Wehr setzen kann. Eine strategische Tierschutzklage richtet sich gegen Behörden, die trotz tierschutzwidriger Zustände nicht einschreiten. Sie zielt auf strukturelle, möglichst breitenwirksame Veränderung, nicht auf individuelle Bestrafung.

In welchen Bundesländern ist eine Tierschutz-Verbandsklage möglich?

Aktuell haben acht Bundesländer ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen eingeführt, darunter Baden-Württemberg, Berlin und Rheinland-Pfalz. Auf Bundesebene fehlt dieses Recht bis heute – anders als im Umweltrecht, wo es seit Jahrzehnten gilt.

Was hat das Putenklage-Urteil 2026 konkret bewirkt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. April 2026 festgestellt, dass die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast gegen das Tierschutzrecht verstoßen. Behörden sind nun verpflichtet, auch ohne spezifische Haltungsverordnung einzuschreiten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss verbindliche Regelungen erlassen – freiwillige Branchenstandards reichen nicht mehr aus.

Warum dauern Tierschutzklagen so lange?

Verwaltungsrechtliche Verfahren durchlaufen bis zu drei Instanzen. Hinzu kommen Verzögerungen durch Behörden, z. B. weil sich der Gang in die nächste Instanz erst erkämpft werden muss. Die Putenklage benötigte von der eingereichten Klage in 2017 bis zum Bundesverwaltungsgerichtsurteil in 2026 neun Jahre.

Ermöglichen Sie weitere Tierschutzklagen

Tierschutzklagen sind aufwendig: juristisch, finanziell und in der Zeit, die sie beanspruchen. Aber dort, wo konstruktive Wege ausgeschöpft sind, sind sie das schärfste Instrument, das wir haben. Mit einer Spende oder Förderschaft stellen Sie sicher, dass wir dieses Instrument einsetzen können, wenn es darauf ankommt.

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