Klage im Fall Schulze Föcking

Die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) hat am 9. Februar 2018 beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen den Kreis Steinfurt eingereicht. Der Vorwurf: Das Veterinäramt des Kreises nimmt tierschutzrechtliche Verstöße in der Schweinemast Schulze Föcking nicht ernst. Im Familienbetrieb der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin hatte zuvor der Verein tierretter.de tierquälerische Zustände aufgedeckt und im Juli 2017 veröffentlicht. Grundlage der Klage ist das Tierschutz-Verbandsklagerecht, für das ARIWA in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt finanziert dieses Verfahren.
Zunächst hatte ARIWA das zuständige Veterinäramt aufgefordert, nach § 16a des Tierschutzgesetzes einzuschreiten und dem Betreiber die Haltung von Schweinen zu untersagen. Weiterhin fordert die Tierschutzorganisation vom Veterinäramt, ihr Akteneinsicht in die tierschutzrelevanten Unterlagen zu gewähren – einschließlich der Vorgänge bei Kontrollen des Betriebs. Das Veterinäramt hat jedoch beides abgelehnt.
»Die Verstöße im Familienbetrieb der NRW-Agrarministerin Schulze Föcking sind aus unserer Sicht gravierende Vergehen gegen das Tierschutzgesetz«, sagt Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung. »Die Aufnahmen zeigen, dass viele Tiere unter starken und lang anhaltenden Schmerzen leiden mussten. Wenigstens können wir nach dem fruchtlosen Austausch mit den Behörden jetzt eine gerichtlich neutrale Klärung des Falls ermöglichen.«
Veterinäramt ist nicht neutral
Am 12. Juli 2017 hatte stern TV Filmaufnahmen gezeigt, die Tierschutzaktivisten im März und Juni im Betrieb Schulze Föcking gemacht hatten. Zu sehen waren Schweine mit Bissverletzungen, handtellergroßen, eitrigen Wunden sowie schweren Entzündungen u. a. von Gelenken. Die Tiere wurden offenbar zu spät und ungenügend versorgt.
Das Veterinäramt in Steinfurt gab hingegen an, bei einer Kontrolle der Ställe keine Tierschutzverstöße festgestellt zu haben. Da das Veterinäramt letztlich der Landwirtschaftsministerin unterstellt ist, sind laut Klosterhalfen dessen Kontrollen wegen Befangenheit jedoch untauglich. »Verstößt der Familienbetrieb einer Landwirtschaftsministerin in beträchtlicher Weise gegen das Tierschutzrecht, ist das schon skandalös«, so Klosterhalfen. »Für erhebliche Mängel im Haltungssystem sowie eine verzögerte und unzureichende tierärztliche Behandlung muss auch der Betrieb Schulze Föcking zur Rechenschaft gezogen werden.«
Nachtrag: Das Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen ist mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten. Die Klagen, die damals jedoch erhoben wurden, als das Verbandsklagerecht noch bestand, sind weiterhin anhängig, so auch diese.
Nachtrag: Im Juni 2025 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW entschieden, dass es für die Klage nicht mehr weitergeht. Das OVG hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit den weiteren Klageweg endgültig versperrt. Hauptargument ist, dass mit Auslaufen des nordrhein-westfälischen Verbandsklagesetzes dem Verein die Klagebefugnis fehlt. Da der Gesetzgeber keine Regelung getroffen hat, was mit bestehenden Verfahren passieren solle, sobald das befristete Gesetz ausläuft, fallen diese Klagen einfach in sich zusammen.