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Kükenurteil: Stärkung des Tierschutzes

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern seine schriftliche Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung vom 13. Juni 2019 über das Töten von männlichen Küken in der Legehennenhaltung veröffentlicht. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hatte das Urteil bereits nach Verkündung positiv als Stärkung des Tierschutzes in Deutschland bewertet und sieht sich durch die schriftliche Urteilsbegründung darin bestätigt.

»Wir freuen uns sehr, dass unser Optimismus in Bezug auf dieses Urteil nun endgültig bestätigt wurde. Für uns als Tierschutz- und Tierrechtsorganisation eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, juristisch gegen das Leid von sogenannten Nutztieren vorzugehen«, kommentiert Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung. »Drei Punkte halten wir bei dieser höchstrichterlichen Entscheidung für richtungsweisend in zukünftigen Verfahren: Erstens definiert das Bundesverwaltungsgericht erstmals den ›vernünftigen Grund‹ nach § 1 Tierschutzgesetz. Es schließt dabei aus, dass wirtschaftliche Interessen automatisch als ›vernünftig‹ gelten, wie andere Gerichte dies zuvor entschieden hatten. Zweitens betonen die Richter den Verfassungsrang des Tierschutzes und bestätigen höchstrichterlich, dass er gegen andere grundgesetzlich geschützte Rechte, zum Beispiel die Berufsfreiheit, abgewogen werden muss. Drittens stellt das Gericht deutlich den prinzipiellen Lebensschutz für alle Wirbeltiere heraus, der zwar schon seit langem im Tierschutzgesetz festgeschrieben, aber in der bisherigen Rechtsprechung oft nicht beachtet wurde.«

Unsere ausführliche Bewertung des Urteils finden Sie hier.

Hans-Georg Kluge, einer der Anwälte der Beklagten im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, hat zudem eine Analyse verfasst, die Sie hier nachlesen können.

Zum Hintergrund

Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier »ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen«. Was genau als vernünftig einzustufen ist, war bislang weitgehend offen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den »vernünftigen Grund« im Fall des Tötens männlicher Eintagsküken in der Legehennenzucht verneint und deshalb im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter angewiesen, die Praxis durch Ordnungsverfügung zu untersagen. Dagegen hatten zwei Brütereien geklagt. In den Gerichtsverfahren stand zur Debatte, ob ökonomische Gründe allein die Tötung der Küken rechtfertigen, also als »vernünftiger Grund« gelten können. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten den Brütereien in den Vorinstanzen Recht gegeben. Diese Instanzen sind also zu dem Urteil gekommen, dass das Kükentöten als vernünftig einzustufen ist. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 13. Juni 2019 über die Revision und veröffentlichte nun seine schriftliche Urteilsbegründung.

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