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Gutachten: Kastenstände sind illegal

Körpergroße Metallkäfige, in denen einzelne Sauen wochenlang fixiert sind und sich kaum bewegen können – diese sogenannte Kastenstandhaltung ist in Deutschland an der Tagesordnung. Ein Gutachten der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn zeigt jetzt erneut, dass diese Praxis gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt, eine Straftat darstellt und verfassungswidrig ist. Das gilt auch für die geplante Neuregelung der Kastenstandhaltung, welche das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant und die am 27./28. April Thema auf der Agrarministerkonferenz ist.

»Die Kastenstandhaltung ist rechtswidrig und gehört gänzlich abgeschafft. Eine Beibehaltung ähnlich dem Entwurf des vom BMEL veröffentlichten Eckpunktepapiers stellt einen klaren Rechtsbruch dar«, erklärt Bruhn. Sie hat ihr Gutachten im Auftrag der Tierschutzorganisation Vier Pfoten erstellt.

Geplante Neuregelung durch das BMEL ist unzureichend

Bislang dürfen Sauen laut Tierschutz-Nutztier-Verordnung (TierSchNutztV) für insgesamt etwa sechs Monate pro Jahr in Kastenstände eingesperrt werden. In seinem »Eckpunktepapier zur Neuregelung der Haltung von Sauen im Deckzentrum« sieht das BMEL eine Verbesserung dieser Praxis vor: Jungsauen und Sauen sollen grundsätzlich in Gruppen leben. Das bedeutet, dass die Tiere sich gemeinsam in Buchten befinden, die nach den derzeit gültigen Vorgaben für Gruppen ab sechs Tieren mindestens 280 cm lang und breit sein müssen; bei weniger Tieren müssen es mindestens 240 cm sein.

Allerdings soll es drei Ausnahmen geben, in denen es zulässig sein soll, die Sauen weiterhin einzeln in Metallkäfige zu sperren: Erstens in Betrieben mit weniger als zehn Tieren, zweitens für den Zeitraum von einer Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin der Ferkel (»Abferkelstand«) sowie drittens für die Dauer von acht Tagen bis zum Ende der Rausche (die Sau wird während dieser Brunstzeit einzeln im Kastenstand fixiert und künstlich besamt). Dieser Zyklus von Besamung bis Geburt dauert knapp vier Monate und wird anschließend wiederholt.

Das Eckpunktepapier sieht also weiterhin vor, die Sauen wochenlang zu fixieren, was zu erheblichen und vermeidbaren Leiden führt. Damit verstoßen die geplanten Regelungen weiterhin gegen das Tierschutzgesetz und damit auch gegen das Grundgesetz, welches den Tierschutz als Staatsziel festlegt.

42 Jahre Übergangsfrist?

Die Übergangsfrist für aktuell tätige Betriebe legt das BMEL in seinem Papier auf maximal 17 Jahre fest. Das ist bemerkenswert, weil die Kastenstände zahlreicher Betriebe schon etliche Jahre die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Sie sind zu schmal, um Sauen das Ruhen mit ausgestreckten Beinen zu ermöglichen. Diese Vorschrift aus der aktuellen Haltungsverordnung für Schweine hätten die Betriebe bereits bis zum Jahr 1992 umsetzen müssen. Das taten sie zum Großteil jedoch nicht.

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg 2015 festgestellt, dass die üblichen Kastenstände diesen Vorgaben nicht entsprechen und daher illegal sind. In dem Eckpunktepapier des BMEL ist jedoch keine Rede davon, dass den Sauen die Möglichkeit zugestanden werden soll, sich hinzulegen und ihre Gliedmaßen auszustrecken. Das sieht das Rechtsgutachten von Vier Pfoten als »völlig unverständlich« und »klare Verschlechterung« an:

»Hiermit wird augenscheinlich in Verbindung mit den geplanten Übergangsfristen der Versuch unternommen, eine derzeit praktizierte, aber rechtswidrige Praxis für weitere 17 Jahre zu legalisieren. Wenn man bedenkt, dass bereits für die Umsetzung der jetzigen Regelungen eine Übergangsfrist von 25 Jahren gewährt wurde und das Bundesverwaltungsgericht bereits die Forderungen nach erneuten Übergangsfristen zurückgewiesen hat, so konterkariert der Versuch, eine Übergangsfrist auf 42 Jahre zu verlängern, das Staatsziel Tierschutz.«

Kastenstandhaltung ist nicht nötig

Das BMEL erläutert in seinem Eckpunktepapier nicht, warum die Kastenstandhaltung überhaupt weiter bestehen soll. Beispiele aus Ländern wie Schweden, Norwegen und der Schweiz zeigen, dass diese Haltungsform keinesfalls notwendig ist. Die Autorin des Gutachtens schließt daraus, dass »offensichtlich [...] allein wirtschaftliche Gesichtspunkte die ausschlaggebende Rolle [spielen], weiterhin eine Abschaffung der Kastenstandhaltung zu verhindern.«

Fazit

Das Rechtsgutachten zeigt eindrücklich auf, warum die Kastenstandhaltung rechtswidrig ist und dringend abgeschafft werden muss. Es betont weiterhin, dass die geplanten Übergangsfristen deutlich zu lang sind. Zudem ist bereits die derzeit praktizierte Form der Kastenstandhaltung nach geltendem Recht nicht nur illegal, sondern auch strafbar.

Vor diesem Hintergrund ist es ein Skandal, dass Bund und Länder die Kastenstandhaltung weiterführen wollen. Wir fordern die Politiker gemeinsam mit Vier Pfoten auf, Regelungen zu erlassen, die im Einklang mit den Gesetzen stehen. Die Lösung dieses dringenden Problems darf nicht noch weiter verzögert werden.

Das Landwirtschaftsministerium behauptet auf seiner Website, dass »das Wohlergehen der Tiere« ihm »ein wichtiges Anliegen« sei. Nun heißt es, Worten Taten folgen zu lassen und einen Neuentwurf der Sauenhaltung vorzulegen, der zumindest dem Tierschutzgesetz entspricht.

(rp)

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