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45.000 Stimmen für ein Tierschutz-Klagerecht

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat heute dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt über 45.000 Unterschriften einer Online-Petition übergeben. Darin fordert sie, ein wirksames Verbandsklagerecht für gemeinnützige Tierschutzorganisationen in Berlin umzusetzen. Dieses Recht ermöglicht es, den Schutz von Tieren gerichtlich einzuklagen, wenn die Verwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt. Derzeit können Fachkreise und Verbände zu einem bereits vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen; schon im Frühjahr 2019 könnte das Gesetz in Kraft treten.

»Die Tierschutzverbandsklage ist ein ein Meilenstein für den Tierschutz«, sagt Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung. »Allerdings sind die Details des Gesetzes entscheidend, damit Verbände es wirksam nutzen können.«

Anders als im Umweltrecht gibt es auf Bundesebene kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Daher liegt die Entscheidung bei den einzelnen Bundesländern, ein solches einzuführen. Mit der Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen setzt der Berliner Senat ein im Koalitionsvertrag festgehaltenes Ziel um. Schreiten Behörden bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht nicht ein, können dann Tierschutzverbände klagen, um die Belange von Tieren durchzusetzen.

Klagen gegen Behördenversagen

Mit einem starken Verbandsklagerecht erhalten Tierschutzverbände das Recht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und Stellungnahmen abzugeben. Sie können zudem alle tierschutzrechtlichen Maßnahmen und Unterlassungen von Behörden gerichtlich prüfen lassen. »Veterinärbehörden versagen häufig bei Tierschutzvergehen«, so Klosterhalfen. »Aufgrund der Macht der Tierindustrie scheuen sie sich, zugunsten der Tiere tätig zu werden.« Erfolgreiche Klagen könnten jedoch die Veterinärämter dazu verpflichten, ihren Aufgaben nachzukommen und bei Verstößen zu handeln. Ohne wirkungsvolles Klagerecht haben Tierschutzorganisationen gegenüber den Behörden keine Möglichkeit, das Tierschutzrecht durchzusetzen.

Erfolgreiche Klagen können sich weit über den Einzelfall hinaus auswirken: Richterliche Entscheidungen, insbesondere in zweiter und dritter Instanz, können eine starke Signalwirkung haben. Sie können sogar dazu führen, dass Verordnungen im Sinne der Tiere überarbeitet werden und damit z. B. gängige Praktiken in der Massentierhaltung unrentabel machen.

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