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Die letzte Instanz

Aktueller Stand (7. November 2015): Richter Kley ist letzte Woche (und deutlich früher als von uns erwartet) in Pension gegangen.

Vorgeschichte zu Richter Kley

Richter Kley hat zum ersten Mal im Jahr 2006 für Aufsehen gesorgt, als er im sogenannten »Schächt-Prozess« u. a. das in Artikel 20a Grundgesetz festgeschriebene Staatsziel Tierschutz als »kleines Steinchen« bezeichnete und darüber hinaus die tierschutzfreundlichen Stellungnahmen zweier Bundestagsabgeordneter, die an der Formulierung des »Schächt-Paragraphen« beteiligt waren, mit den Worten »Was die sagen, interessiert uns nicht« vom Tisch wischte.

Damals wurde ein Befangenheitsantrag gegen Richter Kley gestellt. Weil dem Richter die Zuständigkeit für das Tierschutzrecht kurze Zeit später entzogen wurde, wurde über diesen Antrag nie entschieden.

Nachdem wir im letzten Jahr erfahren haben, dass dem Richter das Rechtsgebiet Tierschutz erneut zugewiesen wurde, haben wir uns an die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts gewendet, um ihr zu verdeutlichen, dass er als letzte richterliche Instanz für Tierschutzfragen untragbar ist. Dieses Schreiben veröffentlichen wir jetzt.

Aus dem Präsidium des Gerichts wurde uns sinngemäß mitgeteilt, dass man keinen Handlungsbedarf sehe, doch die jüngste Entscheidung sowie die Begründung von Richter Kley zu den Affenversuchen in Bremen verdeutlichen aus unserer Sicht erneut, wie voreingenommen er ist.

Zur Klarstellung: Dies ist kein Appell, um einen Tierfreund als Richter zu installieren. Der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt sowie ihren Partnern geht es lediglich darum, dass unbefangene RichterInnen über Tierschutzfragen entscheiden müssen.

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