Aktuelle Beiträge

Kleine Schlachthöfe: 44 % Fehlbetäubungen

Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung bei kleinen und mittelständischen Schlachthöfen im Kreis Darmstadt dokumentiert ganz erhebliche routinemäßige Tierschutzverstöße. Dieses Ergebnis läuft einer oft gehegten Ansicht entgegen, dass kleine und regionale Schlachtbetriebe sich besser um die Tiere kümmern als die großen Unternehmen.

Untersuchungen von 678 Schlachtungen

Hintergrund der Studie sind Bemühungen der hessischen Landesregierung, den Tierschutz in Schlachthöfen zu stärken. Sie möchte dadurch regionale Betriebe erhalten und so auch lange Tiertransporte vermeiden. Die Ergebnisse wurden 2018 unter dem Titel »Tierschutzkontrollen während der Schlachtung – ein Erfahrungsbericht aus dem Regierungsbezirk Darmstadt« in einer Fachzeitschrift veröffentlicht.

Zwischen 2014 und 2017 untersuchten eine Amtstierärztin und ein technischer Sachverständiger bei insgesamt 43 Kontrollen 31 der etwa 190 zugelassenen Schlachtbetriebe im Regierungsbezirk Darmstadt. Die Kontrollen waren in der Regel angekündigt und umfassten alle Arbeitsschritte: von der Versorgung der Tiere über den Weg durch die Treibgänge bis hin zur Betäubung und Tötung. Üblicherweise ist in kleineren Betrieben keine Amtstierärztin oder Amtstierarzt anwesend, um diese Abläufe zu kontrollieren. Insgesamt umfassen die Daten der Studie die Schlachtungen von 352 Schweinen, 47 Rindern und 279 Schafen.

Unsachgemäßer Umgang mit den Tieren keine Seltenheit

Vier der Betriebe verfügten zum Zeitpunkt der Studie über Warteställe, die anderen schlachteten Tiere in kleinen Gruppen direkt nach der Ankunft oder ausschließlich solche aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Bei drei der vier Betriebe mit Warteställen zeigten sich bereits bei der Unterbringung der Tiere die ersten tierschutzrelevanten Verstöße, da die Einstreu fehlte. Einer ließ zudem Tiere viele Stunden ohne Futter oder Wasser und teilweise sogar in den Treibgängen stehen. Er verstieß auch gegen Hygienevorschriften. Außerdem kam es dort zu Rangkämpfen zwischen Bullen, weil diese entgegen gesetzlicher Vorgaben gemeinsam in Buchten untergebracht waren.

In vielen Betrieben waren die Gänge, durch die die Tiere auf dem Weg zur Schlachtung getrieben werden, oft so rutschig, dass Tiere stürzten – insgesamt rund 6 % der Schweine und 30 % der Rinder. In einem Betrieb mussten die Tiere eine viel zu steile Rampe und eine hohe Stufe überwinden. In einem anderen bestand sogar Verletzungsgefahr durch einen Seitenschutz aus Acrylglas, das bereits gesplittert war.

In anderen Betrieben setzten Mitarbeiter:innen Elektrotreiber zu häufig, an empfindlichen Stellen oder obwohl das Tier gar nicht weitergehen konnte ein – und damit tierschutzwidrig (vgl. §5 Abs. 1 TierSchlV). Manche zogen und zerrten grob an den Tieren. 10 % der Schweine, 62 % der Rinder und 8 % der Schafe wurden entweder mit Elektrotreibern oder durch derart grobe Handgriffe misshandelt.

Mangelhafte Fixierungsstände und Betäubungsanlagen

Vor der Betäubung müssen die Tiere fixiert werden, damit Betäubungszange oder Bolzenschussgerät sicher an der richtigen Stelle angesetzt werden können und die Tiere rasch bewusstlos werden. Kaum einer der Betriebe setzte das korrekt um, weil Möglichkeiten zur Fixierung fehlten oder nicht ausreichten.

Bei den 27 überprüften Elektrobetäubungsanlagen fehlte mitunter die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige für Stromstärke und -spannung oder die Stromstärke war nicht wie vorgeschrieben. Einige Geräte waren so verschmutzt oder abgenutzt, dass damit eine sichere Betäubung nicht mehr gewährleistet war.

In allen Betrieben beobachteten die Kontrolleur:innen Fehler bei der Betäubung, entweder durch unzureichende Fixierung oder einen mangelhaften Zustand der Geräte.

Keine Garantie für einen schnellen und schmerzfreien Tod

Bei rund 41 % der Tiere wurden die Elektroden oder das Bolzenschussgerät aufgrund mangelhafter Fachkenntnisse oder fehlender Fixierung nicht korrekt angesetzt, sodass eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit bei ihnen nicht gewährleistet war. Das Entbluten, das im Anschluss an die Betäubung den Tod herbeiführt, erfolgte bei 17 % der Tiere zu langsam. Teilweise traf der Entblutungsschnitt bei Rindern zuerst eine falsche Stelle.

Bei 39 % der Schweine, 49 % der Rinder und 45 % der Schafe beobachteten die Kontrolleur:innen Anzeichen einer wiedererlangten Wahrnehmungs- oder Empfindungsfähigkeit – die Tiere erlebten ihre Tötung also mit. In der Mehrheit der Fälle mussten die Kontrolleur:innen die Schlachthofmitarbeiter:innen daraufhin auffordern nachzubetäuben, weil diese die Fehlbetäubung nicht erkannten oder ignorierten. Aufgrund unflexibler Arbeitsabläufe war dies allerdings teilweise gar nicht mehr möglich.

61 Tiere bewegten sich sogar noch, während ihre Körper weiterverarbeitet wurden, was laut Tierschutzgesetz unzulässig ist (§12 Abs. 7 TierSchlV).

Fazit der Studie: Technik und Fachkunde oft unzureichend

Bei den untersuchten Schlachtbetrieben haperte es vor allem an der Einsatzfähigkeit der technischen Anlagen und der Fachkunde der Mitarbeiter:innen. Auch bei Personen, die jahrelang in Schlachtbetrieben arbeiteten, mangelte es an ausreichender Sachkenntnis. Die Veterinärbehörde entzog aufgrund der Studienergebnisse zwei Schlachtzulassungen. In zahlreichen Fällen ordnete sie Nachbesserungen und -schulungen an. Die hessische Veterinärverwaltung will zukünftig für mehr Kontrollen und Schulungen von Schlachthofmitarbeiter:innen und Veterinär:innen sorgen.

Die Studienverfasser:innen fordern zudem, die gesetzlichen Parameter für die Elektrobetäubung dringend nachzubessern, da die Betäubungswirkung bei schweren Schweinen teilweise nicht gewährleistet war.

Wie die Studie deutlich zeigt, verstoßen auch kleine und handwerklich strukturierte Schlachtbetriebe nicht selten erheblich gegen Tierschutzgesetze. Es bleibt daher auch vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse hoch fraglich, inwieweit Tiere überhaupt noch getötet werden sollten, zumal dies für eine gesunde und ausgewogene Ernährung auch keinesfalls notwendig ist.

(jw)

Das könnte Sie auch interessieren

Sie möchten nichts Wichtiges vepassen?
Sie erfahren, wie Sie sich für die Tiere einsetzen können, und erhalten Informationen über wichtige Tierschutzthemen.