Kastenstände: Gemeinsame Petition
Am 14. Februar stimmt der Bundesrat über die umstrittene Kastenstand-Neuregelung ab. Durch eine entsprechende Änderung der sogenannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) würde Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner die bislang illegale, aber gängige Praktik legalisieren, Sauen in viel zu engen Käfigen zu halten. Ein breites Bündnis aus Tier- und Umweltschutzorganisationen, darunter die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, protestiert gegen das verfassungswidrige Vorhaben.
Rechtliche Vorgaben seit 28 Jahren ignoriert
Bereits 1988 wurden rechtliche Anforderungen zur Haltung von Sauen geschaffen, wonach »jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken« können muss. Diese Position nehmen Schweine normalerweise während einer Tiefschlafphase ein. Auch wenn der Kastenstand selbst nicht breit genug zum Ausstrecken ist, können die Sauenhalter:innen zum Beispiel dafür sorgen, dass der benachbarte Käfig leer ist, und die Beine des Tiers so ungehindert in die nächste Box herüberragen können.
Damals bestand eine Übergangsfrist bis Ende 1991, um die neue Regelung in der Tierhaltung umzusetzen. Doch bis heute ignorieren zahlreiche Sauenhalter:innen sie, während die Kontrollbehörden wegschauen. Fast zwei Millionen Schweine leben in Deutschland über mehrere Wochen pro Jahr in Kastenständen. Das sogenannte »Kastenstandurteil« des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2016 bemängelte diese permanente Rechtsverletzung höchstrichterlich.
Änderungen sind verfassungswidrig
Statt nun die Vorgaben durchzusetzen oder Kastenstände gleich abzuschaffen, will der Bundesgesetzgeber mit der Kastenstand-Neuregelung die Anforderung des »Ausstreckens der Gliedmaßen in Seitenlage« streichen und den seit 1992 illegalen Kastenständen Übergangsfristen von weiteren 15 und mehr Jahren einräumen.
Hinter diesen Änderungen stehen rein wirtschaftliche Absichten, die die Bedürfnisse der Schweine völlig ignorieren. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat durch das Urteil zum Kükentöten im vergangenen Jahr bestärkt, dass wirtschaftliche Interessen nicht (mehr) grundsätzlich schwerer wiegen als der Tierschutz. Zudem darf es in Deutschland keine Verschlechterung bei Gesetzen und Verordnungen geben, denn Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Der Rückschritt bei den Kastenständen wäre also verfassungswidrig.
Widerstand bei Bürger:innen und Tierschützer:innen
Die gesellschaftliche Akzeptanz solch tierquälerischer Haltungspraktiken wie der Kastenstände sinkt stetig. Im vergangenen Jahr unterzeichneten mehr als eine Million Europäer:innen die Europäische Bürgerinitiative »End the Cage Age«, die sich gegen die Käfighaltung landwirtschaftlich genutzter Tiere in Europa richtet. Auch Kastenstände zählen dazu und sollen nach dem Willen der Bürger:innen abgeschafft werden.
Der Protest von über 20 Tier- und Umweltschutzorganisationen hat bereits dazu geführt, dass die ursprünglich für Dezember geplante Abstimmung über die Kastenstand-Neuregelung im Bundesrat verschoben wurde. Der neue Zeitplan sieht vor, dass der Bundesrat nun am 14. Februar abstimmt.
Protestieren Sie mit uns
Zahlreiche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen appellierten im Januar in einem gemeinsamen Aufruf an die Mitglieder des Agrarausschusses: »Setzen Sie sich gegen den rechtswidrigen Verordnungsentwurf ein!«
Nun fordern die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Animal Equality, der Bundesverband Tierschutz e. V., Compassion in World Farming, Provieh e. V. und Vier Pfoten – Stiftung Tierschutz den Bundesrat im Rahmen einer Petition auf, Julia Klöckners Rechtsbruch zu verhindern. Wir brauchen möglichst viele Unterstützer:innen, um ein deutliches Zeichen gegen Kastenstände an den Bundesrat senden zu können.
Unterzeichnen auch Sie unsere Petition!
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