Anbindehaltung von Kühen nicht legalisieren
Der Bundesrat beschließt möglicherweise in seiner Sitzung am kommenden Freitag, den 14. Februar, die zeitweise Anbindehaltung von Kühen zu legalisieren. Bisher gibt es in Deutschland dazu keine Regelung in der sogenannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Doch für die anstehende Änderung der Verordnung schlägt der Agrarausschuss des Bundesrates nun in seiner Empfehlung vor, die Haltung von Rindern und damit auch die Anbindehaltung detailliert zu regeln.
»Die Anbindehaltung verstößt klar gegen das Tierschutzgesetz und muss deshalb generell verboten werden. Die Ausschussempfehlung widerspricht sich hier selbst: Die Länder stufen Anbindehaltung als ›kein tiergerechtes Haltungssystem‹ ein und verbieten sie folgerichtig – nur um sie dann im nächsten Absatz für die Hälfte des Jahres zu erlauben«, so Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »Wir fordern die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf, sich klar gegen diese tierquälerische Haltungsform zu positionieren und ihr ein schnelles Ende zu bereiten.« Sollte der Bundesrat die Verordnung am Freitag in dieser Form annehmen und das Bundeslandwirtschaftsministerium sie dann auch verkündet, wird die Albert Schweitzer Stiftung auf eine gerichtliche Klärung drängen, ob die zeitweise Anbindehaltung von Kühen rechtmäßig ist oder nicht.
Hintergrund: Anbindehaltung von Kühen
Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft lebt derzeit noch jede fünfte Kuh in Anbindehaltung. Die Tiere sind dabei über Halsrahmen, Gurte oder Ketten um den Hals fixiert und stehen im sogenannten Anbindestand. Im Kopfbereich befinden sich der Futtertrog und eine Tränkanlage. Am hinteren Ende des Anbindestands fließen die Exkremente über einen Mistgang oder durch ein Gitterrost in einen darunter liegenden Güllekanal. Viele angebundene Kühe müssen mit ihren Hinterbeinen auf dem vollgekoteten Gitterrost oder Mistgang stehen, da sie zu groß für die veralteten Anbindestände sind. Das ständige Stehen und Liegen im eigenen Kot führt häufig zu schmerzhaften Klauen- und Eutererkrankungen. Wesentliche Verhaltensweisen wie das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten werde durch das Anbinden stark eingeschränkt oder gänzlich verhindert.
Die aktuellen Bedingungen der Haltung von Kühen in der Milchproduktion – insbesondere die Anbindehaltung – widersprechen den Gedanken von § 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Tierschutzgesetzes, nach denen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen gehalten, gepflegt und ernährt werden müssen. Dies schließt eine verhaltensgerechte Haltung ein. Weiterhin darf die Möglichkeit der Tiere zur artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Update: Der Bundesrat hat die Abstimmung über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mehrfach verschoben. Schlussendlich wurde der Antrag zum Thema Anbindehaltung (Verbot der ganzjährigen bei gleichzeitiger Legitimierung der saisonalen Anbindehaltung) abgelehnt.
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