Haltungskennzeichnung: Versprochen, gebrochen
Die heute von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Eckpunkte für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung sind eine herbe Enttäuschung für den Tierschutz. Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, erläutert warum:
»Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Haltungskennzeichnung versprochen, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Dieses Versprechen bricht sie mit den vorgelegten Eckpunkten ganz klar. Und nicht nur das: Cem Özdemir enttäuscht als selbsternannter ›oberster Tierschützer des Landes‹ auf ganzer Linie. Das vorgestellte Stufensystem bietet kaum Anreize, mit landwirtschaftlich genutzten Tieren besser umzugehen. Stattdessen zementiert es den Status Quo der industriellen Tierhaltung: Qualzucht, tierquälerische Haltungspraktiken wie Vollspaltenböden oder Amputationen bleiben selbst in den höheren Stufen erlaubt.
Für die Verbraucher ist das System pure Augenwischerei: Die Bezeichnung ›Stall+Platz‹ zum Beispiel bietet einem 100-Kilo-Schwein gerade einmal 0,15 Quadratmeter mehr Platz, das sind etwas mehr als zwei Din-A4-Blätter. Sonst ändert sich für die Tiere nichts. Was nutzt einem Schwein ein bisschen mehr Platz, wenn es wegen chronisch entzündeter Gelenke kaum noch stehen kann? Was die Tiere brauchen ist eine Tierschutz-Kennzeichnung, die ihnen konkrete Verbesserungen ihrer Lebensqualität bringt.«
Die Kritikpunkte im Überblick:
- Es handelt sich bei dem System um eine reine Haltungskennzeichnung: Die Stufen sagen nichts über das Wohlergehen der Tiere aus. Eine echte Tierschutz-Kennzeichnung würde auch Bereiche wie Qualzucht und tierquälerische Haltungspraktiken wie Vollspaltenböden, das Kupieren der Ringelschwänze oder Käfige berücksichtigen, ebenso wie Beschäftigungsmaterial und echte Verbesserungen beim Platzangebot.
- Das System umfasst nicht alle Lebensphasen der Tiere. Kritische Bereiche wie die Bedingungen in der Zucht, der Transport und die Schlachtung fallen vollkommen unter den Tisch – anders als im Koalitionsvertrag versprochen..
- Höchste Stufe ist der EU-Bio-Standard, der mit seinen lückenhaften Tierschutzvorgaben absolut nicht dafür geeignet ist.
- Verbraucher:innen haben außer dem Platz- und Außenklima- bzw. Auslaufangebot keine Anhaltspunkte dafür, unter welchen Bedingungen das Tier gehalten wurde.
- Landwirt:innen ordnen sich selbst den Kategorien zu. Wie und wie oft das kontrolliert wird, ist nicht geregelt.