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Tierschutzverbände warnen Grüne in NRW

Petitionsgrafik

Genug von grünen Kompromissen haben die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und sechs weitere Tierschutzorganisationen: Sie fordern Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen auf, den Tierschutz nicht in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU zu opfern. Ausgerechnet das wichtige Tierschutz-Verbandsklagerecht könnte als Verhandlungsmasse verhökert werden, fürchten die Organisationen. Sie warnen davor, die Chance nicht zu verpassen, das Verbandsklagerecht – eigentlich ein Kernanliegen der Grünen – wiederzubeleben. Eine entsprechende Petition unterzeichneten innerhalb weniger Stunden mehr als 5.000 Menschen. Animal Rights Watch e. V., der Bundesverband Tierschutz e. V., der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., PROVIEH e. V. und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz haben sich dem Appell angeschlossen.

Das Verbandsklagerecht ermöglicht es anerkannten Verbänden, für die Rechte der Tiere vor Gericht zu ziehen. Im Naturschutz gibt es dieses Recht bereits seit 2002. Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen war 2013 eine der ersten, die ein Verbandsklagerecht im Tierschutz einführte. 2018 ließ die nachfolgende schwarz-gelbe Regierung das befristete Gesetz jedoch auslaufen. Nach ihrem starken Abschneiden bei der Landtagswahl 2022 haben die Grünen in NRW es nun in der Hand, das Verbandsklagerecht wiederzubeleben. Tierschutzorganisationen befürchten jedoch, dass sie bei diesem Thema vor der CDU einknicken. Sie wenden sich deshalb mit ihrer Petition an die Landeschefin der Grünen NRW, Mona Neubaur, an den Leiter der Verhandlungsgruppe Landwirtschaft, Norwich Rüße MdL, sowie seinen Stellvertreter Jan-Niclas Gesenhues MdL.

Verbände fordern grünen Kampfgeist statt grüner Kompromisse

»Die Grünen haben damals versucht zu verhindern, dass ›ihr‹ Verbandsklagerecht abgeschafft wird. Diesen Kampfgeist brauchen wir auch jetzt. Das Verbandsklagerecht ist eines der wichtigsten Werkzeuge für Tierschutzverbände«, erklärt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung.

»Die Tierindustrie kann gegen Tierschutzmaßnahmen klagen – und tut das auch. Tierschützer dagegen haben ohne das Verbandsklagerecht kaum Möglichkeiten, gegen Tierschutzverstöße vorzugehen«, so Klosterhalfen weiter. »Dass es keinesfalls zu einer ›Klageflut‹ kommt, wie Kritiker gern behaupten, ist durch die Erfahrung in mehreren Bundesländern inzwischen bewiesen.«

Die Albert Schweitzer Stiftung unterstützt klageberechtigte Organisationen, die eine Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen führen. Zwar können derzeit keine neuen Verbandsklagen erhoben werden, bereits angeschobene laufen jedoch weiter. Zumindest in der Theorie – praktisch werden sie von den Gerichten blockiert.

Die Petition »Frau Neubaur: Tierschutz nicht verhökern!«

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