Es braucht verbindliche Regeln zur Putenhaltung
Anlässlich der Agrarministerkonferenz in Würzburg fordert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt die Bundesländer auf, sich für konkrete und bundesweit verbindliche Mindestanforderungen an die Putenhaltung einzusetzen. Vorgaben zu Gruppengröße, Besatzdichte und Stallstrukturierung sollen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden.
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Die Albert Schweitzer Stiftung fordert die Agrarministerkonferenz 2026 auf, bundesweit verbindliche Mindestanforderungen für die Putenhaltung zu unterstützen.
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Die Stiftung lehnt die von Bayern geforderte Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ab und fordert stattdessen eine EU-konforme Überarbeitung.
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Sauenhaltung: Die verbindlichen Umbaufristen für Kastenstände und Abferkelbereiche sollen bestehen bleiben.
Christian Rehmer, Bereichsleiter Politik & Recht bei der Albert Schweitzer Stiftung, kommentiert: „Die Agrarministerkonferenz kann jetzt Verantwortung übernehmen und sich für verbindliche Regeln zur Putenhaltung aussprechen. Das wäre ein bedeutender Schritt, um sowohl die Lebensbedingungen von Millionen Puten als auch die Rechtssicherheit für tierhaltende Betriebe zu verbessern. Die Albert Schweitzer Stiftung fordert die Bundesländer auf, dem Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern zu folgen. Das wäre ein starkes Signal der Länder an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, zügig einen Entwurf zur Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzulegen. Dies fordern nicht nur Tierschützerinnen und Tierschützer, sondern mittlerweile auch die Puten haltenden Betriebe. Einen geeigneten Verordnungsvorschlag hat das Landwirtschaftsministerium bereits vor vier Jahren erarbeitet. Daran sollte Alois Rainer anknüpfen.“
Weitere Tierschutzthemen der Agrarministerkonferenz
Zur Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln sagt Rehmer: „Die vom Bundesland Bayern geforderte Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes lehnt die Albert Schweitzer Stiftung ab. Stattdessen sollte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen EU-konformen, überarbeiteten Referentenentwurf zur Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorlegen.“
Zum Kastenstand bei Sauen erklärt Rehmer: „Die Fristen zum verbindlichen Umbau der Kastenstände und Abferkelbereiche in der Sauenhaltung dürfen nicht aufgeweicht werden. Die Forderung Brandenburgs nach einer Verschiebung lehnt die Albert Schweitzer Stiftung ab. Die tierhaltenden Betriebe brauchen jetzt eine klare, tierschutzgerechte und verbindliche Perspektive statt eines Festhaltens an überholten, tierschutzwidrigen Praktiken.“
Hintergrund
Vom 23. bis 25. September 2026 findet die Agrarministerkonferenz in Würzburg statt. Auf der sogenannten Herbstkonferenz der agrarpolitischen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer werden mehrere tierschutzrelevante Tagesordnungspunkte (TOP) besprochen. Auf der Agenda stehen Beschlüsse zur Aufnahme von Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TOP 12), zur Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TOP 13) und zur Verschiebung von verbindlichen Umbaufristen in der Sauenhaltung (TOP 15).
Zusätzliche Bedeutung erhält die Debatte durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten Putenklage vom April 2026. Das Gericht hat die Haltungsbedingungen, unter denen Millionen Puten in Deutschland leben, kritisiert.
Bild- und Textmaterial zur freien Verwendung
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Offener Brief des Deutschen Naturschutzrings (DNR), der Albert Schweitzer Stiftung und weiterer Organisationen vom 17.09.2026 zu Umbaufristen in der Sauenhaltung