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Putenklage: Historisches Urteil für Millionen Puten

“Heute ist ein sehr guter Tag für den Tierschutz. Das wegweisende Urteil bestätigt, was wir schon immer gesagt haben: Die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen das Tierschutzrecht", so Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. April 2026 in der Putenklage entschieden. Was bedeutet das für die Zukunft der Geflügelhaltung in Deutschland?

Es ist ein Urteil, auf das Tierschützer:innen lange gewartet haben. Mit ihm endet ein jahrelanger Rechtsstreit erfolgreich, den der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. auf Grundlage des Tierschutz-Verbandsklagerechts und mit Unterstützung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt geführt hat.

Alex Lunkenheimer, Vorstandsmitglied von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., war gemeinsam mit Vertreter:innen der Albert Schweitzer Stiftung bei der Urteilsverkündung in Leipzig dabei: “Meine Freude ist unfassbar: Das Urteil kann eindeutiger nicht sein. Das Verbandsklagerecht hat heute eine große Veränderung möglich gemacht.”

Ausgangspunkt war ein Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall – ein Betrieb wie viele andere. Seine Haltungspraxis gilt als typisch für die konventionelle Putenmast in Deutschland. Genau deshalb hat das Urteil Strahlkraft auf die gesamte Branche und die rund 36 Millionen Puten, die jährlich in Deutschland gemästet werden.

Fehlende Putengesetze sind kein Freifahrtschein

Das BVerwG bestätigte das vorhergehende Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim:

  • Die Haltungsbedingungen, unter denen Millionen Puten in Deutschland leben, verstoßen gegen das Tierschutzrecht.

  • Die freiwilligen Branchenstandards der Industrie – die sogenannten „Eckwerte" – reichen nicht aus, um die Grundbedürfnisse der Tiere zu erfüllen.

Das Gericht stellte außerdem einen weiteren entscheidenden Punkt klar:

  • Das Fehlen spezifischer Verordnungen ist kein Freifahrtschein für schlechte Tierhaltung. Behörden dürfen – und müssen – auf Grundlage des allgemeinen Tierschutzgesetzes strenge Anforderungen durchsetzen, auch wenn eine eigene Haltungsverordnung für Puten bislang fehlt.

Wir fordern einheitliche höhere Vorgaben für Puten

Die Tierschutzorganisationen kritisieren seit Jahren, dass spezifische Gesetze für Puten fehlen. Das heutige Urteil erhöht den Druck auf das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erheblich.

Mahi Klosterhalfen: “Jetzt muss das Bundeslandwirtschaftsministerium endlich konkrete Vorgaben entwickeln, die weit über das hinausgehen, was wir aus den bundeseinheitlichen Eckwerten und Haltungsform 2 kennen. Dafür sind starke bundeseinheitliche Rechtsvorgaben zur Putenhaltung durch eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erlassen.”


Eine ausführlichere Auswertung des Urteils reichen wir hier nach der schriftlichen Urteilsbegründung nach.

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