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Puten-Urteil liegt vor: Jetzt muss die bundesweite Verordnung her

Das Bundesverwaltungsgericht hat das lang erwartete schriftliche Urteil zur Putenmast in Deutschland veröffentlicht. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt begrüßt die deutlichen Formulierungen in der Urteilsbegründung und fordert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Erarbeitung einer bundesweit verbindlichen Haltungsverordnung für Puten auf.

Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, kommentiert: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lässt keinen Zweifel offen: Die freiwilligen Eckwerte und die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. Das haben wir nun schwarz auf weiß. Zudem hat das Gericht darauf hingewiesen, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer jetzt am Zug ist.

Die Putenhaltung in Deutschland muss zukünftig in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verbindlich geregelt werden. Dafür ist ein eigener Abschnitt zur Putenhaltung notwendig. In ihrem Urteil machen die Richterinnen und Richter deutlich, dass die Puten ihre Ruhe- und Sozialbedürfnisse aktuell nicht ausleben können. Die bundesweiten Anforderungen müssen daher deutlich über die freiwilligen “Bundeseinheitlichen Eckwerte” hinausgehen und die Bedürfnisse der Tiere berücksichtigen, beispielsweise durch Vorgaben zur Besatzdichte, zu Gruppengrößen und zur Stallgestaltung.”

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung setzt sich für eine Welt ein, in der kein Tier mehr für die Herstellung von Lebensmitteln leidet. Die Stiftung nutzt juristische Mittel und wirkt auf wichtige Akteure aus Wirtschaft und Politik ein, um Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern. Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf https://albert-schweitzer-stiftung.de.

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