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Berlin führt Tierschutz-Verbandsklagerecht ein

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat gestern ein Gesetz zur Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts beschlossen. Damit haben anerkannte Tierschutzorganisationen in der Hauptstadt künftig die Möglichkeit, den Schutz von Tieren gerichtlich einzuklagen, wenn die Behörden ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hatte bereits 2017 eine Petition zur Einführung eines solchen Rechts gestartet und Ende 2018 mehr als 45.000 Unterschriften an den Berliner Justizsenator Dirk Behrendt überreicht.

»Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Tierschutz. Wir freuen uns sehr, dass das Land Berlin ein solides Gesetz beschlossen hat. Damit werden Tierschützer gut arbeiten können«, lobt Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung.

Anders als im Umweltrecht gibt es auf Bundesebene kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Daher liegt die Entscheidung bei den einzelnen Bundesländern, ein solches einzuführen. Mit der Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen setzt die Berliner Regierung ein im Koalitionsvertrag festgehaltenes Ziel um. Schreiten Behörden bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht nicht ausreichend ein, können Tierschutzverbände klagen, um die Belange der Tiere durchzusetzen. »Das Verbandsklagerecht ist essentiell, um Fortschritte im Tierschutz zu erwirken. Deshalb werden wir nicht locker lassen, um es bundesweit zu etablieren«, so Klosterhalfen.

Klagen gegen Behördenversagen

Mit einem starken Verbandsklagerecht erhalten Tierschutzverbände das Recht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und Stellungnahmen abzugeben. Sie können zudem alle tierschutzrechtlichen Maßnahmen und Unterlassungen von Behörden gerichtlich prüfen lassen. »Veterinärbehörden versagen häufig bei Tierschutzvergehen«, erklärt Klosterhalfen. »Aufgrund der Macht der Tierindustrie scheuen sie sich, zugunsten der Tiere tätig zu werden.« Erfolgreiche Klagen könnten jedoch die Veterinärämter dazu verpflichten, ihren Aufgaben nachzukommen und bei Verstößen zu handeln. Ohne wirkungsvolles Klagerecht haben Tierschutzorganisationen gegenüber den Behörden keine Möglichkeit, das Tierschutzrecht durchzusetzen.

Erfolgreiche Klagen können sich weit über den Einzelfall hinaus auswirken: Richterliche Entscheidungen, insbesondere in zweiter und dritter Instanz, haben eine starke Signalwirkung. Sie können sogar dazu führen, dass Verordnungen im Sinne der Tiere überarbeitet werden und damit z. B. gängige Praktiken in der Massentierhaltung unrentabel machen.

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