Diese Online-Petition ist beendet. Über 45.000 Menschen haben unterzeichnet!
Am 15. November 2018 haben wir dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt über 45.000 Unterschriften übergeben. Darin fordern wir, ein wirksames Verbandsklagerecht für gemeinnützige Tierschutzorganisationen in Berlin umzusetzen. Ein herzlicher Dank geht an alle, die unseren Appell unterzeichnet sowie geteilt haben!
Nur ein gut ausgestaltetes Verbandsklagegesetz ermöglicht es, den Schutz von Tieren auch tatsächlich gerichtlich einzuklagen, wenn die Verwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt.
Die Details des Gesetzes sind daher entscheidend, damit Organisationen wie wir es wirksam nutzen können. Wir bleiben mit dem Justizsenator daher weiter dazu in Kontakt. Nach den Stellungnahmen von Fachkreisen und Verbänden – auch von uns – zu dem bereits vorliegenden Gesetzentwurf berät der Senat über die Vorschläge. Wenn die Beratungen zügig verlaufen, könnte das Gesetz im Frühjahr 2019 in Kraft treten.
Hintergrund
Mit einem starken Verbandsklagerecht erhalten Tierschutzverbände das Recht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und Stellungnahmen abzugeben. Sie können zudem alle tierschutzrechtlichen Maßnahmen und Unterlassungen von Behörden gerichtlich prüfen lassen. Das ist wichtig, weil sich die Veterinärbehörden aufgrund der Macht der Tierindustrie häufig scheuen, zugunsten der Tiere tätig zu werden. Erfolgreiche Klagen könnten sie jedoch dazu verpflichten, ihren Aufgaben nachzukommen und bei Verstößen zu handeln. Ohne wirkungsvolles Klagerecht haben Tierschutzorganisationen gegenüber den Behörden keine Möglichkeit, das Tierschutzrecht durchzusetzen.
Erfolgreiche Klagen können sich weit über den Einzelfall hinaus auswirken: Richterliche Entscheidungen, insbesondere in zweiter und dritter Instanz, können eine starke Signalwirkung haben. Sie können sogar dazu führen, dass Verordnungen im Sinne der Tiere überarbeitet werden und damit z. B. gängige Praktiken in der Massentierhaltung unrentabel machen.
Anders als im Umweltrecht gibt es auf Bundesebene kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Daher liegt die Entscheidung bei den einzelnen Bundesländern, ein solches einzuführen. Mit der Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen setzt der Berliner Senat ein im Koalitionsvertrag festgehaltenes Ziel um.
Über weitere Entwicklungen zu dem Thema informieren wir in unserem Newsletter.