Aktuelle Beiträge

Vitamin-B12-Bluttest: Wer muss zahlen?

Da pflanzliche Lebensmittel praktisch kein Vitamin B12 enthalten, wird dazu geraten, den lebenswichtigen Nährstoff bei rein oder überwiegend veganer Ernährung über Nahrungsergänzungsmittel aufzunehmen. Um sicherzugehen, dass die gewählte Supplementierung – Kautabletten, Tropfen, Kapseln, Zahnpasta oder Injektionen – wirkt, sollte regelmäßig der Vitamin-B12-Status im Blut untersucht werden. Wer aber zahlt diesen Test?

Vorweg: Das sind die Kosten

Ein sinnvoller Bluttest beinhaltet mindestens den Parameter Holo-TC, wobei sich eine zusätzliche Erhebung von Methylmalonsäure (MMA) empfiehlt (siehe unser Merkblatt dazu). Die Bestimmung von Holo-TC im Labor kostet ca. 20 Euro, die von MMA um die 50 Euro. Bei einer solchen Untersuchung sollte man also etwa 70 Euro für die reinen Laborkosten plus eventuelle Gebührenpauschalen der Praxis oder des Labors einplanen. Auch ein Preisvergleich zwischen Praxis und Labor lohnt in manchen Fällen, denn einige Labors bieten selbst eine Blutabnahme an.

Indikation ist Pflicht

Die Kosten für die Untersuchung des kleinen Blutbilds werden meist von der Krankenkasse übernommen. Wenn eine »Indikation« – eine medizinische Begründung für eine Untersuchung, z. B. bei Verdacht auf eine Erkrankung – vorliegt, zahlt die Kasse den Bluttest. Ärztliche Leistungen, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden, aber in das Leistungsspektrum von Arztpraxen fallen – z. B. Reisemedizin, ergänzender Ultraschall beim Frauenarzt, Akupunktur – sind individuelle Gesundheitsleistungen (»iGeL«).

Untersuchungen auf Vitamine und Mineralstoffe wie Vitamin B12 sind bei beschwerdefreien Menschen keine Leistungen der Krankenkassen und werden meist als iGeL abgerechnet.  Bei den meisten Kassen finden sich online Formulierungen wie »Patienten mit Beschwerden und/oder einem begründeten Verdacht auf eine Erkrankung haben einen Anspruch auf diese Blutuntersuchungen. Die Kosten übernimmt dann selbstverständlich die Krankenkasse.«

Begründeter Verdacht und Beschwerden

Die Betonung liegt hier auf dem Vorliegen von »Beschwerden und/oder einem begründeten Verdacht auf eine Erkrankung«: Wer beispielsweise einen subjektiven Verdacht auf einen Vitamin-B12-Mangel hat, weil er oder sie sich seit längerer Zeit vegan ernährt, eventuell sogar entgegen der gängigen Empfehlungen nicht oder unpassend supplementiert oder erste Mangelbeschwerden hat, sollte also Anspruch auf die Untersuchung haben. Was jedoch als begründeter Verdacht oder als Beschwerden gilt, wird von den meisten Arztpraxen strenger ausgelegt, als man als Laie zunächst annimmt: Ein bloß theoretischer Verdacht reicht nicht, es müssen meist schon schwerwiegendere neurologische Symptome vorliegen (z. B. starkes Händezittern).

Praxis, Kasse, PatientIn: Wo hängt’s?

Die Frage, wer nun verantwortlich dafür ist, ob ein Labortest über die Kasse oder privat abgerechnet wird, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Das Abrechnungssystem ist ein kompliziertes Feld und die Beteiligten – Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Gesetzgeber – sind für bestimmte Entscheidungen zuständig, die im Einzelfall unterschiedlich ausfallen können.

Ärztinnen und Ärzte

Die Einschätzung der Mediziner:innen ist zunächst ausschlaggebend dafür, ob eine Untersuchung gezahlt wird oder nicht: Wird eine Indikation gestellt, ist also die Bestimmung des Vitamin-B12-Status medizinisch gerechtfertigt, wird dies normalerweise von der Krankenkasse anerkannt.

Im Alltag wird davon jedoch nur selten Gebrauch gemacht, denn es müssen ein begründeter Verdacht oder Beschwerden vorliegen, und dies – wie bereits beschrieben – sehr deutlich. Rein präventive Labortests gehören meist nicht zu den üblichen medizinischen Leistungen von Ärztinnen und Ärzten: »Ernährungsbedingte Risiken eines Vitaminmangels stellen keine Krankheit dar und ziehen daher keine Leistungspflicht nach sich«, so der Kassenärztliche Bundesverband auf Rückfrage.

Ärztinnen und Ärzte können außerdem sogenannte Regressforderungen erhalten, wenn die Krankenkasse die Leistung für ungerechtfertigt hält: Sie kann noch Jahre nach der Leistung Geld von der Praxis zurückfordern. Letztendlich muss dann eine Kommission entscheiden. Viele Mediziner:innen gehen deshalb lieber den »sicheren« Weg der privaten Abrechnung. Ob es tatsächlich auch bei Kosten wie Vitamin-B12-Parametern häufig zu Regressforderungen kommt, ist uns nicht bekannt. Zudem gibt es Aussagen, bei Laborkosten gäbe es generell keine Regressforderungen. Eins steht jedoch fest: Wird das Budget, das der Arztpraxis für Laborkosten zusteht, überschritten, so erhält die Praxis nur eine geschmälerte oder im schlimmsten Fall gar keine Kostenerstattung – und bleibt (teilweise) auf den Kosten sitzen.

Krankenkassen

Bei den meisten Kassen gibt es keine speziellen Leistungen für Veganer:innen, aber die kleine Zielgruppe wird für sie immer interessanter – denn sie ist größtenteils jung und gesundheitsbewusst. Wir haben bei den größten deutschen Krankenkassen nachgefragt, warum der Test auf einen Vitamin-B12-Mangel auch bei Verdacht auf einen Mangel nicht gezahlt wird.

Alle Antworten beinhalteten die bereits bekannte Argumentation: Wenn die medizinische Indikation gestellt wird, zahlt die Krankenkasse – so z. B. die DAK: »Die Bestimmung der Vitamin-B12-Konzentration im Blut ist bei kurativen Fällen eine Kassenleistung, d. h. wenn eine Erkrankung oder ein konkreter Krankheitsverdacht im Zusammenhang mit einem (möglichen) Vitamin-B12-Mangel vorliegt. Die Bestimmung des Vitamin-B12-Status als Screening-Untersuchung und präventive Maßnahme ist hingegen keine Kassenleistung und fällt in die Eigenverantwortung der Patienten«. Bei der AOK hieß es: »Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.« Diese Formulierungen zeigen, dass Arztpraxen einen gewissen Spielraum haben, aber eben auch wirtschaftlich und unter dem Druck der Krankenkassen arbeiten müssen.

Gesetzliche Lage

Gesetzliche Regelungen bestimmen, welche Leistungen Krankenkassen für wen übernehmen dürfen: Es darf nur bezahlt werden, was im Sozialgesetzbuch (SGB V) begründet ist. Neben dem größten Teil der Leistungen, der bei allen Kassen gleich ist, gibt es die Möglichkeit, weitere Leistungen in die Satzungen aufzunehmen. Dies muss jedoch offiziell, u. a. vom Bundesversicherungsamt, genehmigt werden – eine Krankenkasse kann also nicht einfach selbst bestimmen, die Kosten für einen Vitamin-B12-Test per se bzw. ohne konkrete ärztliche Indikation zu übernehmen.

Was tun? Aktuelle Lösungsansätze

Obwohl die Lage recht unübersichtlich scheint, gibt es für Veganer:innen, die ihren Vitamin-B12-Status testen lassen und nicht selbst zahlen möchten, einige Lösungsansätze.

Mit der Ärztin bzw. dem Arzt sprechen

Zunächst können Sie mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt sprechen, wenn dieser Sie auf die Eigenleistung hinweist: Gibt es Argumente, die dafür sprechen, dass Ihr Bluttest medizinisch notwendig ist? Dazu kann zählen, dass Sie sich schon länger komplett oder überwiegend vegan ernähren, aber noch nie einen Test gemacht haben, oder der letzte Test schon mehrere Jahre her ist. Eventuell (aber hoffentlich nicht) haben Sie sogar Beschwerden, die auf einen Vitamin-B12-Mangel hinweisen könnten. Appellieren Sie freundlich, dass bei einem begründeten Verdacht oder Beschwerden ein solcher Test medizinisch sinnvoll ist.

Krankenkasse wechseln

Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel der Krankenkasse. Nach 18 Monaten Mitgliedschaft dürfen Sie wechseln, was meist nur wenige Minuten dauert. Mehr zu »veganfreundlichen« Krankenkassen finden Sie in unserem Übersichtsartikel.

Die der veganen Lebensweise positiv gegenüberstehende BKK advita versuchte bereits seit Sommer 2013, ein Vorsorgeangebot zur Übernahme von zusätzlichen Blutuntersuchungen für Veganer:innen in ihren Leistungskatalog aufzunehmen, ist aber im Juni 2016 vor dem Landessozialgericht Mainz gescheitert. Mittlerweile ist die Kasse mit der BKK24 fusioniert. Seitdem scheint ihr Engagement bezüglich veganer Ernährung und der Übernahme von Blutuntersuchungen leider heruntergefahren worden zu sein.

Die »veganfreundiche« BKK ProVita weist explizit darauf hin, dass Blutuntersuchungen mit ärztlicher Indikation definitiv übernommen werden, worauf sich Versicherte im Gespräch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt berufen können: »Sobald es irgendwelche Anzeichen gibt, die auf einen Mangel hinweisen, sollte ein Arzt eine entsprechende Blutuntersuchung anordnen und veranlassen. Die BKK ProVita (...) übernimmt die Kosten für diese Untersuchung.« Zudem können über das 2017 eingeführte Bonusprogramm »Bonus Plus Ernährung« bis zu 200 Euro für spezielle Blutuntersuchungen (z. B. Vitamin B12), Gesundheitsvorträge und andere zweckgebundene Leistungen erstattet werden. Auch die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel wie etwa Vitamin B12, Vitamin D oder Omega-3-Fettsäuren können übernommen werden.

Unser Fazit

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, haken Sie bei Ihrer Krankenkasse nach oder erwägen Sie gegebenenfalls einen Wechsel. Unabhängig davon, ob sie selbst zahlen müssen oder nicht, sollten Sie Ihrer Gesundheit zuliebe ausreichend Vitamin B12 supplementieren und bei nächster Gelegenheit etwas Zeit (und eventuell Geld) investieren, um Ihren Vitamin-B12-Status und andere wichtige Blutwerte regelmäßig testen zu lassen. Hierzu empfehlen wir unser Merkblatt zum Mitnehmen in die Praxis.

Sie möchten nichts Wichtiges vepassen?
Sie erfahren, wie Sie sich für die Tiere einsetzen können, und erhalten Informationen über wichtige Tierschutzthemen.