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Was tun bei Tiernotfällen? - Teil 1: »Heimtiere«

Vielleicht ist es Ihnen auch schon mal passiert: Man findet einen ausgesetzten Hund, ein verletztes »Wildtier« oder beobachtet unfreiwillig einen Fall von Tierquälerei. Viele Menschen wissen in solchen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie dem betroffenen Tier schnellstmöglich geholfen werden kann. Damit es Ihnen in einem solchen Fall nicht ähnlich ergeht, haben wir für Sie eine zweiteilige Artikelreihe erstellt, die sich mit dem richtigen Umgang mit gefundenen, vermissten, verletzten oder misshandelten Tieren beschäftigt.

Für den Notfall gewappnet

Um bei einem Tiernotfall schnell reagieren zu können, kommt es auch auf die richtige Vorbereitung an. Daher empfehlen wir, immer die Telefonnummern und zum Teil die Wegbeschreibungen zu folgenden Einrichtungen in Ihrer Nähe bei sich zu tragen:

  • Tiernotdienststelle/Tierklinik
  • Tierheim
  • Tierschutzverein
  • Haustierregisterstellen (überregional, nur Telefonnummer notwendig)

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, ist es außerdem ratsam, die folgenden Dinge immer dabei zu haben:

  • Decke oder Handtuch
  • Leine
  • Trinknapf und Wasser
  • Hunde- und Katzenfutter

Gefundene »Heimtiere«

Wer ein entlaufenes oder ausgesetztes Tier findet, sollte sich ihm ruhig und vorsichtig nähern. Hektische Bewegungen können das Tier verängstigen oder es zu einer Abwehrreaktion treiben. Da gerade bei Hunden die Gefahr besteht, gebissen zu werden, sollte man nicht unachtsam auf das Tier zugehen und es anfassen. Lassen Sie das Tier zunächst an Ihnen schnuppern und reden Sie in ruhigem Ton mit ihm. Sobald das Tier Abwehrreaktionen zeigt (Knurren, Zähne fletschen, aufgestellte Rückenhaare, Fauchen), sollten Sie sich keinesfalls weiter nähern, sondern direkt die Polizei, Feuerwehr oder Tiernotrettung rufen. Bleibt das Tier ruhig, schauen Sie vorsichtig, ob es sich in einer guten Verfassung befindet und bieten Sie ihm im Bedarfsfall Wasser an. Bei offenen Wunden oder anderen Verletzungen rufen Sie ebenfalls umgehend die soeben genannten Dienststellen zu Hilfe oder bringen das Tier, vorsichtig in eine Decke gewickelt, selbst zur nächsten Tierklinik.

Hat das Tier keine offensichtlichen Verletzungen, überprüfen Sie zur Ermittlung der Herkunft, ob es eine Markierung trägt – wie zum Beispiel eine personalisierte Tiermarke, einen Adressanhänger oder eine Tätowierung am Ohr bzw. der Schenkelinnenseite (veraltet). Hunde und Katzen haben häufig einen Mikrochip (in manchen Bundesländern besteht sogar Chippflicht), der in Tierarztpraxen ausgelesen werden kann. Vögel hingegen sind in der Regel beringt. Finden Sie eine Kennzeichnung, können Sie über die Suchmaschine Petmaxx online prüfen, ob und bei welcher zentralen Registerstelle das Tier gemeldet ist. Das Deutsche Haustierregister vom Deutschen Tierschutzbund kann über die 24-Stunden-Hotline 0228/60496 -35 (persönlicher Kontakt von 8 bis 24 Uhr) über das Auffinden eines Tieres informiert werden. Das europaweit größte Register dieser Art bietet der Verein Tasso an, der unter der Nummer 06190/937300 (24-Stunden-Hotline) kontaktiert werden kann. Bei zugeflogenen oder vermissten Vögeln kann über den Suchdienst des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. eine Such- oder Gefunden-Anzeige aufgegeben werden. Fragen Sie auch in der Nachbarschaft und in umliegenden Geschäften, ob jemand das Tier vermisst oder den Halter bzw. die Halterin kennt.

Ist die Herkunft des Tieres nicht zu ermitteln bzw. handelt es sich offensichtlich um ein ausgesetztes Tier, muss eine Meldung an die zuständige Gemeinde oder Polizeibehörde erfolgen. Die Polizei wird das Tier ins nächste Tierheim bringen, wo man im Falle eines entlaufenen Tieres versuchen wird, dessen Zuhause ausfindig zu machen. Um dem Tier einen langen Aufenthalt im Tierheim zu ersparen, sollten zusätzlich der Deutsche Tierschutzbund und Tasso e.V. über die oben genannten Nummern informiert werden. Dadurch wird eine möglichst schnelle Rückvermittlung des Tieres ermöglicht.

Vermisste »Heimtiere«

Wer schon einmal ein Tier bei sich aufgenommen hat, wird wissen, wie schnell es zum Beispiel aus Panik oder einem Jagdtrieb folgend verschwinden kann.  Daher ist es ratsam, insbesondere Hunde und Katzen per Mikrochip zu kennzeichnen und sie zugleich bei den oben genannten Registerstellen anzumelden. Erst durch diese Kombination wird die Identifizierung eines Tieres ermöglicht. Das Chippen ist vollkommen schmerzlos und muss kostenpflichtig in einer Tierarztpraxis erfolgen. Bei Auslandsreisen in die EU gilt für miteinreisende Tiere (Hunde, Katzen und Frettchen) seit dem 03. Juli 2011 Chippflicht. Wer sein Tier dennoch nicht mit einem Mikrochip markieren lassen möchte, sollte in jedem Fall am Halsband oder Geschirr des Tieres einen Adressanhänger bzw. eine personalisierte Tiermarke befestigen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass ein Halsband unter Umständen bei dem ungeplanten Ausflug des Tieres verloren gehen und die Rückvermittlung dadurch erschwert werden kann.

Die Suche nach einem vermissten Tier gestaltet sich bei Hunden und Katzen etwas unterschiedlich. Da Hunde einen guten Orientierungssinn haben und in der Regel mit ihrem »Rudel« zusammenbleiben wollen, besteht die Chance, dass sie von selbst wieder nach Hause zurückkehren. Katzen hingegen sind in der Regel freiheitsliebende Einzelgänger und bleiben gerne auch mal länger dem Zuhause fern – Sorgen sollten Sie sich also erst machen, wenn die Katze entgegen ihrer Gewohnheiten längere Zeit nicht auftaucht.

Sollte Ihr Tier offensichtlich entlaufen sein, informieren Sie als Erstes die umliegenden Tierschutzvereine bzw. Tierheime sowie die bereits erwähnten Registerstellen. Rufen Sie immer wieder nach dem Tier und fragen Sie in der Nachbarschaft nach, ob das Tier gesehen wurde. Wenn das Lieblingsspielzeug Ihres Tieres Geräusche macht, nehmen Sie es bei der Suche mit und locken Sie Ihr Tier damit an. Katzen werden häufig versehentlich in Kellern, Garagen oder Gartenhäusern eingesperrt. Anders als Hunde machen sie meist nicht durch Lautzeichen auf sich aufmerksam. Suchen Sie also solche Plätze in Ihrer Nachbarschaft und auch beliebte Verstecke Ihrer Katze mit einer Taschenlampe ab. Eventuell können Sie durch den Schein der Lampe die Reflexion in den Augen der Katze sehen. Sollten Sie vor Kurzem umgezogen sein, schauen Sie ebenfalls in der Nähe Ihrer alten Wohnung nach, da Katzen manchmal dorthin zurückkehren. Hunde, die bei einem Spaziergang entlaufen sind, kehren oft an den Punkt zurück, an dem sie sich von ihrem Halter bzw. ihrer Halterin getrennt haben. Suchen Sie insbesondere dort immer wieder nach Ihrem Hund. Falls ihr Tier verletzt ist, wird es sich eventuell in geschützte Verstecke wie zum Beispiel unter parkende Autos oder in Gebüsche zurückziehen. Da es leider auch passieren kann, dass Ihr Tier angefahren oder überfahren wurde, sollten Sie zusätzlich bei der örtlichen Polizeibehörde oder der Gemeinde nach einem gemeldeten Unfall fragen.

Ist Ihr Schützling länger als einen Tag (bei Katzen je nach Gewohnheit entsprechend längere Zeit) verschwunden, sollten Sie in der Nachbarschaft Suchplakate mit einem anschaulichen Foto des Tieres und der Bitte, dieses im nächsten Tierheim abzugeben, aufhängen. Tasso warnt ausdrücklich davor, auf Suchplakaten persönliche Daten und einen Finderlohn anzugeben, da dies gerne von Betrügenden ausgenutzt wird. Mittlerweile haben sich auch regionale oder überregionale Facebook-Gruppen (für Hunde bzw. für Katzen) bei der Suche nach Tieren als nützlich erwiesen. Schauen Sie auch dort nach, ob es gefunden wurde bzw. posten Sie selbst eine Suchmeldung. Auf wikiHow finden Sie sehr ausführliche Anleitungen mit weiteren Schritten, die Ihnen bei der Suche nach Ihrem Hund oder Ihrer Katze nützlich sein können. Sobald das Tier wieder aufgetaucht ist, sollten Sie alle Stellen darüber informieren, damit die Suche auch tatsächlich eingestellt wird.

Tierquälerei

Im Falle von Tierschutzverstößen wird im Tierschutzgesetz zwischen einer Straftat (§17) und einer Ordnungswidrigkeit (§18) unterschieden. Da nicht jeder Person, die ein Tier falsch behandelt, dieser Fehler auch bewusst ist, sollte zunächst ein klärendes Gespräch gesucht werden. Bleibt die Person uneinsichtig, sollten Sie im Falle einer Straftat direkt die Polizei informieren und dort Anzeige erstatten. Dies gilt auch, wenn ein Tier akut in Lebensgefahr schwebt. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, muss das zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden. Erfragen Sie bei Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung, welches Veterinäramt zuständig ist. Dokumentieren Sie wenn möglich den Vorfall bzw. Missstand mit aussagekräftigen Fotos oder Videos. Besonders hilfreich sind außerdem Personen, die Ihre Beobachtungen bezeugen können. Auch Tierschutzorganisationen wie das Deutsche Tierschutzbüro e.V. oder PETA Deutschland e.V. können Sie um Hilfe bitten. Wird ein Missstand nicht behoben, sollten Sie zu den zuständigen Behörden erneut Kontakt aufnehmen. Hilft auch das nicht, kann die Öffentlichmachung der Missstände über lokale oder gegebenenfalls auch soziale Medien eine Option sein, um Druck auf alle Verantwortlichen auszuüben.

Was tun bei Tiernotfällen? - Teil 2: »Wildtiere«

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