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Bio-Schlachthof muss dauerhaft schließen

Die Skandalserie um Tierschutzvergehen an bayerischen Schlachthöfen geht weiter. Vor wenigen Tagen musste ein deutscher Schlachthof aus Tierschutzgründen dauerhaft schließen. Videoaufnahmen hatten gravierende Verstöße dokumentiert. Dabei galt das betroffene Unternehmen in Fürstenfeldbruck nahe München als Musterbetrieb. Zu seinen Kunden gehörten unter anderem bekannte Verbände und Firmen der Biobranche wie Bioland, Naturland und Alnatura. 60 % der geschlachteten Tiere stammten aus Bio-Haltung.

Die Grausamkeiten auf dem Videomaterial sind kaum auszuhalten: Rinder werden mit Starkstromzangen traktiert, Schweine nach nur unzureichender Betäubung geschlachtet, ein Arbeiter tritt einem Schaf gegen den Kopf. Die Organisation Soko Tierschutz hat die Aufnahmen, die zwischen Juli 2016 und April 2017 entstanden sind, am 4. Mai veröffentlicht. Die Geschäftsführung des Schlachthofs bestritt die Echtheit der Aufnahmen zunächst, musste jedoch schon einen Tag später die Tierschutzvergehen zugeben. Am 9. Mai wurde die Schließung des Betriebs und die Entlassung aller Angestellten einschließlich der Geschäftsführung bekannt.

Nur einer von vielen Fällen

In den vergangenen Jahren kamen immer wieder Fälle von Tierquälerei in Schlachthöfen ans Licht. Aus dieser Häufung schließen wir, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um systembedingte Missstände. Offenbar garantieren bei Fleischwaren weder ein Bio-Label noch eine regionale Herkunft, dass die Schlachtereien die ohnehin schon schwachen gesetzlichen Vorgaben auch einhalten:

  • Im März 2017 musste der größte belgische Schweineschlachthof schließen. Tierschützer:innen hatten dort im Rahmen einer Undercover-Recherche Fälle von erheblicher Tierquälerei aufgedeckt.
  • Im Frühjahr 2016 dokumentierte eine Doktorarbeit gravierende Mängel und massive Tierschutzverstöße an bayerischen Schlachthöfen. Etwa ein Zehntel der kontrollierten Schweine war bei der Schlachtung nicht ausreichend betäubt. Nachdem die bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf die Mängel für behoben erklärte, mussten die Behörden im Dezember 2016 erneut Tierschutzverstöße feststellen. Eine weitere Sonderkontrolle im Februar 2017 kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, waren einige Angestellte eines Schlachthofs nicht in der Lage, eine unzureichende Betäubung zu erkennen. Ministerin Scharf kündigte als Konsequenz an, eine neue zentrale Kontrollbehörde für Schlachthöfe einzusetzen, die 2018 ihre Arbeit aufnehmen soll.
  • 2016 veröffentlichte die französische Tierrechtsorganisation L214 Videoaufnahmen aus französischen Schlachthöfen. Sie zeigen u. a., wie Mitarbeiter ein Schwein unbetäubt töten und einem Schaf mit einem Messer ins Auge stechen. Die Aufnahmen stammen teilweise auch aus Schlachthöfen für Bio-Betriebe. Das französische Landwirtschaftsministerium ließ daraufhin sämtliche 259 Schlachthöfe inspizieren. Das Ergebnis: Drei Betriebe mussten schließen und 80 wurden aufgefordert, Mängel zu beheben.
  • Im November 2015 machte der Verein gegen Tierfabriken qualvolle Zustände in 18 österreichischen Schlachthöfen öffentlich. Tiere wurden dort u. a. mit Elektrotreibern misshandelt. Die Beschuldigten erhielten Geldstrafen.
  • 2015 zeigte das ARD-Magazin »Fakt« erschütternde Aufnahmen aus dem Schlachthof Aschaffenburg. Arbeiter malträtierten Schweine mit Drahtbürsten; Tiere wurden mit Elektroschockern und Fußtritten getrieben. Gegen die betroffenen Mitarbeiter wurden »arbeitsrechtliche Schritte« eingeleitet.
  • 2014 schloss das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium den VION-Schlachthof in Bad Bramstedt für einige Wochen. Rinder waren hier vor der Schlachtung nicht oder nur unzureichend betäubt.

Bußgelder und Videoüberwachung: Was hilft?

Tierschutzverstöße in Schlachthöfen werden bisher meist völlig unzureichend geahndet. So wurden in den Jahren 2014 und 2015 allein in Bayern über 400 Tierschutzverstöße festgestellt, aber nur in elf Fällen Bußgelder verhängt. Und selbst diese Strafen sind so gering, dass die Betriebe sie »aus der Portokasse« zahlen können, wie der Sprecher der Bayern-SPD, Herbert Woerlein, ausführt. Er fordert, dass Landratsämter die Möglichkeit erhalten, Betriebe vorübergehend zu schließen.

Immer häufiger wird die Forderung nach einer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben laut – nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Frankreich hat diesbezüglich bisher die größten Fortschritte gemacht: Nach den o. g. Missständen in französischen Schlachthöfen hat das Parlament einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Nach diesem sollen ab 2018 sämtliche Schlachthöfe mit Kameras ausgestattet sein. Die Videoaufnahmen können dann Tierärzte und Tierschutzbeauftragte auswerten. Auch in den Niederlanden gibt es Bestrebungen, eine Kameraüberwachung einzuführen.

Großbritannien nutzt zwar ebenfalls die Videoüberwachung – jedoch nur auf freiwilliger Basis. Ein weiteres entscheidendes Manko: Angestellte des Betriebs werten die Aufnahmen aus. Wie eine Studie zeigt, dienen die Aufnahmen nicht dem Tierschutz, sondern eher, um Fleischdiebstähle zu verhindern. Dies macht deutlich, dass bei einer Kameraüberwachung auf jeden Fall unabhängige Stellen die Aufnahmen prüfen müssen. Sonst ist ein sinnvoller Einsatz für den Tierschutz nicht gegeben.

Fazit

Solange das Schlachten von Tieren noch zum Alltag gehört, muss zumindest sichergestellt werden, dass die Tiere dabei so wenig wie möglich leiden.

Folglich besteht vor dem Hintergrund zahlreicher Fälle grausamer Tierschutzverstöße in Schlachthöfen (abgesehen vom inhärenten Widerspruch von »Schutz« und »Schlachtung«) dringender Handlungsbedarf. Hier muss die Politik Initiative ergreifen: Sie muss die Standards erhöhen und Verstöße dagegen mit empfindlichen Strafen belegen. Des Weiteren sind verlässliche Kontrollsysteme sowie vermehrte Kontrollen vor Ort wichtig – dafür braucht es mehr Stellen für entsprechendes Personal. Schließlich müssen auch die kontrollierenden Veterinärbehörden bei entdeckten Missständen härter durchgreifen.

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