Greenpeace: Schweinehaltung ist im Regelfall illegal
Greenpeace ist seit einigen Monaten sehr aktiv rund um das Thema Fleisch. Dazu gehören u. a. Proteste gegen Billigfleisch und die Forderung, den Fleischkonsum zu halbieren.
Jetzt hat Greenpeace ein Rechtsgutachten vorgelegt, nach dem die konventionelle Schweinemast in der Regel gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung verstößt. Das Gutachten verweist auch auf unsere Analyse der Schweinemast, in der wir zu ganz ähnlichen Schlüssen kommen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Punkte des Gutachtens vor:
Verordnung verstößt gegen Tierschutzgesetz
§ 2 Tierschutzgesetz regelt, dass Tiere angemessen ernährt und gepflegt sowie verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Außerdem darf man die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Diese allgemeinen Regelungen konkretisiert die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dabei darf sie dem Tierschutzgesetz nicht widersprechen. Das Gutachten stellt allerdings fest, dass genau das geschieht: Es komme »zu einer massiven Einschränkung und zum Teil zu einer Unterdrückung der Verhaltensbedürfnisse«. »Eine solche Haltungsform lässt sich in keiner Weise mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes in Einklang bringen«, konstatiert das Gutachten.
Das Gutachten gleicht die Anforderungen des Tierschutzgesetzes mit dem ab, was die Verordnung erlaubt und kommt zu den folgenden Schlüssen:
- Bei der Ernährung werden die Verhaltensmuster der Schweine stark eingeschränkt oder vollständig unterdrückt.
- Essenzielle Bedürfnisse der Schweine werden in der »Pflege« zurückgedrängt.
- Die Unterbringung entspricht nicht den Bedürfnissen der Tiere.
- Die Haltung führt zu diversen Erkrankungen, Verletzungen und Schmerzen, die vermeidbar wären.
Damit verstößt die Verordnung gegen das Tierschutzgesetz und deshalb muss das Landwirtschaftsministerium die Verordnung neu regeln.
Initiative Tierwohl unterschreitet ebenfalls das Tierschutzgesetz
Die Initiative Tierwohl regelt, dass pro Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch zusätzlich zum normalen Abgabepreis ein einstelliger Centbetrag an Tierhalter fließt. Damit setzen die Mäster leicht erhöhte Tierschutzstandards wie etwas mehr Platz oder die Bereitstellung von etwas Beschäftigungsmaterial um. Das Gutachten stellt zum einen fest, dass solche geringen Mittel nicht zu echtem Tierwohl, sondern nur zu etwas weniger Tierleid führen können. Zum anderen reichen die bislang sehr kleinen Schritte der Initiative laut Gutachten nicht aus, um die Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu erfüllen.
Verstoß gegen das Grundgesetz
Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang. Deshalb verstößt die Verordnung nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch gegen die Verfassung, wie das Gutachten erklärt. Damit wird eine Neuregelung der Verordnung noch dringender. Wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verordnung nicht maßgeblich überarbeitet, dann können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags per Normenkontrollklage das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das Bundesverfassungsgericht könnte sodann die relevanten Teile der Verordnung für nichtig erklären.
Reaktion von Landwirtschaftsminister Schmidt auf das Greenpeace-Gutachten
Leider sieht unser Landwirtschaftsminister das alles ganz anders. Er hält die geltenden Vorgaben zur Schweinehaltung für verfassungskonform. Seine einzige (dünne) Begründung dafür scheint zu lauten, dass die Verordnung ohnehin immer wieder angepasst werde. Das kann einer gewissen Ironie nicht entbehren, denn nennenswerte Änderungen sind selten und erfolgen meist nur aufgrund von Zwängen. So muss die von Schmidt angekündigte Neuregelung der Kastenstandhaltung aufgrund eines Gerichtsurteils geschehen. Auch das Verbot von Legebatterien sowie die spätere Einbeziehung von »Kleingruppen-Käfigen« in das Verbot sind aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erfolgt.