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Kriminalisierung von Tierschutz-Recherchen

Tierschutz-Recherchen
© ARIWA

Tierschutz-Recherchen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung über die Zustände in der »Nutztierhaltung« und regen nachweislich etliche Menschen dazu an, ihr Konsumverhalten zu ändern. Da wundert es kaum, dass solche Recherchen insbesondere denjenigen ein Dorn im Auge sind, die Tiere unter besonders inakzeptablen Zuständen halten.

Ebenfalls kaum verwunderlich ist es, dass die Agrarindustrie nach Mitteln und Wegen sucht, solche Aufnahmen zu verhindern. Dazu zählen zunehmend Sicherheitsmaßnahmen, die bis zur Videoüberwachung von Tierfabriken (außen, nicht innen) und dem punktuellen Engagement von Security-Trupps reichen.

Darüber hinaus wird versucht, diejenigen als kriminell darzustellen, die solche Tierschutz-Recherchen durchführen. Zum einen setzte ein bekannter Rechtsanwalt der Agrarindustrie den Verfassungsschutz auf einen Rechercheur an (was folgenlos blieb, weil der Verfassungsschutz trotz intensiver Überwachung nichts Rechtswidriges feststellen konnte), zum anderen wurde schon versucht, gerichtlich gegen Rechercheure vorzugehen (was misslang, weil das Interesse der Bevölkerung auf entsprechende Informationen höher gewichtet wird als das Interesse der Agrarindustriellen, ihre Praktiken zu verheimlichen).

Nicht vergessen werden dürfen auch die skandalösen Vorgänge in Österreich, die beinahe zu mehrjährigen Gefängnisstrafen für Tierrechtler:innen geführt hätten, wenn diese nicht unter Zuhilfenahme eines Privatdetektivs aufgedeckt hätten, dass die Staatsanwaltschaft rechtswidrig handelte und dem Gericht entlastende Beweise vorenthielt. Ein wichtiger Grund, warum die Tierrechtler:innen unbequem wurden, waren ihre Recherchen.

Tierschutz-Recherchen als terroristischer Akt?

Auch in anderen Ländern sind die Tiernutzer aktiv. In den USA versucht die Agrarindustrie mit Gesetzesinitiativen, das Fotografieren und Filmen auf Farmen als terroristischen Akt zu brandmarken. In der kritischen Öffentlichkeit werden diese Initiativen als »Ag Gag laws« bezeichnet, die zum Glück fast immer scheitern: Im Jahr 2013 schlugen die in elf Bundesstaaten geplanten Initiativen auch elf Mal fehl und führten darüber hinaus zu einer breiten öffentlichen Debatte. Es handelte sich also im Grunde um ungewollte Geschenke an den Tierschutz, denn die Berichterstattung führte zu einer weitreichenden Information der Öffentlichkeit über die unredlichen Versuche und Praktiken der Agrarindustriellen.

Auch in Deutschland scheint es neue Versuche zu geben, die Tierschutz-Recherchen als kriminell darzustellen. So sprach die Bundestagsabgeordnete Christel Happach-Kasan (FDP) kürzlich juristisch unqualifiziert von »illegalen« Aufnahmen, die mithilfe von »Einbrüchen« erstellt worden wären. Die beschuldigte Organisation ARIWA erklärt dazu, dass »Undercover-Aufnahmen selbstverständlich veröffentlicht werden dürfen, wenn sie Straftaten oder allgemeine Missstände aufdecken, die von hohem öffentlichen Interesse sind.« ARIWA weiter:

Der Begriff »Einbruch« ist alleinstehend als Straftat jedoch unbekannt und wird umgangssprachlich für den Straftatbestand des Einbruchdiebstahls verwendet. Einbruchdiebstahl ist in solchen Fällen jedoch nicht zutreffend, da beim Erstellen der Filmaufnahmen nichts entwendet, verändert oder aufgebrochen wird. »Solche Handlungen können maximal einen – in sehr abgeschwächter Form vorliegenden – Hausfriedensbruch darstellen«, so Jürgen Foß, Vorsitzender von ARIWA. Dabei wird lediglich die »Privatsphäre Stall« tangiert. Auf der anderen Seite werden tierschutzrechtliche Verstöße aufgedeckt und Missstände dokumentiert, die einem hohen öffentlichen Interesse unterliegen.

Vermutlich aufgrund dieses Nachweises darüber, wie laienhaft ihre Aussagen waren, hat Christel Happach-Kasan ihre Pressemitteilung inzwischen von ihrer Webseite gelöscht. Der Beitrag befindet sich aber derzeit noch im Google-Cache und hat auch andere Spuren im Internet hinterlassen. Wir halten jetzt eine Entschuldigung für angebracht, denn ohne eine solche muss man es für möglich halten, dass die Abgeordnete oder ihre Partei daran arbeiten werden, die Gesetzeslage zu verändern, um die Tierschutz-Recherchen tatsächlich zu kriminalisieren.

Fazit

Auch wenn die Kriminalisierung von Tierschutz-Recherchen bislang in den meisten Fällen fehlschlägt, ist es wichtig, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wachsam zu bleiben und sich vehement gegen Kriminalisierungsversuche, die immer auch mit einer Beschneidung der Pressefreiheit einhergehen, zu wehren.

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