Tierschutzkriterien für Investmentpolitik
Die Errichtung riesiger Intensivtierhaltungsanlagen in Drittstaaten wird auch durch öffentliche Mittel Deutschlands und anderer EU-Staaten unterstützt. Dies geschieht einerseits durch internationale Finanzinstitutionen wie die Internationale Finanzkorporation (IFC) und andererseits durch Exportkreditgarantien, die von der deutschen Regierung für den Export z. B. von Käfigbatterieanlagen gewährt werden.
Die auf diese Weise unterstützten Anlagen erfüllen teilweise nicht die Vorgaben der EU-Richtlinien und gehören großen, marktführenden Unternehmen in Ländern wie Türkei, Ukraine oder Russland. Aus manchen dieser Anlagen werden inzwischen Produkte wie Eipulver auch in die EU exportiert, was auch auf Proteste der EU-Landwirte stößt, die sich einem gesteigerten Preisdruck und auch einer Wettbewerbsverzerrung ausgesetzt sehen.
Wie kann diese Situation so verändert werden, dass öffentliche Finanzierungsmittel zumindest nur noch für tierfreundlichere Systeme eingesetzt werden? Zu diesem Thema luden die Humane Society International, VIER PFOTEN und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ein. Vertreter aller zuständigen Ministerien, Abgeordnete des Bundestags und Interessensvertreter folgten der Einladung zu einer Diskussionsveranstaltung, die gestern in Berlin stattfand.
Die Agrarminister der Länder haben bereits klare Beschlüsse an den Bund gerichtet, Hermesbürgschaften ausschließlich für Tierhaltungsanlagen zu vergeben, die nationale und europäische Standards erfüllen oder darüber hinausgehen, sowie sich bei internationalen Finanzinstitutionen aktiv für verbindliche Tierschutzkriterien für die Vergabe von Investitionskapital für Anlagen zur Nutztierhaltung einzusetzen.
Nun liegt es an der Bundesregierung, diese Beschlüsse mit Leben zu erfüllen und eine aktive Vorreiterrolle für die Verankerung des Tierschutzes in internationalen Finanzinstitutionen und bei Exportkreditgarantien einzunehmen.