Schein-Erfolg: Klöckners Gesetz zum Kükentöten
Lange und gespannt hatten wir gewartet, nun war es so weit: Diese Woche legte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner endlich einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Töten männlicher Eintagsküken beendet werden soll. Doch die Enttäuschung ist groß: Noch bis 2022 soll das Kükentöten erlaubt bleiben.
»Ein großer Wurf ist Klöckners Gesetz beileibe nicht«, urteilt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »Die Geschlechtsbestimmung im Ei zementiert das bestehende System inklusive allen Tierleids weiter. Statt 45 Millionen männlicher Küken werden ab 2022 eben 45 Millionen männliche Hühnerembryonen getötet, die bereits Schmerz empfinden können.«
Landwirtschaftministerium täuscht die Öffentlichkeit
Mehr als ein Jahr ist es her, dass das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat, dass die Praxis des Kükentötens gegen das Tierschutz- und sogar das Grundgesetz verstößt. Das Gericht setzte damals keine feste Frist, sondern verwies darauf, »dass in näherer Zukunft eine Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sein würde«. Folglich sei den Brütereibetreiber:innen eine doppelte Umstellung ihrer Betriebe – zunächst z. B. auf Zweinutzungshühner, dann auf Geschlechtsbestimmung im Ei – in so kurzer Zeit nicht zuzumuten.
Auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte den Richter:innen versichert, entsprechende Verfahren seien in Kürze marktreif und verfügbar. Das geht aus Unterlagen hervor, die wir im Rahmen eines Gesuchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus dem BMEL erhalten haben. Durch den nun veröffentlichten Gesetzentwurf entpuppt sich diese Aussage des Ministeriums als glatte Lüge: Denn hätte das Bundesverwaltungsgericht gewusst, dass eine Anwendung der Geschlechtsbestimmung im Ei erst ab 2022 flächendeckend verfügbar ist, wäre sein Urteil höchstwahrscheinlich anders ausgefallen. Im Anschluss an den Prozess hatte die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser gegenüber dem Deutschlandfunk zwölf Monate als längste denkbare Frist genannt, innerhalb der das Kükentöten tatsächlich beendet werden müsse. In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht waren zwei Landkreise Nordrhein-Westfalens die Beklagten: Heinen-Essers Vorvorgänger Johannes Remmel hatte im Jahr 2013 das Töten von Eintagsküken verboten, wogegen zwei Brütereibetreiber:innen klagten.
»Mit dem Gesetzentwurf bewirkt Klöckner eine Verschlechterung gegenüber dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Kükentöten. Denn eigentlich hätte diese tierquälerische Praxis maximal ein Jahr nach dem Urteil beendet werden müssen. Mit dem nun gefeierten Ausstieg aus dem Kükentöten bis 2022 verlängert Klöckner das Leid der Küken in rechtswidriger Weise«, so Klosterhalfen.
Ministerium sah Kostenersparnis als »vernünftigen Grund« für Kükentöten
Dass es dem BMEL mitnichten um ein baldiges Ende des Kükentötens ging, zeigt auch die Argumentation während des Prozesses (also bereits im Jahr 2019!), in der das Ministerium die Einschätzung vertrat, dass die Kostenersparnis für die Aufzucht der männlichen Küken als »vernünftiger Grund« nach Tierschutzgesetz für deren Tötung gerechtfertigt sei. Dabei sah der Koalitionsvertrag einen Ausstieg aus dem Kükentöten bereits zur Mitte der Legislatur, also 2019, vor.
Gesetz wird voraussichtlich gar nicht in Kraft treten
»Mehr als ein Jahr hat Julia Klöckners Ministerium gebraucht, um auf das richtungsweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu reagieren und das Ende des verfassungswidrigen Kükentötens endlich einzuläuten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Denn es wird zeitlich kaum möglich sein, das Gesetz noch vor Ablauf der Legislatur tatsächlich zu verabschieden«, erklärt Klosterhalfen. Bei einem sogenannten Referentenentwurf erfolgt zusätzlich zu den Beratungen in Bundestag und Bundesrat eine weitere Abstimmung im Kabinett, die das Verfahren deutlich in die Länge ziehen kann (siehe »Fristen im Gesetzgebungsverfahren«).
Hans-Georg Kluge, Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung, der als Rechtsanwalt an dem Gerichtsverfahren zum Kükentöten vor dem Bundesverwaltungsgericht beteiligt war, bestätigt: »Diesen Gesetzentwurf bis zur nächsten Wahl durch Kabinett, Bundesrat und Bundestag zu bringen, ist zeitlich fast unmöglich. Frau Klöckner als Polit-Profi weiß das. Sie führt die Öffentlichkeit in Sachen Tierschutz somit wieder einmal hinters Licht.« Kluge war früher selbst als Staatssekretär und Landrat in Nordrhein-Westfalen in der Politik tätig.
Öffentliche Förderung für Erforschung von Ei-Alternativen
Auch mit Blick auf die Qualen der Hennen in der Eierindustrie stellt Klosterhalfen fest: »Frau Klöckner ist stolz darauf, dass sie die Technologie zur Geschlechtsbestimmung mit Millionenbeträgen gefördert hat. Dieses Geld wäre besser in wirklich zukunftsweisende Forschung zu Ei-Alternativen investiert gewesen.«
Nachtrag (21. Januar 2021)
Gestern hat die Bundesregierung das Gesetz von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf den Weg gebracht. In Kraft ist es allerdings noch nicht.
Das Gesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2022 – zweieinhalb Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das routinemäßige Töten männlicher Hühnerküken verboten ist. Erst weitere zwei Jahre später wird auch das Töten von Hühnerembryonen nach dem siebten Bebrütungstag verboten sein. Aktuell praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei funktionieren nämlich erst nach dem neunten Bebrütungstag, einem Zeitpunkt, an dem die Küken bereits Schmerz empfinden.
An unserer Kritik an Bundesministerin Klöckner und ihrem Gesetz hat sich also nichts geändert: Die Umsetzung dauert zu lange, die Alternativen lindern kaum Leid und am System Massentierhaltung wird wieder nicht gerüttelt.