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Kritik an Bayerns Vorlage zur Qualkastration

Das Bündnis für Tierschutzpolitik verurteilt den Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die betäubungslose Ferkelkastration für weitere fünf Jahre zuzulassen. Die Argumente der bayerischen Staatsregierung rechtfertigen keinesfalls, das seit 2013 beschlossene Ende dieser tierquälerischen Praxis noch länger hinauszuzögern. Um das ab 2019 geltende Verbot noch zu kippen, hat Söder am 22. August einen Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat eingebracht. Die bald endende Übergangsregelung soll demnach bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Über diesen Gesetzentwurf berät heute der Aus­schus­s für Agrar­po­li­tik und Ver­brau­cher­schutz des Bundesrats.

»Die äußerst schmerzhafte Kastration ohne Betäubung war schon immer skandalös«, sagt Marietheres Reinke, Tierärztin und Leiterin des Fachbereichs Tiere und Tierschutz der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »Es gibt bereits drei gangbare Alternativen, die sich auch in der Praxis bewährt haben. Das Warten auf weitere Forschungsergebnisse ist kein ausreichender Grund, um das Tierschutzgesetz erneut zu ändern. Jetzt eine Fristverlängerung zu fordern, ist vollkommen inakzeptabel.«

Drei Alternativen

Der Grund für die Kastration ist der für manche Menschen unangenehme Ebergeruch, den das Fleisch von unkastrierten männlichen Mastschweinen bisweilen annehmen kann. Nach Ansicht des Bündnisses für Tierschutzpolitik sollten statt Kastration möglichst keine oder nur geringe Eingriffe bei den Ferkeln erfolgen wie im Fall der Ebermast. Bei dieser erfolgt keine Amputation der Hoden. Die Betriebe müssen hierbei zwar für verbesserte Haltungsbedingungen sorgen, um Auseinandersetzungen der Jungeber zu vermeiden; den intelligenten Tieren mehr Platz und Beschäftigung zu bieten, ist aber ohnehin dringend notwendig. Eine weitere Möglichkeit ist die Immunokastration: Diese Impfung verhindert den Ebergeruch des Fleischs, indem sie die Geschlechtsreife der Tiere unterdrückt.

Ein für die Tiere vergleichsweise stress- und risikoarmer Eingriff ist die Kastration unter Inhalationsnarkose mit dem Arzneimittel Isofluran. Das Verfahren wird seit Jahren etwa in Bio- und Neuland-Betrieben eingesetzt. Hierfür ist bislang eine sogenannte Umwidmung des bewährten Narkosegases erforderlich, weil in Deutschland die Zulassung für Schweine noch fehlt. Mit dieser ist allerdings in absehbarer Zeit zu rechnen. Da eine hygienisch unbedenkliche, überbetriebliche Nutzung der Narkosegeräte möglich ist, lassen sich die für einen einzelnen Betrieb recht hohen Anschaffungskosten deutlich verringern.

Der »4. Weg« ist keine Lösung

Vor der von der Fleischwirtschaft präferierten lokalen Anästhesie warnen hingegen etliche Verbände aus der Tierärzteschaft und dem Tierschutz: Die Kastration mit lediglich örtlicher Betäubung (»4. Weg«) verursacht den Ferkeln Stress und erhebliche Schmerzen. Ohne tierärztliche Kompetenz durchgeführt, ist sie zudem risikoreich und kann bei fehlerhafter Durchführung gar tödliche Folgen haben.

Die bislang vorgesehene ausnahmslose Betäubungspflicht bei der Ferkelkastration würde jährlich etlichen Millionen männlichen Ferkeln in Deutschland die grausame Prozedur ersparen. Die bisherige Praxis ist nur aufgrund von ungerechtfertigten Ausnahmen von den Vorgaben im Tierschutzgesetz möglich, dem Amputationsverbot ( § 6) und der Betäubungspflicht (§ 5).

»Wir hoffen, dass die anderen Bundesländer nicht Söders fadenscheinigen Argumenten folgen und sich vor seinen Karren spannen lassen«, sagt Konstantinos Tsilimekis, Geschäftsleiter der Albert Schweitzer Stíftung. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere und PROVIEH haben gemeinsam alle Bundesratsmitglieder des Agrarausschusses angeschrieben und um deren Stimme für das fristgerechte Ende der betäubungslosen Ferkelkastration gebeten. Voraussichtlich am 21. September soll der Bundesrat über den Gesetzentwurf abstimmen. Danach bedarf es noch der Zustimmung des Bundestags.

Über das Bündnis für Tierschutzpolitik

Das Bündnis für Tierschutzpolitik ist ein seit 2015 bestehender Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., PROVIEH e.V. sowie VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.

Nachtrag (3. September 2018):

Die von den Ländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern geforderte Verlängerung der Frist für drei bzw. fünf Jahre fand heute im Ausschuss für Agrarpolitik des Bundesrats keine Mehrheit.

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