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Hohe Haftstrafe für Tierquälerei im Stall

Dass Tierquälerei in der Massentierhaltung geahndet wird, kommt selten genug vor. Noch seltener spricht ein Gericht dafür eine Freiheitsstrafe aus. Genau das hat das Landgericht Memmingen jedoch in einem Fall getan – und damit die bisher wohl höchste Strafe für Tierquälerei an landwirtschaftlich genutzten Tieren verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil im August bestätigt und damit eine wegweisende Entscheidung für das Tierschutzrecht in Deutschland gefällt.

Das Urteil und wie es dazu kam

2019 hatte Soko Tierschutz Undercover-Aufnahmen aus mehreren Milchbetrieben im Allgäu veröffentlicht und Strafanzeige erstattet. Daraufhin ermittelten die Behörden. Die beiden Betreiber eines der Höfe, der sich in Bad Grönenbach befindet, wurden schließlich Ende 2022 wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren (§ 17 Nr. 2 Buchst. b TierSchG) vom Landgericht Memmingen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Landwirte, Vater und Sohn, kranke Tiere in ihren Ställen nicht von Gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch haben mehrere Dutzend Rinder länger anhaltende erhebliche Schmerzen erlitten, einige mussten notgeschlachtet werden. Einer der Angeklagten enthornte zudem acht Kälber unsachgemäß und ohne geeignete Schmerzmittelgabe.

Zwar seien die beiden Männer ein Stück weit mit ihrem Betrieb überfordert gewesen, ihr Handeln zeuge jedoch von »Ignoranz gegenüber dem Tierschutz«. Sie seien den zahlreichen Aufforderungen der Behörden, die Zustände zu verbessern, nicht nachgekommen.

Der 68 Jahre alte Vater erhielt aufgrund seines Alters und Gesundheitszustands nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Gegen den 25-jährigen Sohn sprach das Landgericht jedoch fast die Höchststrafe aus: zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie ein Haltungsverbot für »Nutztiere« von fünf Jahren.

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren verhängt werden. Die Angeklagten hatten Revision eingelegt. Das Urteil des Landgerichts Memmingen hat der Bundesgerichtshof jedoch bestätigt, es ist damit rechtskräftig.

Welche Bedeutung hat das Urteil?

Das Gericht hat eine nach bisherigen Maßstäben ungewöhnlich hohe Strafe verhängt, die jedoch dem Stellenwert des Tierschutzes in der deutschen Verfassung angemessen und auch vorgesehen ist. Das Urteil hat eine weitreichende Wirkung, denn die Gerichte in Deutschland orientieren sich an den Entscheidungen des BGH, einer der höchsten rechtlichen Instanzen. Es sollte dazu führen, dass Strafanzeigen gegen Tierquälerei nicht mehr so einfach eingestellt oder mit geringen Strafen geahndet werden, wie bislang.

Wie ein Wermutstropfen erscheint es da, dass das Landgericht Memmingen kurz nach der BGH-Bestätigung des oben erwähnten Urteils, in einem weiteren Fall aus dem »Allgäuer Tierschutzskandal« lediglich geringe Geldstrafen ausgesprochen hat. Ein 34-Jähriger und eine 32-Jährige müssen 4.500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) beziehungsweise 4.400 Euro (55 Tagessätze à 80 Euro) zahlen sowie die Prozesskosten tragen. Das Paar machte sich der mehrfachen Tierquälerei schuldig – in 28 Fällen durch Unterlassen von Hilfe, in insgesamt zwölf Fällen aber auch durch aktive Misshandlung. Trotzdem sah das Gericht mildernde Umstände, unter anderem, da es sich um weisungsgebundene Angestellte handelte.

Fazit

Das Landgericht Memmingen wird noch weitere Fälle von Tierquälerei aus dem »Allgäuer Tierschutzskandal« verhandeln, auch von leitenden Angestellten. Wir erwarten, dass es zumindest die Hauptverantwortlichen weiter hart bestraft und dass andere Gerichte diesem Beispiel folgen werden.

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