Erfolg: Kein Patent auf leidende Tiere
1992 vergab das Europäische Patentamt (EPA) zum ersten Mal ein Patent auf ein gentechnisch verändertes Säugetier: die sogenannte »Krebsmaus«. Obwohl bereits damals heftig umstritten, folgten viele weitere Patente für »Versuchstiere« und landwirtschaftlich genutzte Tiere.
Jetzt scheint ein Wendepunkt erreicht: Das EPA erklärte kürzlich zwei Patente für gentechnisch veränderte Menschenaffen und andere »Versuchstiere« für ungültig. Die Begründung: Die Tiere können aufgrund der genetischen Veränderung leiden, ein erheblicher medizinischer Nutzen ist davon jedoch nicht zu erwarten. Zwar ist die gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung nicht neu, so strikt hatte sie das EPA aber bisher nicht ausgelegt.
Sieg nach langem Ringen
Vorangegangen waren dieser richtungsweisenden Entscheidung zahlreiche Einsprüche und Beschwerden von Tier- und Umweltschutzorganisationen, darunter die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Die Verbände kritisierten bereits 2012 erstmals die beiden Patente der US-Firma Intrexon, heute Precigen. Diese hatte in das Erbgut der Tiere Gene eingefügt, die durch chemische Substanzen aktiviert werden können (sogenannte Gen-Schalter). Jetzt wird das Unternehmen alle Ansprüche auf die Tiere aus den Patenten streichen.
»Die ethisch begründete Entscheidung des Europäischen Patentamts stimmt uns optimistisch, dass es künftig strenger bei der Vergabe von Tier-Patenten ist«, erklärt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung. »Dies muss jedoch ebenso für landwirtschaftlich genutzte Tiere gelten. Es ist ein Grundproblem der Massentierhaltung und ethisch äußerst fragwürdig, dass Tiere zu Produkten degradiert und bis zu den Genen kommerzialisiert werden.«
Nachfolgend die Pressemitteilung der beteiligten Verbände zum Erfolg:
Sie können die Pressemitteilung in der Vollbildansicht ansehen und als PDF herunterladen.