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Klagerecht für Organisationen in Niedersachsen

Unterschriftenübergabe Verbandsklage NiedersachsenDie Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird im Zuge der Gesetzesverabschiedung zum Klagerecht für Tierschützer in Niedersachsen Tierschutzorganisationen bei zukünftigen Klagen finanziell und mit juristischem Know-How unterstützen. Zudem wurde die  Stiftung  gebeten,  zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Stiftung, freut sich: »Dass das Klagerecht kommt, ist extrem wichtig und eine jahrelange Forderung von uns. Es ist eine Ehre für uns, an der konkreten Ausarbeitung mitzuwirken. Und wir sind sicher, dass dadurch mehr praktischer Tierschutz möglich ist.«

In Niedersachsen wird das Klagerecht für Tierschutzorganisationen eingeführt. Ein toller Erfolg, findet Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, denn bisher dürfen Organisationen in den meisten Bundesländern nicht klagen, wenn gegen das Tierschutzgesetz

verstoßen wird. »Dass das Klagerecht eingeführt wird, begrüßen wir sehr, aber wir sehen mehrere Schwachpunkte im Entwurf: Nur Vereine dürfen klagen, Stiftungen nicht. Auch wichtige Details, wie das Recht auf Akteneinsicht, sind noch nicht geregelt. Vorschläge für entsprechende Formulierungen

im Gesetz haben wir eingebracht.« Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz sowie der Tierschutzstiftung Hof Butenland eingereicht. Insbesondere die Erna-Graff-Stiftung konnte Ressourcen bereitstellen, um sich inhaltlich stark einzubringen.

Neben der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf wird die Albert Schweitzer Stiftung sich konkret darum kümmern, Tierschutzorganisationen bei ihren Klagen zu unterstützen. »Sobald die Möglichkeit zu klagen besteht, muss diese auch gezielt genutzt werden. Wir werden mit niedersächsischen Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten und ihnen helfen, die erfolgversprechensten juristischen Wege einzuschlagen. In besonders wichtigen Fällen

werden wir zudem einen Teil der Anwaltskosten tragen«, sagt Mahi Klosterhalfen.

Das Foto stammt von der Unterschriftenübergabe an Landwirtschaftsminister Meyer im letzten Jahr.

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