Verbandsklage Niedersachsen
Unseren Appell für eine starke Verbandsklage in Niedersachsen haben 25.000 Menschen unterzeichnet. Gestern haben Mahi Klosterhalfen (unser geschäftsführender Vorstand, 1. v. l.), Diana Plange (amtliche Tierärztin, 2. v. l.) und Hans-Georg Kluge (Vorstandsmitglied, 1. v. r.) die Unterschriften an den niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer (2. v. r.) überreicht.
Im auf die Unterschriftenübergabe folgenden Gespräch haben wir betont, dass wir die im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung des Verbandsklagerechts begrüßen. In unserem Gespräch ging es vor allem um die Fachfrage, welche Klagearten am besten geeignet sind, um das Staatsziel Tierschutz, das auch in der niedersächsischen Landesverfassung verankert ist, umzusetzen. Die bislang geplante Feststellungsklage sehen wir nicht als den optimalen Weg. Die Einführung einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage wäre besser geeignet, weil dadurch einstweilige Rechtsschutzverfahren ermöglicht würden. Bei Feststellungsverfahren werden solche Eilrechtsschutzbegehren von den Gerichten regelmäßig nicht zugelassen. Außerdem würden juristische Risiken wegfallen, denn gegen die Feststellungsklage werden ab und an verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Unabhängig von den Klagearten haben wir zudem für umfangreiche Mitwirkungsrechte der Tierschutzverbände in Verwaltungsverfahren geworben.
Mit den Ergebnissen des Gesprächs sind wir zufrieden: Minister Meyer wird den Appell und unsere Forderungen in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einbringen. Da Christian Meyer vor vier Jahren selbst einen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht hat, der die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage vorsah, darf man davon ausgehen, dass er sich für die o. g. Punkte einsetzen wird. Interessant ist auch, dass die SPD dem Entwurf des heutigen Ministers damals zugestimmt hat. Wir werden sie daran erinnern. (Der Antrag wurde damals von der schwarz-gelben Regierung abgelehnt.) Auch die Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen werden es aller Voraussicht nach ins Gesetz schaffen.
Generell hat sich das Gespräch mit Minister Meyer (Grüne) deutlich von den Gesprächen unterschieden, die wir bislang mit politischen Entscheidungsträgern, z. B. der CDU/CSU, geführt haben. Der wichtigste Unterschied ist, dass wir den Eindruck hatten, positive Entwicklungen verstärken zu können, anstatt (wie sonst so oft) versuchen zu müssen, das Schlimmste zu verhindern.
Erfreulich war es auch, am Rande zu erfahren, dass Minister Meyer aus unserem Papier zur Abschaffung des qualvollen Schnabelkürzens einige wertvolle Anregungen mitnehmen konnte. Der Minister will das Schnabelkürzen in Niedersachsen bis 2016 abschaffen. Bleibt zu hoffen, dass der Regierungswechsel in Niedersachsen noch viele weitere Fortschritte bringen wird!
Nachtrag: Verbandsklagerecht wird eingeführt
Das Kabinett hat endlich beschlossen, das Verbandsklagerecht einzuführen. Jetzt muss nur noch der Landtag zustimmen, wovon auszugehen ist.
Leider musste der ohnehin schon verbesserungswürdige Gesetzesentwurf offenbar weiter abgeschwächt werden. Nach unserer Einschätzung geht das auf die SPD zurück, denn allein schon unsere Bemühungen, mit ihr über das Verbandsklagerecht und die notwendigen Verbesserungen ins Gespräch zu kommen, nahmen kafkaeske Züge an (niemand fühlte sich zuständig).
Trotzdem werten wir den jüngsten Beschluss und die Reaktion des Landvolks (Bauernverband Niedersachsen) als sehr wichtigen Schritt.
Wir freuen uns, dass wir mit unserem Appell einen Beitrag leisten konnten und bedanken uns herzlich bei den 25.000 Unterzeichner:innen sowie unseren elf Partnerorganisationen!