Aufschub der staatlichen Haltungskennzeichnung nutzen
Die Koalitionsfraktionen wollen die verbindliche Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung erneut verschieben. Statt im März 2026 wäre das neue Label erst im Januar 2027 im Supermarkt zu finden. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt mahnt, dass der Aufschub für sinnvolle Verbesserungen genutzt werden muss. Heute Abend findet die erste Lesung zur zweiten Änderung des Gesetzes im Deutschen Bundestag statt.
Christian Rehmer, Bereichsleiter Politik & Recht bei der Albert Schweitzer Stiftung, kommentiert: »Dass die Kennzeichnung erneut verschoben wird, war absehbar. Die Bundesregierung muss die gewonnene Zeit nun aber auch nutzen, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nachzubessern, damit 2027 ein wirksames Instrument vorliegt. Die verbindliche staatliche Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln ist ein wichtiger Baustein zum Umbau der Tierhaltung. Sie schafft Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten und kann bessere Haltungsbedingungen fördern. Dafür ist es wichtig, dass sie nicht nur für Supermärkte und Discounter, sondern auch in Restaurants und Kantinen genutzt wird. Zudem müssen mittelfristig weitere Tierarten einbezogen und alle Lebensphasen der Tiere berücksichtigt werden.«
Hinweis: Die Albert Schweitzer Stiftung hat ihre Forderungen zur Ausgestaltung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in einem Policy Paper (Oktober 2025) zusammengefasst.