Undercover-Tierschutz ist kein Verbrechen
Aktualisiert am 2. Jul 2011
Wie wir bereits im März 2011 berichtet haben, wurden in mehreren US-Staaten Gesetzesentwürfe eingebracht, die es verbieten sollten, Bild- und Videomaterial in Tierfabriken anzufertigen und zu verbreiten. Mit diesen sogenannten »ag-gag laws« will die Agrarindustrie erreichen, dass das Anfertigen von Undercover-Videos, Fotos und Tonaufnahmen als Straftat eingestuft wird und mit Geldstrafen von bis zu 7.500 Dollar bzw. mit Haftstrafen von mehreren Jahren geahndet wird.
Dank des starken Engagements verschiedener US-Tierschutzorganisationen scheiterten die Gesetze bereits in Florida, Minnesota, New York und Iowa. Dort war die Lage bis vor wenigen Tagen besonders heikel. Der von republikanischer Seite eingebrachte Gesetzesentwurf fand zunächst großen Zuspruch. Doch dann regte sich auch in den eigenen Reihen der Widerstand: Mary Matalin, republikanische Abgeordnete und ehemalige Beraterin von George W. Bush, richtete ein Schreiben an mehrere Abgeordnete ihrer Partei, in dem sie ihrer Enttäuschung über das geplante Gesetz Ausdruck verlieh: »Gesetzgeber und Verbraucher des gesamten politischen Spektrums sind sich darüber einig, dass die Förderung der Landwirtschaft eine hohe Priorität hat, aber genauso wichtig ist es, dass sich die Mitarbeiter auf Farmen und in Schlachthöfen an die Tierschutzbestimmungen halten.« Darüber hinaus betonte sie die fruchtbare Zusammenarbeit mit Undercover-Tierschützern, die zur Anklage eines Schweinefleischproduzenten führte. Das reichte allerdings zunächst nicht aus, doch nun lies der Senat den Gesetzesentwurf ins Leere laufen.
Die Gesetzesentwürfe variierten inhaltlich von Bundesstaat zu Bundesstaat leicht, zielten aber allesamt darauf ab, Undercover-Recherchen in Tierfabriken zu verhindern. Nicht nur Journalisten will man das Filmen und Fotografieren verbieten, sondern auch Angestellte sollen davon abgehalten werden, Aufnahmen von Grausamkeit gegenüber Tieren und von unsicheren Arbeitsbedingungen zu erstellen. In Iowa beabsichtigte man, es strafbar zu machen, sich als Mitarbeiter in einem Unternehmen einzuschleusen, um Aufnahmen von den dort herrschenden Praktiken im Umgang mit den Tieren anzufertigen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf aus Minnesota besagte, dass der bloße Besitz von Bild- und Tonmaterial, welches das Leiden von Tieren in agrarindustriellen Unternehmen dokumentiert, bereits als Straftat gelten solle.
Diese Gesetzesentwürfe sind vor allem deshalb bedenklich, weil sie dazu führen, dass Undercover-Recherchen kriminalisiert werden, während die Täter geschützt werden und der Öffentlichkeit das Recht auf Information vorenthalten wird. Umso wichtiger und erfreulicher ist es, dass die von der Agrarindustrie ausgehenden Gesetzesinitiativen so erfolgreich gestoppt werden konnten.