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Ökostrom

Warum ein Artikel über Ökostrom von einer Tierschutz- und Tierrechtsorganisation? Tierschutz beginnt auf dem Teller – aber er endet nicht dort. Tierschutz ist eine Aufgabe, die sich durch sämtliche Lebensbereiche zieht. Wer konsequent tierfreundlich leben möchte, sollte mögliche Auswirkungen seines Konsumverhaltens auf Tiere reflektieren. Daher beleuchten wir an dieser Stelle das Thema Ökostrom-Erzeugung. Viele verantwortungsbewusst lebende Menschen haben sich bereits von konventionell erzeugter Energie wie Atomenergie und Kohlestrom abgewandt, da die Auswirkungen auf die Mitwelt erheblich sein können. Aber nicht jeder Anbieter von Ökostrom ist gleich tierfreundlich.

Gefahren für die Tiere bei der Ökostromerzeugung

Jedes Öko-Kraftwerk stellt einen Eingriff in die Natur und damit in den Lebensraum von Tieren dar. Auswirkungen auf Tiere sind also unvermeidlich.

Wasserkraftwerke bergen für Fische und andere Flussbewohner Gefahren. Fische werden häufig von den Turbinen getroffen. Zudem fügen Vorrichtungen, die dazu dienen Äste von den Turbinen fernzuhalten, den Fischen Verletzungen zu. Die plötzliche Druckveränderung im Turbinenbereich kann das Platzen ihrer Schwimmblasen bewirken.

Windkraftanlagen gefährden Vögel, Fledermäuse und andere Flugtiere. Sie können durch die Rotorblätter erschlagen sowie durch die Druckveränderungen im unmittelbaren Rotorenbereich beeinträchtigt werden. In Vogelschutzgebieten, in der Nähe von Nistplätzen und in Flugkorridoren sollten daher keine Windkraftanlagen stehen. Als positiv zu bewerten ist, wenn Anlagen zu bestimmten Zeiten, in denen aufgrund von Jahreszeit, Windgeschwindigkeit oder Temperaturen mehr Fledermaus- oder Vogelaktivität zu erwarten ist, ausgeschaltet werden.

Im Folgenden fassen wir  die Tierschutzmaßnahmen von vier großen Anbietern von Ökostrom für Sie zusammen.

EWS Schönau

EWS Schönau bezieht den Strom hauptsächlich über Wasserkraftwerke. Hierbei handelt es sich um Lauf- bzw. Fließwasserkraftwerke mit natürlichem Speicher. Die Anlagen stehen in Norwegen, da es dort Kraftwerke gibt, deren Betreiber keine Beteiligungen von Atomkraftwerksbetreibern oder deren Tochterunternehmen haben. Auch die Beachtung der Artenschutzbestimmungen spielt bei der Auswahl der Kraftwerke eine Rolle. 70 % des Wasserkraftstroms stammt aus neuen Anlagen, sodass hier von einem aktuellen Stand der Technik ausgegangen werden kann. Aufgrund von Fischwanderungen nehmen einige, bereits während des Genehmigungsverfahrens dazu verpflichtete Kraftwerke Produktionssenkungen bis hin zum seltenen Produktionsstopp vor. Dies bedeutet, dass die durch die Turbine fließende Wassermenge gesenkt wird. Zudem verfügen die Kraftwerke über Fischauf- und Abstiegshilfen.

Lichtblick

Lichtblick bezieht den Strom derzeit vollständig aus Wasserkraftwerken. Bei diesen werden die Kriterien des ok-power-Labels erfüllt. Allerdings werden diese Kriterien aufgrund eines Vorstandsbeschlusses für Wasserkraft momentan nicht angewendet, was bedeutet, dass abgesehen von den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen keine weiteren Kriterien zur Anwendung kommen. Hier sehen wir definitiv Optimierungspotential.

Zusätzlich bezieht Lichtblick Gas von Biomasseanlagen, in denen auch Gülle verwertet wird. Lichtblick hat die Betreiber verpflichtet, keine Gülle aus Massentierhaltung zu nutzen. Angewandt wird hier die Definition der FAO zu Intensivtierhaltung. Gülle mag kein Hauptprodukt der Fleisch-, Milch- und Eierindustrie sein, doch tragen auch Nebenprodukte zum Gewinn dieser Industrie bei. Den Bezug von Gas aus Biomasseanlagen sehen wir daher kritisch.

Naturstrom

Naturstrom bezieht Strom über Wasser- und Windkraftanlagen. Die Wasserkraftanlagen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, Naturstrom kann nach eigener Aussage nur begrenzt Einfluss auf ökologische Verbesserungsmaßnahmen nehmen. An dieser Stelle sehen wir Handlungspotential, da Naturstrom als Nachfrager Prozesse anstoßen könnte.

Bei Windkraftanlagen werden nach eigener Angabe die Lebensraumansprüche verschiedener Tierarten berücksichtigt, die nach den Tierökologischen Abstandskriterien Brandenburg (TAK) unter Schutz stehen. Vor der Planung neuer Anlagen wird die Meinung von Fachgutachtern und lokalen Vogelschutzgruppen eingeholt, um möglichst tiergerechte Lösungen zu finden. Aktuell führt Naturstrom ein Fledermausmonitoring durch, um die Vorkommen und die Gefährdung von Fledermauspopulationen zu erfassen. Die Windräder bereits bestehender Anlagen werden zum Schutz der Tiere abgeschaltet, wenn durch das Monitoring mögliche Konflikte sichtbar werden und zugleich bestimmte Bedingungen (Witterungsverhältnisse, Tageszeit, etc.) gegeben sind.

Naturstrom betreibt drei Biogasanlagen selbst. In diesen wird auch Gülle verwendet, welche aus mittelständischen landwirtschaftlichen Betrieben stammt. Dies sehen wir wie oben beschrieben kritisch.

Green Planet Energy

Green Planet Energy bezieht den Strom über Wasser- und Windkraftanlagen. Die Wasserkraftwerke verfügen über Fischschutzeinrichtungen: Entweder werden Fischtreppen oder Wasserwege, die an den Turbinen vorbeiführen, angelegt.

Green Planet Energy betreibt eigene Windkraftanlagen. Hier sollen ausführliche Vorverfahren und entsprechende Gutachten sicherstellen, die Auswirkungen auf Vogel- und andere Tierarten möglichst gering zu halten. Auch nach Inbetriebnahme werden strenge Schutzkriterien befolgt, beispielsweise bei bestimmten Witterungsverhältnissen die Rotoren zum Schutz der Fledermäuse abgeschaltet. Die externen Windkraftanlagen, welche nicht zu Planet Energy gehören, halten die gesetzlich vorgegebenen natur- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Da es sich hierbei jedoch nur um gesetzliche Mindestanforderungen handelt, sehen wir an dieser Stelle noch Steigerungspotential.

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