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Kontrolle toter Schweine belegt Verstöße

In Deutschland sterben jährlich etwa 13,6 Mio. Schweine vor ihrer Schlachtung – das entspricht 21 % der lebend geborenen Tiere. Diese sogenannten »Falltiere« werden nicht weiter untersucht und als »tierische Nebenprodukte« der Industrie in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt. Eine Studie der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) Hannover hat sich ihnen gewidmet und dabei massive Tierschutzverstöße zutage gefördert.

Untersuchungen von »Falltieren«

Die Studie der Außenstelle für Epidemiologie der TiHo in Bakum untersuchte im Zeitraum Januar bis April 2016 die Körper von 485 Mast- und 128 Zuchtschweinen auf Auffälligkeiten, die auf Tierschutzverstöße hindeuten konnten. Die Tiere stammten aus sechs Bundesländern und waren auf 57 Lieferungen verteilt.

Bei 13,2 % der Mastschweine und 11,6 % der Zuchtschweine ist davon auszugehen, dass sie längere Zeit vor ihrem Tod mit »mit erheblichen Schmerzen und/oder Leiden« lebten. Bei 20 % der Tiere wäre eine Nottötung angebracht gewesen. Stattdessen wurden sie ihren Leiden überlassen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes; ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Verantwortliche in den Betrieben sehen weg

Die Ergebnisse sind auch deshalb erschreckend, weil die Befunderhebung im Wesentlichen durch eine äußere Kontrolle erfolgte – die Krankheiten und Verletzungen somit »auch für einen Tierhalter erkennbar und bewertbar gewesen wären«. In diesem Fall wäre es dessen Aufgabe, Leiden zu lindern oder falls nötig das Tier schnell und schmerzlos zu töten.

Um ausführlicher zu untersuchen, woran die Schweine litten, nahmen die Forscher:innen gezielt weitere Schweine mit auffälligen Befunden in die Studie auf. Insgesamt untersuchten sie 463 Tiere mit entsprechenden Auffälligkeiten. Bei 323 ist von länger anhaltenden erheblichen Schmerzen oder Leiden und damit einem Verstoß gegen § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes auszugehen.

Bei 165 dieser Schweinekörper waren Anzeichen einer Tötung vorhanden. In 61,8 % dieser Fälle war die Betäubung oder Tötung allerdings nur »mangelhaft« durchgeführt. Laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung war eines der Schweine bei Anlieferung in der Tierkörperbeseitigungsanlage sogar noch am Leben.

Die Ursachen für die länger anhaltenden Schmerzen und Leiden waren:

  • starke chronische Abmagerung
  • chronische eitrige Gelenkentzündungen
  • bakterielle Infektionen und schmerzhafte Entzündungen im Klauenbereich
  • chronische Entzündungen infolge einer Verletzung oder des Abrisses von Afterklauen
  • tiefgehende Bissverletzungen an Schwanz oder Ohren mit chronischer Entzündung
  • großflächige oder tiefgehende Verletzungen an Eingeweidebrüchen (Austritt von Eingeweiden aus der Bauchhöhle in das angrenzende Gewebe)
  • entzündliche Einengungen am After
  • tiefgehende Hautverletzungen, zum Beispiel durch Wundliegen oder Geschwüre

Industrie und Behörden müssen handeln

Mehr als 10 % der Mast- und Zuchtschweine aus den vollständig untersuchten 57 Lieferungen hatten vor ihrem Tod lange gelitten. Die Studie folgert richtig: Dies »geht deutlich über den Umfang seltener Einzelfälle hinaus und sollte unbedingt Anlass sein, Maßnahmen zur schnellstmöglichen Abstellung zu ergreifen.«

Die Zahlen zeigen, wie problematisch die Schweinehaltung in Deutschland ist und wie wenig Sachkenntnis oder Interesse am Tier diejenigen haben, die mit den Schweinen arbeiten. Wer in Tierhaltungsbetrieben arbeitet, muss Krankheiten und Verletzungen erkennen und einschätzen können. Wenn eine Tötung angebracht ist, muss diese sachkundig erfolgen.

Die TiHo schlägt zudem eine »verpflichtende Kennzeichnung von Falltieren« vor, um eine Rückverfolgung zu den Herkunftsbetrieben zu gewährleisten. Dies ist bisher nicht der Fall. So besteht ein Schlupfloch, durch das Hinweise auf Tierschutzverstöße in diesem Ausmaß unerkannt verschwinden.

Wir fordern zudem höhere Tierschutzstandards sowie schärfere Kontrollen. Diese Kontrollen sollten nicht erst erfolgen, wenn das Tier bereits gelitten hat und tot ist, sondern routinemäßig in den Zucht- und Mastbetrieben selbst. Schweinehalter:innen sind laut Tierschutzgesetz (§ 11 Nr. 8) eigentlich sogar verpflichtet, Eigenkontrollen durchzuführen. Wenn dies nicht funktioniert, so wie es hier den Anschein hat, muss die Kontrolle durch die zuständige Behörde erfolgen. Und selbstverständlich müssen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, gleich ob sie am lebenden oder toten Tier festgestellt werden, verfolgt und geahndet werden.

Um Tierleid zu vermeiden, empfehlen wir, gar keine tierlichen Produkte zu kaufen. Unterstützung und Informationen hierfür bieten wir mit unserer Vegan Taste Week.

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