Tierschutzappell an die Brandenburger Grünen
Acht Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen haben einen gemeinsamen offenen Brief an das Spitzenduo von Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg, Ursula Nonnemacher und Benjamin Raschke, gerichtet. Die Tierschützer fordern die Politiker auf, sich in den Koalitionsverhandlungen weiterhin für ein Tierschutz-Verbandsklagerecht in Brandenburg einzusetzen. Die Partei hatte die Notwendigkeit eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen in ihrem Landtagswahlprogramm unterstrichen. Den Brief haben die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bundesverband Tierschutz e. V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., der Deutsche Tierschutzbund e. V., der Deutsche Tierschutzbund – Landesverband Brandenburg e. V., die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V. und PROVIEH e. V. unterzeichnet.
Den offene Brief im Wortlaut finden Sie hier.
Hintergrund
Mit einem starken Verbandsklagerecht erhalten Tierschutzverbände das Recht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und Stellungnahmen abzugeben. Sie können zudem alle tierschutzrechtlichen Maßnahmen und Unterlassungen von Behörden gerichtlich prüfen lassen. Das ist wichtig, weil sich die Veterinärbehörden aufgrund der Macht der Tierindustrie häufig scheuen, zugunsten der Tiere tätig zu werden. Erfolgreiche Klagen könnten sie jedoch dazu verpflichten, ihren Aufgaben nachzukommen und bei Verstößen zu handeln. Ohne wirkungsvolles Klagerecht haben Tierschutzorganisationen gegenüber den Behörden keine Möglichkeit, das Tierschutzrecht durchzusetzen.
Erfolgreiche Klagen können sich weit über den Einzelfall hinaus auswirken: Richterliche Entscheidungen, insbesondere in zweiter und dritter Instanz, können eine starke Signalwirkung haben. Sie können sogar dazu führen, dass Verordnungen im Sinne der Tiere überarbeitet werden und damit z. B. gängige Praktiken in der Massentierhaltung unrentabel machen.
Anders als im Umweltrecht gibt es auf Bundesebene kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Daher liegt die Entscheidung bei den einzelnen Bundesländern, ein solches einzuführen.
Nachtrag zum fertigen Koalitionsvertrag
Trotz unseres eindringlichen Appells kommt das Tierschutz-Verbandsklagerecht im Koalitionsvertrag der neuen brandenburgischen Landesregierung aus SPD, CDU und Grünen leider nicht vor.
Das Thema »Nutztierhaltung und Tierschutz« hat jedoch ein eigenes Kapitel erhalten, in dem wichtige Punkte enthalten sind. Das stimmt vorsichtig optimistisch. Die Koalition will »eine Nutztierstrategie entwickeln, Tierschutzstandards erhöhen und den Landestierschutzplan gemeinsam mit berufsständischen Vertretungen, agrarwissenschaftlichen und tiermedizinischen Institutionen sowie Umwelt-und Tierschutzverbänden weiterentwickeln und umsetzen.«
Dazu gehören laut Vertrag die Vereinfachung der Weide-, Freiland- und Außenhaltung und die Beendigung nicht kurativer (nicht pflegender) Eingriffe am Tier, wozu beispielsweise die Enthornung von Kühen, das Schnabelkürzen bei Hühnern oder das Kupieren der Schwänze bei Schweinen zählen. Außerdem sollen der oder die Tierschutzbeauftragte des Landes sowie die Veterinärbehörden gestärkt werden. Die Koalition will sich auch für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für Tierprodukte einsetzen und hat die Reduzierung von Antibiotikagaben, das Vermeiden von Qualzucht und das Verkürzen von Tiertransporten auf dem Schirm.
»Die Absichten der Koalition sind nicht revolutionär. Sie können aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung sein, um im Land Brandenburg für viele Tiere in der Nahrungsmittelproduktion Qualen zu mindern. Jetzt müssen auch Taten folgen«, kommentiert Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.
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