Organisationen fordern Gesetz für Hummer
Bundesminister Schmidt soll Import und Verkauf lebender Tiere verbieten
In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt fordern die fünf Tierrechtsorganisationen MENSCHEN FÜR TIERRECHTE – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V., Animals United e.V., SOKO Tierschutz e.V., Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz einen besseren Schutz für Hummer.
Der Minister wurde aufgefordert per Gesetz ein Importverbot von lebenden Hummern unter Bezugnahme auf Art. 36 AEUV zu erlassen, sowie den Transport und den Verkauf lebender Hummer in Deutschland ebenfalls per Gesetz zu verbieten.
»Die Gründe hierfür liegen in dem wochenlang andauernden, qualvollen Prozedere, das mit dem Fang und der Hälterung der Hummer am Herkunftsort beginnt und mit ihrem Tod im Kühlschrank oder Kochtopf endet«, so Marie-Luise Strewe, Vorsitzende des Landesverbands MENSCHEN FÜR TIERRECHTE in Baden-Württemberg.
Bereits in den Herkunftsländern, meist in Kanada und den USA, werden die Hummer tage- bis wochenlang ohne Nahrung gehältert, bevor sie über tausende von Kilometern nach Deutschland transportiert werden. Zahlreiche Hummer werden mit zusammen gebundenen Scheren in feuchten Transportboxen bewegungslos übereinandergestapelt. Viele Tiere sterben auf der langen Strecke aufgrund des fehlenden Meerwassers. »Sobald man sie aus dem Wasser nimmt, ersticken sie langsam aber sicher«, so Strewe.
Die anschließende Unterbringung in deutschen Hälterungsanlagen ist ebenfalls nicht tiergerecht. Die in der Natur einzelgängerisch lebenden Hummer haben in den Becken kaum oder keine Rückzugsmöglichkeiten. Permanenter Stress führt zu Angriffen, Verletzungen, Kannibalismus.
In Deutschland gehören Hummer zu den wenigen Tierarten, die noch lebend verkauft werden dürfen. Oftmals werden sie bereits im Laden tierschutzwidrig in Plastiktüten ohne Meereswasser verpackt und so an Kunden und Gastronomen verkauft. Zuhause oder im Betrieb können diese die Hummer nach Belieben lagern und töten. Kontrollen zeigen, dass es immer noch gängige, wenn auch verbotene Praxis ist, die Tiere zunächst in den Kühlschrank zu stellen, wo sie langsam und qualvoll ersticken. Auch die nach der Tierschutzschlachtverordnung legale Methode, Hummer in sprudelnd kochendem Wasser zu töten, werten die Organisationen als Tierquälerei. Legt man Hummer in lauwarmes Wasser oder wirft man mehrere Tiere gleichzeitig in den Topf, erhöht sich Qual noch um ein Vielfaches.
Internationale Studien zeigen, dass Krebstiere ein Schmerzempfinden und ein Bewusstsein haben und zu kognitiven Leistungen wie Lernen, Erinnern und Assoziieren fähig sind.
Mit der im Grundgesetz verankerten Verpflichtung zum Tierschutz ist die beschriebene Praxis unvereinbar. Ein Import- und Verkaufsverbot lebender Hummer wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.