Tierfabriken immer öfter verhindert
Wer Tierfabriken bauen will, muss immer häufiger mit Widerstand rechnen. Das verwundert auch nicht, denn die Intensivtierhaltung verursacht weitreichende Probleme, die sich über Themengebiete wie Tierrechte und Tierschutz, Umweltbelastungen bis hin zu Gesundheitsgefahren und sinkenden Grundstückspreisen erstrecken.
Eine kleine Sensation ist es, dass es trotz katastrophal schlechter juristischer Grundvoraussetzungen immer wieder gelingt, die Genehmigung für den Bau von Tierfabriken zu verhindern.
Das Netzwerk »Bauernhöfe statt Agrarfabriken«, an dem sich auch die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt beteiligt, zählt in den letzten drei Jahren mehr als 40 verhinderte und vorläufig gestoppte Tierfabriken – allein neun davon stammen aus den letzten drei Monaten. Hier die aktuelle Liste des Netzwerks:
Gestoppte Tierfabriken der letzten drei Monate
- Vor knapp drei Monaten konnte in Mecklenburg gerichtlich die vorläufige Stilllegung einer zuvor genehmigten 130.000er Hähnchenmastanlage erzwungen werden.
- Ebenfalls vor rund drei Monaten wurde eine Hähnchenmastanlage im Landkreis Holzminden verhindert.
- Ende Januar konnte vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erwirkt werden, dass eine Schweinemastanlage vorläufig stillgelegt werden musste.
- Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg wurde der Erfolg erzielt, dass eine Anlage mit 50.000 Ferkelplätzen um mehr als 75% zurückgebaut werden muss.
- Im Februar konnten im Emsland zwei Hähnchenmastanlagen für 84.000 Tiere vorläufig stillgelegt werden.
- Im Februar gelang es, eine 200.000er-Hähnchenmastanlage bei Salzwedel zu stoppen.
- Vor einigen Wochen entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass eine 11.000er-Schweinemastanlage nicht gebaut werden darf.
- Am 1. März wurde ein Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen die Genehmigung einer 8.000er-Schweinemastanlage bekannt.
- Anfang März wurde eine Mastanlage für 7.900 Schweine in der Region Rostock gestoppt.
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Diese Erfolge sind nicht in allen Fällen final, da die Tiernutzer z.T. noch Klagemöglichkeiten ausschöpfen können. Das juristische Ungleichgewicht ist auch der Hauptgrund, warum nicht noch deutlich mehr Tierfabriken verhindert werden können: Wenn gegen Tierschutzrecht verstoßen wird, hat niemand das Recht, dagegen zu klagen. Mehr zu diesem für Laien oft schier unglaublichen Missstand erfahren sie in unserem Grundsatzartikel zum Verbandsklagerecht und in unserem Artikel zum Stand der Dinge bei der Einführung der Verbandsklage in einzelnen Bundesländern.
Dass es trotzdem gelingt, Tierfabriken zu verhindern, ist in vielen Fällen Ehrenamtlichen vor Ort zu verdanken, die durch das Netzwerk »Bauernhöfe statt Agrarfabriken« unterstützt werden. Häufig hilft auch die für Umweltschutzorganisationen vorhandene Klagemöglichkeit, die allerdings nur für Umwelt- und nicht für Tierschutzaspekte greift. Ziel des Netzwerks ist es u.a., den Bürgerinitiativen die (viel zu wenigen) potentiell funktionierenden Hebel aufzuzeigen und typische Fehler vermeiden zu helfen.
Dass diese Kombination immer wieder zum Erfolg führt, ist äußerst erfreulich. Zu bedauern ist aber, dass sich vor allem in den neuen Bundesländern noch viel zu wenig Widerstand regt, sodass Anträge auf den Bau von Tierfabriken häufig ohne eine ernstzunehmende kritische Prüfung durchgewinkt werden. Es bleibt also noch viel zu tun!