Ende der Kaninchenkäfige in Sicht
Das Europäische Parlament hat am 14. März 2017 mit großer Mehrheit für ein Verbot von Kaninchenkäfigen und verbesserte Haltungsbedingungen in der EU gestimmt. Damit kann eine Gesetzgebung über EU-weite Mindeststandards für Mastkaninchen auf den Weg gebracht und die Haltung in Käfigbatterien verboten werden.
In einer Eil-Petition an die deutschen Abgeordneten hat allein unsere Stiftung vor der Abstimmung über 27.000 Unterschriften gesammelt. Weitere Tierschutzorganisationen in Europa setzten sich ebenfalls für bessere Haltungsbedingungen der landwirtschaftlich genutzten Kaninchen ein.
Historische Abstimmung zum Tierschutz
Unmittelbar vor der Abstimmung im EU-Parlament über den sogenannten Initiativbericht »Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen« versuchte die konservative Europäische Volkspartei (EVP) diesen mit einem Antrag abzulehnen. Sie blieb damit allerdings erfolglos. Für den tierfreundlichen Initiativbericht des unabhängigen Europa-Parlamentariers Stefan Eck stimmten 410 Abgeordnete (rund 61 %). Es gab 205 Gegenstimmen und 59 Enthaltungen.
Der jetzigen Abstimmung gingen jahrelange Bemühungen des Europaabgeordneten Eck und zahlreicher Tierschutzorganisationen voraus. Auch wir waren daran beteiligt.
Die nächsten Schritte
Jetzt muss die EU-Kommission tätig werden, die für die Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen zuständig ist. Der Initiativbericht fordert sie auf, europaweit verbindliche Mindestanforderungen zur Kaninchenhaltung zu schaffen. Sie soll dazu bereits existierende nationale Gesetze auf EU-Ebene vereinheitlichen und zudem die konventionelle Käfighaltung von Mastkaninchen schrittweise abschaffen.
Einen ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag muss die Kommission dann dem Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union vorlegen. Diese können daran Änderungen vornehmen und das Gesetz beschließen. Bringt die Kommission keinen Gesetzesvorschlag ein, muss sie dazu begründet Stellung nehmen.
Mastkaninchen in der EU
Die EU ist global der zweitgrößte Erzeuger von Kaninchenfleisch. Über 300 Millionen Kaninchen werden jährlich in der EU gemästet und geschlachtet. Kaninchen sind somit nach Hühnern zahlenmäßig die am zweithäufigsten gezüchtete Nutztierart in der EU-Landwirtschaft. Hauptproduktionsländer sind Italien, Spanien und Frankreich. Von dort kam bisher der größte Widerstand gegen europaweite Mindeststandards.
Fast alle Mastkaninchen leben in Intensivhaltung. In kleinen Gruppen sind sie in enge, oft mehrstöckig gestapelte Drahtgitterkäfige eingepfercht. Jedem Kaninchen steht nur eine Fläche von weniger als zwei DIN-A4-Seiten zur Verfügung. Die Käfige bieten weder Rückzugsmöglichkeiten noch sonstige Strukturierung, sodass sie darin nicht einmal ihre grundlegendsten Bedürfnisse befriedigen können. Verletzungen sind häufig, die Sterblichkeit ist hoch.
Die Situation in Deutschland
In Deutschland sind seit 2014 die Haltungsbedingungen für eine gewerbliche Kaninchenhaltung und -zucht gesetzlich geregelt. Es gibt konkrete Vorgaben etwa zur Mindestgröße, Bodengestaltung und Strukturierung der Haltungsplätze. Für bestehende Anlagen besteht jedoch eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren. Ein Verbot der Käfighaltung ist selbst dann noch nicht geplant. Mehr Details zur landwirtschaftlichen Nutzung von Kaninchen finden Sie in unseren Hintergrundinformationen über die Kaninchenmast.
Unser Fazit
Die Abstimmung im EU-Parlament mit dem eindeutigen Votum ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Wichtig ist jetzt, dass wir weiter Druck machen, damit die EU-Kommission tatsächlich einen Gesetzesvorschlag mitsamt Käfigverbot erarbeitet. Wir bleiben dran!