Petitionen unterzeichnen

Ihre Stimme für die Schweine

Das Bundesverfassungsgericht soll überprüfen, ob das grausame System der Schweinehaltung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dazu hatte das Land Berlin 2019 einen Antrag eingereicht. Derzeit überlegt der Berliner Senat aber, diesen Antrag zurückzunehmen. Dann würde das Verfahren eingestellt.

Es gibt jedoch eine Chance, das zu verhindern: Denn wenn ein »öffentliches Interesse« besteht, kann das Bundesverfassungsgericht dennoch über den Antrag entscheiden. Unterzeichnen Sie daher den Aufruf an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichts, um ihm zu zeigen, wie wichtig Ihnen dieses Verfahren ist.

Appelltext

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit bringe ich mein großes Interesse am Normenkontrollantrag des Landes Berlin (Az. 2 BvF 1/19) zur Schweinehaltung zum Ausdruck. Bitte entscheiden Sie über den Sachverhalt auch dann, wenn das Land Berlin seinen Antrag zurücknimmt.

Seit Einreichung des Antrags hat sich die Rechtslage zwar in einigen Details geändert. Doch es geht hier um sehr grundsätzliche Fragen: Ist die Art und Weise, wie Schweine in Deutschland in den meisten Fällen gezüchtet und gemästet werden, mit dem Grundgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar? Dürfen Sauen wochenlang in körpergroßen Käfigen gehalten werden? Dürfen Schweine auf Vollspaltenböden gehalten werden, was zu Entzündungen der Gelenke und anderen Problemen führt? Darf man Schweinen so wenig Beschäftigungsmaterial geben, dass sie regelmäßig Verhaltensstörungen entwickeln und sich vor Langeweile gegenseitig beißen? Darf man Ferkeln ohne Betäubung die Ringelschwänze abschneiden, ohne dass man die Haltungsbedingungen ändert?

Ich bitte Sie und das Bundesverfassungsgericht, diese Fragen zu klären.

Hochachtungsvoll
[Ihr Name]

Hintergrund

Die Hoffnung war groß, als im Jahr 2019 der zu dieser Zeit rot-rot-grün geführte Berliner Senat einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichte: Das höchste deutsche Gericht soll überprüfen, ob die Mindestanforderungen an die Schweinehaltung mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar sind. Welche Bedeutung solche Urteile haben können, zeigt zum Beispiel das »Legehennenurteil« von 1999. Das Gericht erklärte damals die Käfighaltung von Legehennen für rechtswidrig.

Die Chancen stehen gut, dass das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Schweinehaltung zu ähnlichen Schlüssen kommt: hohe Besatzdichten, unzureichendes Beschäftigungsmaterial, Vollspaltenböden, Kastenstandhaltung … die Liste der routinemäßig durchgeführten Tierquälereien ist lang.

Doch nun überlegt der schwarz-rote Senat, den Antrag zurückzunehmen. Das legt eine Aussage der Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg bei einer Sitzung im Abgeordnetenhaus am 6. März 2024 nahe. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren einstellt, wenn Berlin einen Rückzieher macht.

Eine Möglichkeit, dies zu verhindern: Wenn das Gericht ein großes »öffentliches Interesse« sieht, kann es trotzdem über den Antrag entscheiden. Das Ziel ist deshalb, dem Präsidenten des Gerichts zu zeigen, wie groß das »öffentliche Interesse« am Schicksal der Schweine ist. Das geht zum einen über möglichst viele Unterschriften unter diesem Appell.

Wenn Sie noch mehr für die Schweine tun möchten: Schreiben Sie dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts einen persönlichen Brief. Weitere Informationen dazu erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Unterschrift unter die Petition bestätigt haben. Achten Sie auf die E-Mail, die Sie erhalten, nachdem Sie sich oben eingetragen haben, und klicken Sie dort auf »Jetzt Unterschrift bestätigen«.

Datenschutz

Die Petition an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts startete am 15. April 2024 und trägt Petitionen von sechs Tierschutzorganisationen zusammen: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. Gemeinsam appellieren die Organisationen an das Gericht, über den Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung auch dann zu entscheiden, wenn das Land Berlin diesen zurücknimmt.

Ihre Daten (Name, PLZ und Ort, aber nicht Ihre E-Mail-Adresse) übergeben wir nach Abschluss der Petition an das Bundesverfassungsgericht. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für die Petition und löschen sie spätestens drei Monate nach Beendigung der Aktion. Es sei denn, Sie erlauben uns, dass wir Sie weiter über unsere Arbeit informieren. (Vollständige Datenschutzerklärung)