Überraschung im Schweineprotest
Am 17.06.2010 haben Dr. Christoph Maisack (r.) und Mahi Klosterhalfen (2. v. r.) im Bundeslandwirtschafts-ministerium (BMELV) über 6.000 Unterschriften zu unserem Schweineprotest übergeben und die Inhalte des Protests fachlich diskutiert.
Wir hatten in der Vergangenheit harte Grundsatzdiskussionen zum Thema Legehennen im BMELV geführt, und erwarteten daher eine schwierige Debatte darüber, ob unsere Auffassung, dass gesetzliche Mindeststandards in der Schweinehaltung regelmäßig nicht eingehalten werden, richtig sei.
Umso größer war die Überraschung, als uns Dr. Schwabenbauer (l.) und Dr. Kluge (2. v. l.) vom BMELV mitteilten, dass wir uns im Grundsatz einig sind: In der Schweinehaltung wird routinemäßig gegen die EU-Richtlinie zur Schweinehaltung und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Insbesondere gilt das für unseren Gesprächsschwerpunkt: Das Kupieren von Schwänzen ist nur in Einzelfällen erlaubt und zwar erst wenn andere Maßnahmen fehlgeschlagen sind, das Schwanzbeißen zu vermeiden. In der Praxis werden die Schwänze aber verbotenerweise standardmäßig kupiert – Alternativen (z. B. die Einbringung von attraktivem Beschäftigungsmaterial und die Reduzierung der Besatzdichte) werden praktisch nicht erprobt.
So befanden wir uns in der angenehmen Situation, über Lösungen anstatt über Probleme diskutieren zu können. Eine unserer zentralen Forderungen war, dass ein konkreter Zeitplan mit Zwischenzielen erarbeitet werden müsse, um zu einer gesetzeskonformen »Schweineproduktion« zu gelangen. Dem haben die Vertreterinnen des BMELV auch nicht widersprochen, allerdings war die Aufstellung eines solchen Zielplans aus ihrer Sicht jetzt noch nicht möglich, da man bislang nur einige erste Gespräche mit der Schweinefleischindustrie geführt hatte, um zu verdeutlichen, dass Bewegung in das Thema kommen muss. Ein erstes Zwischenfazit wolle man spätestens Ende des Jahres ziehen; dann sollen auch konkretere Ziele aufgestellt werden.
In der Zukunft wird es darum gehen, wie schnell und mit welchen Maßnahmen erreicht werden soll, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der »Schweineproduktion« eingehalten werden. Es ist vorauszusehen, dass die Tierschutzpositionen deutlich über die Vorstellungen der Schweinefleischindustrie hinausgehen werden. Auch hier werden wir uns aktiv einbringen, um das BMELV aufzufordern, eine zügige Umsetzung vorzugeben, von der die Tiere auch tatsächlich profitieren. In welchem anderen Wirtschaftszweig ist es sonst möglich, dass offensichtliche Rechtsbrüche über viele Jahre hinweg ohne Konsequenzen toleriert werden?
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir auch die gesetzeskonforme Schweinehaltung keinesfalls für artgerecht halten. Wir kämpfen trotzdem für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, weil sie zum einen ein wichtiger Schritt ist, um Tierleid zu vermindern und zum anderen nur so eine Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Sinn macht.
Ein besonderer Dank gilt den Unterzeichner:innen und Unterschriftensammler:innen. In unserem Gespräch wurde vom BMELV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere und andere Aktionen notwendig waren, um das Problembewusstsein zu schärfen.
Sehen Sie hier noch einmal, was es in der Schweinehaltung zu bemängeln gibt: