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Schweine nicht im Stich lassen!

Das Bundesverfassungsgericht soll über den Normenkontrollantrag zur Überprüfung der Schweinehaltung entscheiden – auch dann, wenn der Berliner Senat den Antrag zurücknimmt. Mit diesem eindringlichen Appell wenden sich die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt sowie fünf weitere Tierschutzorganisationen an den Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts. Den Antrag unterzeichneten innerhalb von 24 Stunden bereits über 10.000 Menschen.

Vollspaltenböden, Kastenstandhaltung, hohe Besatzdichten und quälende Langeweile durch zu wenig Beschäftigungsmaterial sind nur einige Beispiele für das, was Schweine routinemäßig in Zucht und Mast erleiden. Kann das mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar sein? Dieser Frage soll das Bundesverfassungsgericht nach dem Willen des Landes Berlin nachgehen. 2019 hatte der damals rot-rot-grün geführte Senat einen Normenkontrollantrag eingereicht, um die Mindestanforderungen an die Haltung von Schweinen höchstrichterlich überprüfen zu lassen. Auch fünf Jahre nach Antragstellung hat das Gericht sich noch nicht mit der Sache befasst. Doch es wird erwartet, dass die Entscheidung nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Doch nun, kurz vor dem Urteil, überlegt der aktuelle schwarz-rot geführte Senat, einen Rückzieher zu machen und den Antrag zurückzunehmen. Das legt eine Aussage der Justizsenatorin Felor Badenberg bei einer Sitzung im Abgeordnetenhaus am 6. März 2024 nahe. In dem Fall droht die Einstellung des Verfahrens.

Das wollen die Tierschützer:innen verhindern. Denn das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, den Antrag weiterzuverfolgen, auch wenn das Land Berlin ihn zurücknimmt. Und zwar dann, wenn das Gericht ein »öffentliches Interesse« feststellt. Daher haben sechs Tierschutzorganisationen – die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bundesverband Tierschutz e. V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz – einen Appell an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichts, gestartet. Wenn möglichst viele Menschen diesen unterschreiben, wird das große Interesse der Öffentlichkeit an einer Entscheidung zur Schweinehaltung deutlich.

Ist die derzeit übliche Schweinehaltung verfassungskonform?

In Deutschland werden rund 24,7 Mio. Schweine zum Zweck der Fleischproduktion gehalten: etwa 11,2 Mio. sogenannte Mastschweine, ungefähr 11,8 Mio. Jungschweine und Ferkel und rund 1,7 Mio. Schweine für die Zucht (Stand 2021). Dabei leben die meisten dieser Tiere in Betrieben mit mehr als 1.000 Schweinen. Aus Tierschutzsicht sind dabei zwei der größten Probleme die Vollspaltenböden und die Haltung in Käfigen (Kastenstand, »Ferkelschutzkorb«).

Vollspaltenböden

Vollspaltenböden bestehen abwechselnd aus Betonstegen als Auftrittsfläche und Spalten als Durchlass für Kot und Harn. Die Schweine treten so ihre eigenen Exkremente durch die Spalten hindurch. Laut der Landwirtschaftszählung 2020 des Statistischen Bundesamts sind 96 % der Haltungsplätze in Deutschland mit Spaltenböden ausgestattet, wobei der Anteil der Vollspaltenböden im Zehnjahresvergleich sogar gestiegen ist.

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (WBA beim BMEL) stellte 2015 fest, dass die Haltung mit Vollspaltenböden einschränkend sei, mit »bedeutende[n] Beeinträchtigungen des Tierwohls«.

Der Einsatz von Spaltenböden ist mit vielen Krankheiten und Verhaltensstörungen verbunden. Aufgrund der reizarmen, langweiligen Umgebung liegen die Schweine täglich stundenlang auf den harten Betonböden. Da Einstreu oder Matten im Liegebereich fehlen, ist der Boden höchst unbequem und begünstigt schmerzhafte Gelenkerkrankungen, Drucknekrosen, offene Hautwunden und Schleimbeutelentzündungen.

Vollspaltenböden spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von Erkrankungen des Atmungsapparats, da die Schweine ständig Schadgasen ausgesetzt sind, die vom Flüssigmist unter den Spaltenböden ausgehen.

Die Haltung auf Vollspaltenböden führt nicht zuletzt zu Verhaltensstörungen wie Schwanz- und Ohrenbeißen: Sie werden als Ausdruck einer Überforderung der Schweine durch ihre Umwelt angesehen.

Kastenstände und »Ferkelschutzkörbe«

Der betriebliche »Abferkelrhythmus« bestimmt den Alltag der Muttersauen in der »Ferkelproduktion«. Sie leben abwechselnd in Gruppen- und Einzelhaltung. Zwar ist laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Gruppenhaltung für gewisse »Produktionsphasen« gesetzlich verpflichtend, bei mehr als zwei Schwangerschaften pro Sau und Jahr leben die Tiere jedoch noch immer etwa sechs Monate im Jahr in Einzelfixierung. Im »Besamungszentrum« werden die Sauen für etwa fünf Wochen im sogenannten Kastenstand gehalten. Darin stehen sie auf einem harten Betonboden, der zur Hälfte perforiert ist. Die enge Metallkonstruktion des Käfigs verhindert das natürliche Bedürfnis nach Fortbewegung und erlaubt nur geringste Bewegungen. Ist die Sau schwanger, kommt sie anschließend in einen Wartestall, da ab diesem Zeitpunkt eine Gruppenhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Etwa eine Woche vor dem errechneten Geburtstermin werden die Sauen wieder in Einzelhaltung untergebracht – bis vier Wochen nach der Geburt. Dabei ist die »Einzelabferkelbucht« mit harten Böden und permanenter oder zeitlicher Fixierung in einem Metallgestell (»Ferkelschutzkorb«) die gängigste Haltungsform. Die Unterbringung der Sauen in kleinen Kastenständen und »Abferkelbuchten« führt zu starken Einschränkungen des natürlichen Verhaltens.

Mehr zur Situation von Schweinen in Zucht und Mast erfahren Sie hier.

Den Appell »Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen!« finden Sie hier.

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