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Keine Laufzeitverlängerung für Käfige!

Keine Laufzeitverlängerung für Käfighaltung!

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, die tierquälerischen Kleingruppen-Käfige erst im Jahr 2035 zu verbieten. Es begründet diese lange Übergangsfrist damit, dass die Käfighalter beim Bau ihrer Anlagen auf eine sichere Rechtslage vertraut hätten, und dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keine Stellung zur Frage genommen hat, ob der Betrieb der Käfige mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.

Beide Argumente sind Scheinargumente: Die Rechtslage beim Bau von Kleingruppen-Käfigen war praktisch nie sicher, da das Bundesland Rheinland-Pfalz schon im Jahr 2006 eine entsprechende Normenkontrollklage beim BVerfG eingereicht hat. Dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht zur Frage geäußert hat, ob die Käfige tierschutzgesetzkonform sind, liegt vor allem daran, dass schon bei der Einführung der Käfige der Tierschutz missachtet wurde, indem die Tierschutzkommission nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Das reichte dem BVerfG, um zu entscheiden, dass die Vorschriften, die es momentan erlauben, Hennen in »Kleingruppen«-Käfigen zu halten, verfassungswidrig sind.

In Anbetracht dieser Lage ist es für uns völlig inakzeptabel, dass der endgültige Käfigausstieg in Deutschland ein Vierteljahrhundert dauern soll - vor allem, wenn man bedenkt, dass der Atomausstieg innerhalb von  rund 10 Jahren erfolgen wird. Soll es wirklich so viel schwieriger sein, die letzten Hühnerkäfige abzuschaffen?

Daher wollten wir Staatssekretär Dr. Kloos 10.000 Unterschriften für einen schnellen Käfigausstieg unter dem Motto »Keine Laufzeitverlängerung für Käfighaltung« übergeben.

Wer unsere Arbeit schon länger verfolgt, weiß, dass solche Störungen nicht zum Standardrepertoire unserer Stiftung gehören. Da das Bundeslandwirtschaftsministerium aber bislang keinerlei Anzeichen erkennen lässt, von der haarsträubenden Übergangsfrist eines Vierteljahrhunderts abzuweichen, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine friedliche Störung ein angemessenes Mittel ist, um auf den vorhandenen Missstand aufmerksam zu machen.

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