Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet
Weil das Anfang des Jahres in Kraft getretene Verbot der dauerhaften Käfighaltung von trächtigen Sauen in Deutschland nicht eingehalten wird, hat die EU-Kommission gestern die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet.
Bisher wurden trächtige Sauen ununterbrochen in Käfigen gehalten, die kaum größer sind als sie selbst. Die neue EU-Richtlinie schreibt vor, dass sie zumindest für ungefähr die Hälfte der Zeit von der grausamen Einzelkäfighaltung verschont bleiben. Die deutsche Bundesregierung, die Landesregierungen sowie die Schweinehalter haben die elf Jahre, die zur Umsetzung dieser Regelung zur Verfügung standen, nicht genutzt. Deshalb tritt jetzt die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens in Kraft.
Vertragsverletzungsverfahren - der Ablauf
- Der Mitgliedstaat erhält ein Mahnschreiben von der EU-Kommission mit zweimonatiger Antwortfrist (Einleitung des Vertragsverletzungsverfahren),
- Die Kommission gibt eine begründete Stellungnahme ab; der Mitgliedstaat hat wiederum zwei Monate Zeit, zu reagieren bzw. die Richtlinie umzusetzen,
- Die Kommission reicht Klage ein. Diese wird vom Europäischen Gerichtshof geprüft und es kommt ggf. zur Verurteilung.
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Bereits Ende Januar, als bekannt wurde, dass Deutschland die Richtlinie nicht umgesetzt hatte, protestierte die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gegen diesen Verstoß. Auf der Webseite der Albert Schweitzer Stiftung hatten innerhalb weniger Tage 25.000 Menschen einen Appell an die zuständigen Ministerpräsidenten unterzeichnet, die illegalen, tierquälerischen Zustände sofort zu beenden. Zusätzlich wurde eine Protestaktion vor der Bayerischen Landesvertretung in Berlin durchgeführt.
Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung, kommentiert: »Es ist beschämend, dass Deutschland nicht in der Lage ist, internationale Verpflichtungen im Tierschutz einzuhalten.«