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Veganer Polizist wehrt sich vor Gericht

Ein vegan lebender Bundespolizist hat gegen seine Dienstherrin, die Bundespolizei, geklagt. Joschua Thuir hatte sich bei Fortbildungen und Einsätzen stets auf eigene Kosten versorgen müssen, während seine Bezüge um Beiträge für die nicht-vegane Verpflegung gekürzt wurden. In seiner Argumentation berief er sich überzeugend auf die Gewissens- und die Weltanschauungsfreiheit. Unterstützt wurde die Klage des Polizisten von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die nun auf Strahlkraft für ähnliche Fälle setzt.

Seit 2014 hat der Polizist mehrfach erfolglos darum gebeten, seine Bezüge (genauer: sein Trennungsgeld) bei Fortbildungen und Einsätzen nicht um den Beitrag für die Verpflegung zu kürzen, da diese keine veganen Optionen bereithält. Trotz Nachfrage beim jeweiligen Küchenpersonal wurde ihm eine rein pflanzliche Mahlzeit nicht angeboten. Seine von der Gewerkschaft der Polizei unterstützten Widersprüche wurden von der Polizei abgelehnt. 2020 reichte Joschua Thuir deshalb Klage ein.

Nicht-vegane Verpflegung für Veganer unzumutbar

Joschua Thuir
© Joschua Thuir (Foto: Farida FL)

Joschua Thuir hat sich 2011 ganz bewusst für eine vegane Lebensweise entschieden, um Tierquälerei und -ausbeutung nicht länger zu unterstützen. Seine Überzeugungen spiegeln sich in allen Lebensbereichen wider. So achtet er nicht nur darauf, sich vegan zu ernähren. Auch seine Kleidung, Möbel und Hygieneprodukte wählt er so aus, dass sie z. B. ohne Leder, Pelz oder Tierversuche hergestellt wurden. Zudem engagiert er sich in seiner Freizeit bei unterschiedlichen Tierrechtsvereinen.

Die Polizei hatte zuerst argumentiert, dass die vegane Ernährung lediglich ein »privateigenes Interesse« des Polizisten sei, das sie nicht berücksichtigen müsse. Später berief sie sich darauf, dass Bundeskantinen verpflichtet sind, die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) umzusetzen und deshalb eine tägliche vegetarische Alternative anbieten. Damit könne sich Joschua Thuir versorgen und deshalb seien die Abzüge gerechtfertigt, so die Ansicht der Polizei.

Jedoch: Nach der ausführlichen Darlegung der ethisch motivierten und gewissensbedingten Beweggründe von Joschua Thuir in seiner Klagebegründung sah die Polizei 2022 ein, dass »dem Kläger als ethischer Veganer die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung nicht zuzumuten ist«. Die Bundespolizei beseitigte damit den Klagegrund, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Sie berechnete die Bezüge (das Trennungsgeld) neu und musste die Kosten des Verfahrens tragen.

Omnivorer Standard ist nicht mehr zeitgemäß

In Großbritannien hat ein Gericht die vegane Lebensweise eines Klägers bereits 2019 als schützenswerte Weltanschauung eingestuft. Damit ist er vom Diskriminierungsverbot geschützt und darf vom Arbeitgeber nicht wegen seiner veganen Lebensweise benachteiligt werden.

Aus Sicht der Albert Schweitzer Stiftung ist der Fall von Joschua Thuir exemplarisch dafür, dass vegan lebenden Menschen in Deutschland immer noch zu viele Fleisch- und Käseberge in den Weg geräumt werden. Von regelmäßigen, vollwertigen veganen Optionen bei gemeinschaftlicher Verpflegung oder in öffentlichen Einrichtungen können sie sowieso oftmals nur träumen.

Dazu Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt: »Ob aus weltanschaulichen, religiösen oder anderen Gründen: In einer vielfältigen und aufgeklärten Gesellschaft passen Gerichte mit Fleisch, Milch oder Ei schon lange nicht mehr für alle. Die pflanzliche Ernährung ist da deutlich inklusiver. Schließlich umschifft sie religiöse Regeln für Tierprodukte und ist auch für Menschen geeignet, die Milch nicht vertragen – also die Mehrheit der Weltbevölkerung. Dass die vegane Option aus ethischer, aber auch ökologischer Sicht die bessere Wahl ist, steht außer Frage. Sie sollte daher der Standard sein.«

Vegan lebende Polizeibeamt:innen und Tarifbeschäftigte der Polizei vernetzen sich derweil bundesweit bei Veganpol e. V. (www.veganpol.de). Die Interessengemeinschaft setzt sich – wie auch die Gewerkschaft der Polizei (www.gdp.de) – unter anderem für vegane Verpflegung und Einsatzmittel bei der Polizei ein.

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