Aktuelle Beiträge

Tierschutzgesetz: Bündnis kritisiert Entwurf als unzureichend

Am 26. September wurde der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz ins Parlament eingebracht. Ein Zusammenschluss von neun Tierschutzorganisationen kritisierte den aktuellen Stand der Tierschutzgesetznovelle bei einer gemeinsamen Pressekonferenz und forderte wesentliche Korrekturen, um Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen. Nach der Einbringung in den Bundestag soll das Tierschutzgesetz Ende Oktober verabschiedet werden.  

Das Tierschutzbündnis kritisierte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu schwach und stellenweise verfassungswidrig sei. So sei der Entwurf in seiner aktuellen Form nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar, durch das sich der Staat bereits 2002 verpflichtet hat, Tiere effektiv zu schützen. Der aktuelle Entwurf sei an vielen Stellen wissenschaftlich nicht haltbar und genüge nicht dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierschutz. Die Gesetzgebung hinke wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Kognitionsforschung, Verhaltensbiologie, Genetik und Tierethik um Jahre hinterher – ebenso wie gesellschaftlichen Entwicklungen. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich schon lange eine bessere Behandlung von Tieren.

„Als Tierschutzbündnis fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, den Tieren gegenüber endlich Verantwortung zu übernehmen und für ihren qua Verfassung garantierten Schutz Sorge zu tragen. Wir erwarten ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen verdient“, so das Bündnis. Die Bundesregierung habe nach über 20 Jahren Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz die historische Chance, ein modernes, zukunftsweisendes Tierschutzgesetz zu beschließen und dem gesellschaftlichen Willen nach mehr Tierschutz zu entsprechen.

Zu den wichtigsten Forderungen gehören: 

  • Verbot der Anbindehaltung unabhängig von der Tierart
  • Chirurgische Eingriffe nur unter Betäubung
  • Keine Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltung oder Nutzung
  • Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus
  • Qualzuchtregelung für die Haltung, den Handel, den Import und die Weitergabe
  • Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden
  • Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren
„Wieder einmal stellt die Politik wirtschaftliche Interessen über den Schutz landwirtschaftlich gehaltener Tiere. Im Entwurf für das neue Tierschutzgesetz konzentriert sich die Bundesregierung darauf, Heimtiere vor Leiden und Schmerzen durch Qualzucht besser zu schützen. So wichtig und überfällig dieser Schritt ist: Tiere in der Landwirtschaft bleiben nach wie vor ausgeklammert. Doch das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, egal ob Fell oder Federn, Pfoten oder Hufe. Wir fordern daher, endlich geltendes EU-Recht umzusetzen, und auch die Haltung von qualgezüchteten Tieren in der Landwirtschaft zu verbieten, wie es zum Beispiel Österreich längst getan hat.” Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Zum Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen gehören die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bundesverband Tierschutz, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, der Deutsche Tierschutzbund, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner, das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln, PROVIEH und VIER PFOTEN- Stiftung für Tierschutz.

Sie möchten nichts Wichtiges vepassen?
Sie erfahren, wie Sie sich für die Tiere einsetzen können, und erhalten Informationen über wichtige Tierschutzthemen.