Nein zur ganzjährigen Anbindehaltung
Nein zu ganzjähriger Anbindehaltung von Rindern: Tierschutzorganisationen begrüßen hessische Bundesratsinitiative
Die Tierschutzorganisationen TASSO e.V., Landestierschutzverband Hessen e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz; Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. begrüßen die Initiative zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung, fordern jedoch den generellen Ausstieg. Am 14. November 2015 hatte Hessen einen Antrag zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern in den Bundesrat eingebracht.
Bei der sogenannten Anbindehaltung, die deutschlandweit unter anderem immer noch etwa 25 % der Milchkühe betrifft, müssen die Tiere ständig angebunden auf einem Platz im Stall stehen – sie können sich weder ungehindert ablegen noch aufstehen.
Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland von TASSO e.V., für die beteiligten Tierschutzorganisationen: »Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass die elementaren Bedürfnisse und Verhaltensweisen von Rindern wie das Fortbewegungs-, Ruhe-, Komfort-, Nahrungsaufnahme- und Sozialverhalten in Anbindehaltungen erheblich eingeschränkt werden, was wiederum zu Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren führt.«
Somit verstößt die Anbindehaltung von Rindern auch gegen die Staatszielbestimmung Tierschutz und gegen §2 Tierschutzgesetz.
Bereits Anfang Juli haben die acht Tierschutzorganisationen mit einem Verbändebrief die Hessische Umweltministerin Priska Hinz u. a. unter Berufung auf den Hessischen Koalitionsvertrag zum Ausstieg aus der Anbindehaltung in Hessen aufgefordert.
Leider sieht der jetzt dem Bundesrat zugeleitete Antrag nur den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung vor. Aus Tierschutzsicht ist aber der generelle Ausstieg aus dieser Haltungsform zu fordern, da auch eine monatelange Fixierung – z. B. über die gesamten Wintermonate, auf einem Platz für die Tiere mit unnötigem Leid verbunden ist. Zudem kritisieren die Tierschützer die im Antrag vorgesehene viel zu lange Übergangsfrist von 12 Jahren.