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Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz sind entsetzt darüber, dass die Staatsanwaltschaft Münster die Ermittlungen um den Skandalbetrieb der Familie Schulze Föcking eingestellt hat. Die Stiftungen bereiten jetzt eine Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft vor.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gestern einen Einstellungsbescheid zukommen lassen. »Die Staatsanwaltschaft argumentiert darin zum Teil in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung. Auch darüber hinaus gibt es mehrere Punkte in der Begründung der Staatsanwaltschaft, die aus unserer Sicht offensichtlich falsch sind«, kommentiert Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung.

So ist es äußerst fraglich, ob der Betrieb 64 erkrankte Tiere zur Schlachtung hätte verkaufen dürfen. Um die gesetzliche Wartezeit nach einer erfolgten Medikamentenverabreichung einzuhalten, wurden kranke Tiere womöglich nicht weiter behandelt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass bei den schwer erkrankten Tieren keine Schmerzen und Leiden aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf genommen wurden. Die Tierschutz-Stiftungen sehen das aufgrund der offenbar wochenlangen Vernachlässigung der Tiere völlig anders.

Zudem können schlechte Haltungsbedingungen wie eine erhöhte Ammoniakbelastung der Stallluft, eine unzureichende Wasserversorgung oder die extreme Verschmutzung mit Kot entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft sehr wohl zu erheblichen Schmerzen oder Leiden führen.

Daher haben die Stiftungen beschlossen, bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster einzulegen. Die Beschwerde ist derzeit in Vorbereitung.

»Die Staatsanwaltschaft hat bereits den Fehler begangen, nicht gegen die Ministerin zu ermitteln«, so Klosterhalfen. Christina Schulze Föcking war zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch persönlich haftende Gesellschafterin des Betriebs. Damit hat sie nach Ansicht der Stiftung eine Mitverantwortung für die schlimmen Zustände. »Jetzt setzt die Staatsanwaltschaft ihre Reihe der unrühmlichen Entscheidungen fort«, so Klosterhalfen.

Abseits der juristischen Beurteilung macht der Fall etwas anderes deutlich: Die entsetzlichen Zustände, die in den Aufnahmen dokumentiert sind, sind offenbar als unvermeidliches Geschehen bei der Mast von Schweinen akzeptabel.

Hintergrund:

Die Albert Schweitzer Stiftung hatte gegen NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking sowie ihren Ehemann strafrechtliche Vorwürfe wegen desolater Zustände in den Schweineställen des Familienunternehmens erhoben. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft hatte die Stiftung daher am 13. Juli Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gestellt.

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