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Klage gegen das Kanzleramt

Mahi Klosterhalfen von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat Klage gegen das Bundeskanzleramt beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Geschäftsführer der Tierschutzstiftung will vom Kanzleramt wissen, mit welchen Tierschutzfragen sich Merkel während ihrer Kanzlerschaft beschäftigt hat. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist er berechtigt, Einsicht in Akten zu erhalten, die etwa zu Interviews und Stellungnahmen Merkels zum Tierschutz erstellt wurden. Das Kanzleramt bestreitet jedoch die Existenz solcher Dokumente oder verwehrt ihm die Einsicht zu bestimmten Akten. Daher lässt Klosterhalfen sein Recht auf Akteneinsicht jetzt gerichtlich prüfen.

»Für mich ist offensichtlich, dass das Kanzleramt Informationen zurückhält«, sagt Klosterhalfen. »Das Kanzleramt erweckt den Eindruck, dass Tierschutz praktisch nie auf Merkels Agenda stand, und dass es zu bestimmten Vorgängen keine Akten gäbe. Das ist unglaubwürdig.« So verweist es nur auf wenige Dokumente wie die im Internet zugängliche Endversion einer Rede Merkels vor dem Deutschen Bauernverband. »Das ist mir viel zu dünn«, kommentiert Klosterhalfen. »Merkels Reden sind ja nicht aus dem Nichts heraus entstanden, wie das Kanzleramt suggeriert. Es muss dazu entsprechende Dokumente geben mit Kommentaren derjenigen, die diese Reden vorbereitet haben.«

In einigen wenigen Fällen gibt das Kanzleramt zu, dass es Akten über Stellungnahmen zum Tierschutz von Merkel gibt; es verweigert jedoch deren Herausgabe mit Verweis auf den Schutz internationaler Beziehungen. So hat sich Merkel 2007 mit dem damaligen britischen Premierminister Tony Blair über die Robbenjagd in Kanada ausgetauscht. Aus Klosterhalfens Sicht ist es in diesem Fall nicht zulässig, die Akteneinsicht zu verweigern. Besonders wichtige Gründe, die das rechtfertigen, gibt es hier nämlich nicht. »Staatskrisen oder Gefahren dürften sich durch eine Veröffentlichung der entsprechenden Akte nicht ergeben«, so Klosterhalfen. Zur Frage, ob das Kanzleramt die Blair-Akte unter Verschluss halten darf, wird sich ebenfalls das Gericht äußern.

Als brisant schätzt die Albert Schweitzer Stiftung weiterhin ein, dass es zum Portal http://www.direktzu.de/kanzlerin/ angeblich ebenso keine Akten über Antworten zu Fragen des Tierschutzes gibt. Die in dem Bürgerportal gestellten Tierschutzfragen hat das Bundespresseamt mit Merkel-Foto vermeintlich »im Auftrag der Bundeskanzlerin« beantwortet.

»Das Portal erweckt den Eindruck, dass man einen direkten Draht zur Kanzlerin bekommen könnte. Wären die Antworten über Merkels Schreibtisch gegangen, müsste es Akten geben. In Wirklichkeit scheint sich Angela Merkel mit den konkreten Anfragen im Portal überhaupt nicht auseinanderzusetzen«, schließt Klosterhalfen.

Über das Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es Privatpersonen, Einsicht in amtliche Informationen zu erhalten. Wenn Angela Merkel zum Beispiel eine Rede hält, bereiten verschiedene Stellen diese vor und vermerken Kommentare. Jede Privatperson hat das Recht, die dabei entstehenden Akten einzusehen – eigentlich. In besonders gewichtigen Fällen wie der Terrorabwehr kann die Behörde eine Herausgabe ablehnen.

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